Wieder einmal Design…
Donnerstag, 9. Juli 2009…Entscheidung des Gerichts erster Instanz vom 8. Juli 2009, T‑28/08
Einmal mehr hat es eine Entscheidung zum Design eines Produkts (hier als 3-D-Marke) in die Medien geschafft…
…Entscheidung des Gerichts erster Instanz vom 8. Juli 2009, T‑28/08
Einmal mehr hat es eine Entscheidung zum Design eines Produkts (hier als 3-D-Marke) in die Medien geschafft…
Anmerkung zu OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.10.2008 – I-20 U 189/08
Die Presseerklärung
Die Parteien des einstweiligen Verfügungsverfahrens stellen jeweils lithographische Druckplatten her und vertreiben sie weltweit. Antragstellerin war ein israelisches Unternehmen (“V”), Antragsgegnerin das US-Unternehmen Presstek (nach eigener Webseite “holder of over 500 patents”). Gestritten wurde um eine Äußerung der Antragsgegnerin (“P”), die als Presseerklärung in den USA mit folgendem Inhalt in deutscher und englischer Sprache - unmittelbar vor Beginn der internationalen Druck-Fachmesse DRUPA 2008 - veröffentlicht worden war: (weiterlesen …)
Der unter anderem für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Rechtsstreitigkeiten, in denen kein zulässiger Musterfeststellungsantrag nach § 1 Kapitalanleger-Musterverfahrens-gesetz (KapMuG) gestellt werden kann, nicht nach § 7 KapMuG ausgesetzt werden dürfen.
Der Kläger nimmt die beklagte Bank auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit seiner Beteiligung an einem Filmfonds in Anspruch. Diesen Rechtsstreit hat das Landgericht München I im Hinblick auf ein beim Oberlandesgericht München anhängiges und öffentlich bekannt gemachtes Kapitalanleger-Musterverfahren, das einzelne Fragen zur Richtigkeit und Vollständigkeit des für den betreffenden Fonds herausgegebenen Prospekts zum Gegenstand hat, gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 KapMuG ausgesetzt. Die dagegen gerichteten sofortigen Beschwerden beider Parteien hat das Oberlandesgericht München als unzulässig verworfen, da der Aussetzungsbeschluss gemäß § 7 Abs. 1 Satz 4 KapMuG keinem Rechtsmittel unterliege. Auf die vom Beschwerdegericht zugelassenen (weiterlesen …)
Zum ersten Mal wird durch dieses Buch das Recht der GEMA einer grundlegenden und ausührlichen Betrachtung unterzogen. Einen Schwerpunkt des Buches bilden Satzung, Berechtigungsvertrag sowie der Verteilungsplan der GEMA. Die Gliederung in die Kapitel Grundlagen, Organisation, Rechtsverhältnis zu Berechtigten, Rechtsbeziehungen zu Nutzern sowie GEMA-Aufsicht ist gelungen, am Ende ist eine ausführliche Tabelle mit den wichtigsten Urteilen zur GEMA zu finden. Inhaltlich ist das Buch mit geballter Fachkompetenz ausgestattet.
Besonders lobenswert ist allerdings, dass durch diese Veröffentlichung ein wenig Transparenz in das geradezu babylonische Recht der GEMA einzieht. Das überaus komplexe System GEMA wird hier – nun, es wäre übertrieben zu sagen, allgemeinverständlich, doch zumindest ausführlich und präzise erläutert. In Zeiten, in denen die GEMA ja scharf unter Beschuss ist – von der EU-Kommission, von ihren eigenen Mitgliedern, von Bloggern sowieso, ist es nur zu begrüßen, dass sich die Autoren die Mühe machen, einen Beitrag zur Aufklärung der Öffentlichkeit zu leisten. (weiterlesen …)
Gestern ist der aktuelle Referendarführer vom C.H. Beck Verlag bei uns eingetroffen. Das Heft ist wie immer sehr schön und hochwertig aufgemacht. Wir freuen uns, dass diese Publikation nicht im Rahmen der Pressekrise eingespart wurde. Das ist deshalb besonders schön, da der Referendarführer im Segment der umsonst-Publikationen stets eine Sonderstellung einnimmt. Die Beiträge sind von hoher Qualität, die Vorstellung der Kanzleien liest sich wie ein Who is Who des deutschen Marktes.
Was hat sich seit unserer Rezension im letzten Jahr verändert?
Unsere Kritik, (weiterlesen …)
Gerne möchten wir unsere Leser auf ein heute bei Telemedicus veröffentlichtes Interview hinweisen. Unser geschätzter Kollege und Mitbegründer von IP|Notiz, Christoph Endell, wird darin zu der Frage interviewt, ob der bei Wikimedia vollzogenene Lizenzwechsel sinnvoll ist und was dieser Lizenzwechsel für die Autoren und Nutzer von Wikipedia bedeutet.
Das Interview finden Sie hier.
(sjm)