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IP|Expertennotizen: Zwölf Thesen für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht

Montag, 21. Mai 2012 16:03

vom Arbeitskreis Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion

Der Streit um das Urheberrecht hat sich zu einem der zentralen Konflikte der digitalen Gesellschaft entwickelt. Unterschiedliche Interessen von Urhebern, Verwertern, Nutzern und Konsumenten stehen sich häufig scheinbar unversöhnlich gegenüber. Keine Partei oder politische Gruppierung hat bisher eine Antwort auf diesen Konflikt entwickelt, die über Schlagworte und vermeintlich einfache Lösungen hinaus geht.

Die SPD-Bundestagsfraktion möchte mit ihrem Thesenpapier für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht eine ehrliche Debatte über die Zukunft des Urheberrechts führen. Wir setzen uns für eine Modernisierung des Urheberrechts in der digitalen Gesellschaft ein, das Kreative und Urheber stärkt und das Recht mit neuen digitalen Nutzungspraktiken in Einklang bringt. Unser Ziel ist es, einen fairen und gerechten Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern sicherzustellen. Wir wollen sie bei der legitimen Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen – sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Die Weiterentwicklung des Urheberrechts kann nur im Dialog und nicht gegeneinander gelingen.

  1. Die SPD steht für ein modernes Urheberrecht, das den Anforderungen der digitalen Welt Rechnung trägt. Auch im Zeitalter des Internet benötigt geistiges Eigen­tum angemessenen Schutz – national und international. Die gesellschaftlichen, technologischen und wirtschaftlichen Ver­änderungen durch das Internet verstehen wir zugleich als Chance, kulturelle Teilhabe und Vermittlung, Demokratie, aber auch Vermarktung und Verbreitung kultureller Angebote zu verbessern. Kreativität und Ideen sind wesentliche Voraussetzungen einer lebendigen Kultur- und Kreativwirtschaft, die ein Motor für Innovationen in Deutschland ist. Wir wollen, dass Autoren, Künstler, Kulturschaffende in Film-, Musik-, Buch- und anderen Branchen ihre kreative und künstlerische Arbeit auch künftig im Internet vermarkten können.
  2. Für ein funktionsfähiges Urheberrecht ist es unerlässlich, eine Balance zwischen den beteilig­ten Akteuren herzustellen. Sie muss darauf ausgerichtet bleiben, einen gerechten Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern zu schaffen, um so die Legitimationskrise des Urheberrechts zu stoppen. Darüber hinaus müssen auch die Verteilungsfragen innerhalb der Kreativwirtschaft thematisiert werden.
  3. Das Einkommen des Urhebers aus der kommerziellen Verwertung seiner Werke muss fair und angemessen sein. Die SPD tritt dafür ein, den Urheber im Verhältnis zum Verwer­ter zu stärken. Das seit 10 Jahren geltende Urhebervertragsrecht soll die strukturell schwäche­re Position des Urhebers in den Vergütungsverhandlungen mit dem Verwerter ausgleichen. Damit das in der Praxis gelingt, müssen die im Gesetz vorgesehenen Konfliktlösungsmecha­nismen wirksamer gestaltet und um effektive Kontroll- und Sanktionsinstrumente ergänzt werden.
  4. Das Internet hat die Möglichkeit der Teilhabe am kulturellen Leben vereinfacht, aber auch die Verletzung von Urheberrechten erleichtert. Nutzer können frei und ungehindert auf geschützte Inhalte im Internet zugreifen – legal und illegal. Dies erfor­dert gleichermaßen Maßnahmen zur Aufklärung und die Vermittlung von Akzeptanz für den Wert geistigen Eigentums sowie effektive Maßnahmen zu dessen Schutz. Zugleich müssen Modelle entwickelt werden, die einfach und nutzerfreundlich eine legale Nutzung geschützter Inhalte ermöglichen und auch den Nutzern Rechtssicherheit bieten. Die Entwicklung legaler kommerzieller Geschäftsmodelle sollte da­her unterstützt und vorangetrieben werden. Bestehende attraktive Geschäftsmodelle sind zugleich ein Beleg dafür, dass die Nutzer bereit sind, für derartige Angebote zu zahlen. Auch Modelle der freiwilligen Lizensierung, wie sie beispielsweise die Organisation Creative Commons (CC) in ihren Lizenzvertragsmustern vorschlägt, können eine nutzerfreundliche Möglichkeit unbürokratischer Rechteeinräumung darstellen und sollten gefördert werden. | Lesen sie weiter …
 

Piraten stellen ihre Positionen zum Urheberrecht dar

Mittwoch, 16. Mai 2012 16:37

So einige Extremisten in der Urheberrechtsdebatte werden lange Gesichter machen, wenn sie die “Vorstellung der Urheberrechtspositionen der Piratenpartei und Aufklärung von Mythen”, die jetzt von der Piratenpartei veröffentlicht wurde, durchlesen. Nein, die Piraten wollen das Urheberrecht nicht abschaffen. Nein, sie wollen auch nicht alles umsonst. Was sie wirklich wollen lesen Sie hier.

 

BGH: Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Internetveröffentlichungen

Dienstag, 08. Mai 2012 15:46

Der Kläger wurde im Jahr 1993 zusammen mit seinem Bruder wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Januar 2008 wurde er auf Bewährung entlassen. Er verlangt von einem in der Republik Österreich geschäftsansässigen Medienunternehmen, es zu unterlassen, über ihn im Zusammenhang mit der Tat unter voller Namensnennung zu berichten. Das beklagte Unternehmen hielt auf seiner Internetseite bis zum 18. Juni 2007 eine auf den 23. August 1999 datierte, von einem anderen Anbieter übernommene Meldung zum freien Abruf durch die Öffentlichkeit bereit. Darin hieß es unter Nennung des Vor- und Zunamens des Klägers wie seines Bruders wahrheitsgemäß u. a., beide wendeten sich nunmehr, neun Jahre nach dem Mord, mit einer Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung wegen der Tat.

Die Klage hatte in beiden Vorinstanzen Erfolg. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte ihren Antrag auf Abweisung der Klage weiter. Der u. a. für den Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Sache mit Beschluss vom 10. November 2009 dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Klärung der Fragen vorgelegt, unter welchen Voraussetzungen die internationale Zuständigkeit der Gerichte für Unterlassungsklagen gegen Internetveröffentlichungen von in einem anderen EU-Mitgliedstaat niedergelassenen Anbietern anzunehmen ist und ob sich der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nach deutschem Recht oder gemäß dem Herkunftslandprinzip der e-commerce-Richtlinie nach österreichischem Recht richtet. Der Gerichtshof hat hierüber durch Urteil vom 25. Oktober 2011 entschieden. | Lesen sie weiter …

 

Informationen zum Datenschutz aus Schleswig-Holstein

Montag, 07. Mai 2012 14:28

Der Datenschutzbeauftragte aus Schleswig-Holstein, das sich in Sachen Datenschutz ja in letzter Zeit einen Namen gemacht hat, verfügt übrigens über eine überaus hässliche, aber trotzdem äußerst informative Website zum Thema. Diverse Vorträge zu Themen wie “Social Media und Datenschutz” oder auch “Privacy and Data Protection – a Conflict between Europe and the USA” stehen zum Abruf bereit. Eine Mediathek, Materialien verschiedenster Projekte etc pp. machen die Website durchaus zu einer interessanten Ressource. Bald geht der Relaunch online. Wir sind gespannt.

 

 

Creative Commons auf der RE:Publica

Donnerstag, 03. Mai 2012 12:42

Man hätte es leicht übersehen können und auf den Kanälen des CC-Blogs sowie Twitter wurde nichts davon geäußert. Dennoch gibt es ein Creative Commons event auf der Re:Publica. Die Europäischen Leads treffen sich zu einem Austausch, der Workshop ist aber offen und auch “normale” Besucher der Re:Publica können teilnehmen.

Das Meeting findet heute auf der Workshop-Ebene um 16.30 statt.

 

 

 

IP|Event: Matthias Lachenmann, Kölner Tage für IT-Recht

Montag, 30. April 2012 17:03

Tagungsbericht über die “Kölner Tage für IT-Recht” des Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.-09.03.2012 in Köln

Die Kölner Tage für IT-Recht, welche am 08. und 09.03.2012 in Köln stattfanden, standen dieses Jahr unter dem Motto “IT-Verträge in Unternehmen: Neue Impulse in der IT-vertragsrechtlichen Praxis”. Der Verlag Dr. Otto Schmidt bot eine beeindruckende Rednerliste auf, so dass man, auch Dank der umsichtigen Leitung von Prof. Dr. Michael Bartsch und Prof. Dr. Jochen Schneider, nicht nur zu IT-Verträgen, sondern umfassend zum aktuellen IT-Recht informiert wurde.

Nach Begrüßungen durch RA Dr. Ulrich Gasper, LL.M. (der auch das neue Online-Angebot des Verlages humorvoll vorstellte), den 1. Vorsitzenden der DGRI, RA Dr. Anselm Brandi-Dohrn und die Tagungsleiter startete die Tagung mit einem Vortrag von Prof. Dr. Axel Metzger, LL.M. zur “aktuelle[n] EuGH-Rechtsprechung und Software-Lizenzrecht“. Nach einer Einführung zum Stand des europäischen Softwareurheberrechts stellte Metzger die Entscheidung Murphy sowie die Vorlagen SAS Institute, Oracle/UsedSoft sowie Systran (EuG 16.12.2010, T-19/07) vor. Von besonderem Interesse war dabei letztere, da diese EuG Entscheidung in der deutschen Literatur trotz ihrer Wichtigkeit hinsichtlich der Verletzung von Urheberrechten bei Software kaum gewürdigt wurde (manche gestandenen Juristen gaben zu, die Entscheidung sei „zu lang” gewesen, um sie zu prüfen).

Bartsch referierte in seinem Vortrag über “Software-Rechte bei Projekt- und Pflegeverträgen” insbesondere zu den Fragen, wem die Software als Projektergebnis und bei Vertragsabbruch gehört und welche Rechte der Auftraggeber bei Software-Pflegeverträgen hat. Dabei setzte er sich insbesondere mit den urheberrechtlichen Regelungen auseinander. Den ersten Block beendete RA Dr. Malte Grützmacher, LL.M. mit seinem Vortrag zu den “Auswirkungen von Lizenzregelungen zur Standardsoftware auf Projekte”, der das Verhältnis von Individualsoftware (Dritter) im Rahmen von Softwareprojekten untersuchte. Er erläuterte den teils erheblichen Einfluss der Regelungen über die Einräumung der Rechte an der Standardsoftware, insbesondere auf deren Lizenzbedingungen und zu frühe Verjährung bei nicht ausreichender Rechteinräumung.

Es folgte der Vortrag von Brandi-Dohrn zur “’Dinglichkeit’ der (Software-) Lizenz und Vertrieb”, in welchem er die zwischen den verschiedenen Schutzrechten unterschiedlich weiten Möglichkeiten eines Schutzrechtsinhabers, das Einräumen von Nutzungsrechten an Beschränkungen zu knüpfen untersucht, insbesondere im Bereich des Software-Vertriebes. Insbesondere setzte er sich kritisch mit der uneinheitlichen BGH-Rechtsprechung auseinander. Es folgte RA Peter Huppertz, LL.M. mit einem Vortrag über prozessuale Verteidigungsstrategien bei Open Source. Nach einer Übersicht über die (obergerichtlich kaum vorhandene) Rechtsprechung und aufgetretenen Lizenzverstöße setzte er sich mit konkreten Verteidigungsstrategien bei geltend gemachten Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen detailreich auseinander. | Lesen sie weiter …

 

IP|Rezension: Hans-Peter Schwintowski: Wettbewerbs- und Kartellrecht

Donnerstag, 26. April 2012 17:40

Das neue Buch von Schwintowski, der an der Humboldt-Universität Berlin einen sehr guten Ruf als Lehrender besitzt ist in der Reihe “Prüfe dein Wissen” bei C.H. Beck erschienen. Auf etwa 200 Seiten wird Wettbewerbsrecht (ca. 70) und Kartellrecht (ca. 130) abgefragt. Das PdW kommt in einem neuen Outfit, ist etwas gewachsen und nicht mehr ganz so handlich, dafür aber dünner und übersichtlicher gegliedert, die Doppelspalten sind nun weggefallen. Sehr negativ bewerten wir das neue Papier, das sich ungleich weniger wertig anfühlt, aussieht und leider auch etwas durchsichtig ist.

Die Fragen des PdW sind üblicherweise nicht ganz leicht. Wenn wir uns an das PdW “StPO” zurückerinnern, meinen wir, dass viele der Fragen leider kaumbeantwortbar waren – könnte auch an uns gelegen haben, denn die Dogmatik der StPO musste man da schon gut beherrschen. Das vorliegende Buch ist da etwas anders. Die Fragen sind nicht zu anspruchsvoll, dennoch ist die Beantwortung schwer. Das hängt u.E. aber vor allem mit den undankbaren Rechtsgebieten zusammen, die sich für dieses Konzept nicht wirklich anbieten. UWG und GWB sind mittlerweile so zerklüftet durch europäische Vorgaben und Rechtsprechung, dass es sehr schwer fällt, die dogmatischen Gerüste durch kurze Fragen freizulegen. Da werden dann eben Dinge abgefragt wie die Telefonwerbung II-Rechtsprechung des BGH oder Art 4 (iv) VO 330/2010 (Identteile). Das macht nicht wirklich Spaß und die Frage ist wirklich, ob das am Ende besonders fruchtbar ist.

Man kann dem Buch zu Gute halten, dass Schwintowski das Beste aus dem Rechtsbereich gemacht hat, Teile des Buches sind wunderbar geglückt, andere aber leider weniger. Es ist sicher nicht das beste PdW am Markt, als Zusatzlektüre mag es dem ein oder anderen helfen, wir empfehlen aber, zuvor einen Blick z.B. in der Bibliothek hinein zu werfen.

 

Pro Publica

Montag, 23. April 2012 09:35

Lesenswerter Artikel bei SpOn zu den Pulitzer-Preis-Gewinnern ProPublica – die übrigens mit Creative-Commons-Lizenzen arbeiten.

 

IP|Rezension: Götting / Meyer / Vormbrock, Gewerblicher Rechtsschutz

Mittwoch, 18. April 2012 16:51

Es handelt sich bei “Gewerblicher Rechtsschutz” um ein Buch, das es im Grunde schon lange hätte geben müssen. Der gesamte gewerbliche Rechtsschutz, vom Marken- bis zum Patentrecht in einem Guss, mit vielen internen Querverweisen,  an der Praxis orientiert (“Reihe Praxishandbuch” von Nomos), und das Wettbewerbsrecht wird auch mitgenommen. Das Ganze auf über 1600 Seiten, so dass auch eine gewisse Substanz zu erwarten ist. Wer dieses Buch gelesen hat, dürfte mit Fachanwaltsprüfungen kein Problem mehr haben. Allein: Zum Lesen ist es dann doch zu dick. Für ein Nachschlagewerk hingegen ist es dann vielleicht nicht dick genug – denn wer sich im Fachbereich tummelt, schaut dann vielleicht doch lieber in den Fezer oder andere, großvolumigere Werke hinein. Eine Empfehlung dürfte das Buch also weder für Studenten oder andere Lernende sein, noch für den Anwalt im gewerblichen Rechtsschutz (der mit dem Erwerb sicher nichts falsch macht, aber meist doch auf die Alteingesessenen vertrauen wird). Dennoch sehen wir Potential bei vielen Justiziaren oder Kanzleien, die immer wieder mal, ab und an, im grünen Bereich unterwegs sind. Diese finden hier ein seriöses Werk von ausgewiesenen Fachleuten, das den gesamten Reichtum des Rechtsbereichs für sie auffächert. Eine kleine Kritik am Rande sei dann doch noch erlaubt: Für ein Praxishandbuch fehlen uns Tipps und Tricks, Hinweise und Beispiele und zuletzt auch ein paar Vorlagen. Zwar ist das Buch durchaus mit diesen Gimmicks ausgestattet, aber es hätte ein wenig mehr sein dürfen, für die Praxis.

1656 Seiten Nomos; Auflage: 1. Auflage. (30. Juni 2011) ISBN-13: 978-3832939649, EUR 168,00

 

Welding, Habeck, von Notz und Krumwiede – alle haben was zu sagen

Mittwoch, 18. April 2012 10:14

Gleich drei Beiträge zur Urheberrechtsdebatte sind uns heute in’s Auge gesprungen.

  • In der Berliner Zeitung versuchen Konstantin von Notz und Robert Habeck den Piraten mit ihrem Beitrag in Schleswig-Holstein ein paar Punkte zu rauben. Etwas unglücklich, den Beitrag dann in der Berliner Zeitung zu veröffentlichen, die in SH so gut wie gar nicht gelesen wird. Auch etwas enttäuschend: Trotzdem die Autoren viel Platz bekommen, kommt am Ende die Kulturflatrate dabei heraus. Das ist zwar eigentlich nicht weiter schlimm, nur brechen die beiden Grünen die Diskussion dann dort ab, wo sie grade interessant wird, nämlich bei der Frage: Wie soll das konkret funktionieren? Notz/Habeck scheinen die Lösung ja gefunden zu haben. Schade, dass sie sie uns vorenthalten. Hier der Artikel
  • In ein ganz anderes Horn stößt die Grünen-Kollegin Agnes Krumwiede. Die Pianistin und kulturpolitische Sprecherin ist seit langem als eher konservative Stimme im Urheberrechtsdialog bekannt. Ob ihre Aussagen im Wahlkampf hilfreich sein werden? Wir befürchten, eher nicht. Ihre Ansichten beweisen allerdings trotzdem Hand und Fuß, hier spricht eine Kulturpraktikerin. Mit allen Konservativen hat sie allerdings ein Problem gemeinsam: Keine Lösung für die verfahrene Lage. Hier der Artikel
  • Zuletzt möchten wir auf einen Artikle von Blogger Malte Welding hinweisen: Eindeutig der frischeste Beitrag zur Debatte. Weldings Analyse: “Unser Problem war kein zu schwaches Urheberrecht, unser Problem war eine zu schwache Aufmerksamkeit.” Lösungen hat er natürlich auch keine Parat, dennoch einige interessante Denkanstöße, dieser Artikel sei daher besonders empfohlen. Hier der Artikel