Ypsilanti vs. Müntefering
Dienstag, 16. September 2008Viele freuen sich über den Streich, der Frau Ypsilanti da gespielt wurde. Und auch wir können uns natürlich ein wenig Häme nicht verkneifen. Dennoch: klar ist, dass es sich bei einem solchen Fall um eine Persönlichkeitsverletzung handeln muss, von gradezu dreisten Ausmaßen. Die zuständigen Redakteure haben da sicherlich vergessen, bei der Rechtsabteilung nachzufragen – dumm für sie. Denn sowas kann nicht nur den Radiosender teuer kommen. In besonders ernsten Fällen, wie diesem hier, kann es durchaus auch vorkommen, dass auf die daran beteiligten Redakteure selbst eine Schadensersatzforderung zukommt. Die dürfte in diesem Fall nicht zu knapp ausfallen. Ganz abgesehen davon, dass es ein hervorragender Streich war, der uns die Untiefen der Politik und die Kaltschäuzigkeit, mit der diese gemacht wird, ganz brillant vor Augen führt, ist so etwas verboten. Und das ist auch gut so. Wir würden auch gern mal in Frau Merkels Tagebüchern blättern, da fände sich bestimmt auch einiges von Interesse. Aber das geht eben einfach nicht.
Der lustige Ausschnitt aus der entsprechenden Radiosendung ist mittlerweile durch eine einstweilige Verfügung nicht mehr abrufbar. Das gilt natürlich nicht für www.youtube.com und diverse andere Plattformen, wie etwa myVideo, die bekanntlicherweise in Rumänien (!) sitzen. Da merkt man dann, warum. Wenn solche Daten einmal ins Netz gelangt sind, ist es fast unmöglich, sie endgültig entfernen zu lassen. Auch das werden die Gerichte sicher berücksichtigen.
(cen)

