Die Haftung des Anschlussinhabers im Fall der Internetnutzung durch Dritte – Teil 2:
Montag, 31. März 2008Die Haftung des Anschlussinhabers im Fall der Internetnutzung durch Dritte – Teil 2: Die Grundsätze der Störerhaftung
Der Anschlussinhaber wird also im Wege der Störerhaftung in Anspruch genommen. Dieses Rechtsinstitut stößt bei Mandanten regelmäßig auf breites Unverständnis. Als redliche Internetnutzer sind diese sich keiner Schuld bewusst und verstehen zunächst nicht, weshalb sie nun plötzlich für rechtswidriges Verhalten Dritter einstehen sollen. „Eltern haften für ihre Kinder” – diese (rechtlich unzutreffende) Aussage ist jedermann bekannt. „Internetanschlussinhaber haften für ihre Internetnutzer”- diesen Ausspruch hingegen kannte bis vor kurzem noch kaum jemand.
Es erscheint damit erforderlich, dieses Rechtsinstitut zunächst abstrakt zu beleuchten, um sich sodann in den nachfolgenden Artikeln mit den Auswirkungen auf die Rechtspraxis (ungesichertes WLAN, Internetanschluss im Familienverbund, Internetanschluss in Wohngemeinschaften) und der jeweils einschlägigen Rechtssprechung zu befassen. (weiterlesen…)