Archiv für die Kategorie 'Allgemein'

Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier zur Vorratsdatenspeicherung

Montag, 15. März 2010

Nachdem Kollege SJM zur Vorratsdatenspeicherung schon “alles” gesagt hat, hier nur noch schnell ein Link zum Thema:

Hier spricht Prof. Papier zu seinem letzten “großen” Urteil – erstaunlich freundlich im Ton, aber – wie man ja mittlerweile weiß – hart in der Sache.

BGH: Strenge Anforderungen an Aktualität

Freitag, 12. März 2010

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Händler, der für sein Angebot über eine Preissuchmaschine wirbt, wegen Irreführung in Anspruch genommen werden kann, wenn eine von ihm vorgenommene Preiserhöhung verspätet in der Preissuchmaschine angezeigt wird.

Die Parteien sind Wettbewerber auf dem Gebiet des Handels mit Haushaltselektronik. Der Beklagte bot am 10. August 2006 eine Espressomaschine der Marke Saeco über die Preissuchmaschine idealo.de an. Versandhändler übermitteln dem Betreiber dieser Suchmaschine die Daten der von ihnen angebotenen Produkte einschließlich der Preise. Die Suchmaschine ordnet diese Angaben in Preisranglisten ein. Die Preisgünstigkeit der Angebote bestimmt die Reihenfolge, in der die Anbieter in den Ranglisten genannt werden. Der Beklagte stand mit dem von ihm geforderten Preis von 550 € unter 45 Angeboten an erster Stelle, und zwar auch noch um 20 Uhr, obwohl er den Preis für die Espressomaschine drei Stunden zuvor auf 587 € heraufgesetzt hatte. Der Beklagte hatte idealo.de die Preisänderung zwar in dem Moment mitgeteilt, in dem er selbst den Preis auf seiner Internetseite heraufgesetzt hat. Derartige Änderungen werden dort aber nicht sofort, sondern erst zeitlich verzögert angezeigt.

Die Klägerin sieht in der unrichtigen Preisangabe eine irreführende Werbung des Beklagten. Sie hat ihn deshalb auf Unterlassung, Feststellung der Schadensersatzpflicht und Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht Berlin hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hat das Kammergericht den Beklagten antragsgemäß verurteilt.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Beklagten zurückgewiesen. Der durchschnittlich informierte Nutzer eines Preisvergleichsportals verbindet mit den ihm dort präsentierten Informationsangeboten regelmäßig die Erwartung einer höchstmöglichen Aktualität. Zwar sind Verbraucher heute mit den Besonderheiten des Internets und damit auch mit dessen technischen Grenzen weitgehend vertraut. Sie gehen aber davon aus, dass die in einer Preissuchmaschine angebotenen Waren zu dem dort angegebenen Preis erworben werden können, und rechnen nicht damit, dass die dort angegebenen Preise aufgrund von Preiserhöhungen, die in der Suchmaschine noch nicht berücksichtigt sind, bereits überholt sind. Die Irreführung der Verbraucher wird auch durch den Hinweis “Alle Angaben ohne Gewähr!” in der Fußzeile der Preisvergleichsliste nicht verhindert. Durch einen Klick auf diesen Hinweis öffnet sich ein Fenster mit einem weiteren Text, aus dem sich ergibt, dass “eine Aktualisierung in Echtzeit … aus technischen Gründen nicht möglich [ist], so dass es im Einzelfall insbesondere hinsichtlich der Verfügbarkeit bzw. der Lieferzeit von Produkten zu Abweichungen kommen kann”.

Der Bundesgerichtshof hat auch die Relevanz der Irreführung bejaht. Es stellt einen besonderen Vorteil im Wettbewerb dar, wenn ein Anbieter mit seinem Angebot in der Rangliste einer bekannten Preissuchmaschine an erster Stelle steht. Den Händlern ist es – so der BGH – zuzumuten, die Preise für Produkte, für die sie in einer Preissuchmaschine werben, erst dann umzustellen, wenn die Änderung in der Suchmaschine angezeigt wird.

Urteil vom 11. März 2010 – I ZR 123/08

Landgericht Berlin – Urteil vom16. Februar 2007 – 96 O 145/06

Kammergericht -Urteil vom 24. Juni 2008 – 5 U 50/07

BGH: Zur Kündigung eines presserechtlichen Unterlassungsvertrages

Mittwoch, 10. März 2010

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine im Risikobereich des Unterlassungsschuldners liegende Änderung der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse nicht zur Kündigung des Unterlassungsvertrages berechtigt.

Die Beklagte veröffentlichte im März 2007 einen Artikel über drei ehemalige, zu dieser Zeit noch inhaftierte RAF-Terroristen, der mit einem Foto der Klägerin illustriert war. Auf die Abmahnung der Klägerin, die darauf hinwies, dass sie in ähnlich gelagerten Fällen gegen mehrere andere Presseorgane einstweilige Verfügungen erwirkt habe, verpflichtete sich die Beklagte zur Vermeidung einer weiteren Auseinandersetzung strafbewehrt, das Bildnis der Klägerin im Zusammenhang mit Berichten über deren Haftlockerungen und/oder bevorstehende Entlassung künftig nicht mehr zu verbreiten. Da die einstweiligen Verfügungen keinen Bestand hatten, kündigte die Beklagte im Mai 2007 den Unterlassungsvertrag.

Die Klägerin begehrt u. a. die Feststellung, dass die Verpflichtung der Beklagten aus dem Unterlassungsvertrag fortbesteht. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hat das Oberlandesgericht das landgerichtliche Urteil aufgehoben und der Klage stattgegeben.

Der u. a. für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Die Aufhebung der einstweiligen Verfügungen berechtigt die Beklagte nicht zur Kündigung der Unterlassungsvereinbarung. Sie stellt keinen wichtigen Grund dar, aufgrund dessen der Beklagten bei Abwägung aller Umstände die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann (§ 314 Abs. 1 BGB) und lässt auch nicht die Geschäftsgrundlage der Vereinbarung entfallen. Der Bundesgerichtshof hat die Auslegung des Berufungsgerichtes nicht beanstandet, dass die Beklagte das Risiko einer Aufhebung der einstweiligen Verfügungen vertraglich übernommen hat. Eine solche Aufhebung ist auch nicht mit einer nachträglichen Gesetzesänderung vergleichbar, die zur Kündigung eines Unterlassungsvertrags berechtigen kann. (weiterlesen…)

SKW gegen kino.to

Montag, 22. Februar 2010

Soeben sind wir auf diese Pressemitteilung aufmerksam gemacht worden:

In einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem LG Düsseldorf haben SKW Schwarz Rechtsanwälte für ein Filmverleihunternehmen dem Betreiber eines Streaming-Angebotes auf der Plattform kino-to sowie dessen technischem Dienstleister die Zugänglichmachung eines Films über die Plattform kino.to per Verbotsverfügung untersagen lassen.
Der Verfügungsantrag richtete sich zum einen gegen ein Unternehmen, welches über die berüchtigte Internetpiraterie-Plattform kino.to Filme zum Herunterladen per Stream anbot. Weiter wurde in Anspruch genommen der Host-Provider, auf dessen Server die rechtsverletzenden Inhalte gespeichert waren. Das LG Düsseldorf erließ die einstweilige Verfügung ohne Einschränkungen.

Wir sind gespannt, wie die Geschichte weitergeht, noch ist die Seite online…


Peter Sundes neues Micro-Payment System. Keine schlechte Idee!

Freitag, 12. Februar 2010

Flattr.com – How Flattr Works from Flattr on Vimeo.

Update

Donnerstag, 11. Februar 2010

Hier noch ein interessantes Interview mit Arien in der FAZ, sowie mehr Material.

Dirk von Gehlen ist offenbar ähnlicher Meinung, was die Frage Plagiat/Remix angeht.

Der ePerso kommt!

Dienstag, 2. Februar 2010

Nach dem europaweiten ePass (vergleiche die entsprechende EU Verordnung) kommt nun in Deutschland auch der ePerso – oder wie er seit neuestem genannt wird „nPerso“ (neuer Personalausweis). Hier soll ein kleiner Überblick gegeben werden, was der neue Perso alles kann. Soviel vorab: Der ePerso hat zumindest das Potenzial Identifikationsprozesse in der der virtuellen Welt zu revolutionieren. Möglich macht dies die neue eID-Funktion und die Verbindung mit eigener eSignatur. (weiterlesen…)

BGH: Keine Markenverletzung durch Zeichen “CCCP” und “DDR” auf Kleidungssstücken

Samstag, 16. Januar 2010

Der u. a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei Fällen entschieden, dass Dritte auf Bekleidungsstücken Symbole ehemaliger Ostblockstaaten anbringen dürfen, obwohl diese Symbole mittlerweile als Marken für Bekleidungsstücke geschützt sind.

Zu diesem Urteil verweisen wir auch auf diesen Artikel. (weiterlesen…)

Webnotizen VII

Mittwoch, 13. Januar 2010

It’s an IP grab – Duke Nukem Forever und die Pläne von Take2

Einigung über Urheberrechtsabgaben auf PCs

Einstweilige Verfügung gegen Albers-Buch

re:OLG Köln zu Überwachungspflicht u. Darlegungslast bei Abmahnungen

(cen)

IP|Rezension: Eisenmann, Hartmut, Jautz / Ulrich; Grundriss Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

Montag, 11. Januar 2010

Der Eisenmann/Jautz ist nunmehr in der 8. Auflage erschienen (inkl. der Neuerungen im UWG u. UrhG), Grund genug, das einzige Skript zum Thema Gewerblicher Rechtsschutz vorzustellen.

Die Reihe “Start ins Rechtsgebiet” von C. F. Müller ist mittlerweile ja in einem neuen Outfit an der Start gegangen, inhaltlich hat sich optisch allerdings nicht viel verändert. Noch immer wird durch intelligente Fettung auf die wichtigen Dinge hingewiesen, die Gliederung bleibt stets verständlich, was ein dickes Plus darstellt. Wozu in den Skripten die Randnummern angegeben werden ist uns nicht ganz ersichtlich aber schaden tut es auch nicht. Schade ist bei diesem konkreten Skript im Vergleich zu dem von uns zuletzt besprochenen Lutz, dass weder Fußnoten uns tiefer in die Thematik führen noch Wiederholungsfragen angeboten werden, die dem Einsteiger einen zusätzlichen Lerneffekt bieten. (weiterlesen…)