Die Haftung des Anschlussinhabers im Fall der Internetnutzung durch Dritte – Teil 4:
Montag, 21. April 2008Die Haftung des Anschlussinhabers im Fall der Internetnutzung durch Dritte – Teil 4: Ansätze zur Haftungsvermeidung
Nachfolgender Artikel bildet den Abschluss der Artikelreihe „Die Haftung des Anschlussinhabers im Fall der Internetnutzung durch Dritte”. Nachdem im vorangegangenen Beitrag (vgl. Artikel 3 der Artikelreihe) die Störerhaftung für das sog. „offene” WLAN ausführlich besprochen wurde, soll im Folgenden die in Literatur und Rechtsprechung höchst umstrittenen Fallgestaltung der Störerhaftung des privaten Anschlussinhabers für den Fall diskutiert werden, in dem dieser den Internetanschluss bewusst Dritten zur Verfügung stellt (bspw. Familienverbund, Wohngemeinschaften etc.). Hervorzuheben sind hierbei die Entscheidungen des LG Hamburg (Beschluss vom. 21.4.2006 – 308 O 139/06) und des LG Frankfurt a. M. (Urteil vom 12.4.2007 – 2/03 O 824/06) einerseits, sowie die Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. (Beschluss vom 20. 12. 2007 – 11 W 58/07) andererseits.
Das LG Hamburg proklamiert eine Haftung des Internetanschlussinhabers – um nahezu jeden Preis. Es führt hierzu aus: (weiterlesen …)