100 Tage mit der Piratenpartei
Dienstag, 24. Januar 2012Sehenswerte Doku aus der ARD, glücklicherweise auf YouTube erhalten.
Sehenswerte Doku aus der ARD, glücklicherweise auf YouTube erhalten.
Die Veranstaltung der Böll-Akademie ist ausgebucht. Anmeldungen sind nicht mehr möglich. Ein Video-Livestream im Internet wird eingerichtet unter:
Heise.de berichtet, dass die Kommission im Januar eine Mitteilung zum Notice-and-Takedown-Verfahren veröffentlichen wird. Dies habe der Leiter des Bereichs Online-Dienste der Generaldirektion Binnenmarkt am Mittwoch bei einer Brüsseler Veranstaltung berichtet. Das ist nur zu begrüßen: Obwohl die derzeitigen Grundsätze allgemein anerkannt sind, hakt es immer wieder bei der Behandlung von Bescherden im Einzelfall. So wurde etwa berichtet, dass viele Provider Websites blockieren, ohne ihren Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Auch ansonsten herrscht bei den Providern eine völlig uneinheitliche Praxis bezüglich des “Herunternehmens” von Websites. Eine weitere Präzisierung wäre daher sicher von Vorteil.
Noch wünschenswerter wäre es allerdings, wenn die EU oder zumindest die Bundesrepublik Fortschritte in den Verhandlungen mit Ländern wie etwa Russland machen würde, um den Verfahren auch dort die nötige Wirkkraft zu garantieren. Derzeit ist es wenig hilfreich, Websites etwa bei polnischen Providern herunternehmen zu lassen, nur, um sie wenig später bei einem russischen Provider wieder auftauchen zu sehen.
Nachdem die Verbraucherzentrale NRW die Computerspielfirma EA im Zusammenhang mit der Zusatzsoftware ORIGIN, die als notwendiger Zusatz des Spiels Battlefield 3 vermarktet wird, abgemahnt hat, veröffentlich pcgames.de nun ein Interview mit der dortigen Referentin und Koordinatorin Projekt Verbraucherrechte in der digitalen Welt. Insbesondere die Themen AGB und das Erfordernis ständiger Internetverbindung liegen ihr am Herzen.
Hier zu lesen.
Dirk von Gehlen, jetzt.de-Chefredakteur und profilierter Blogger zu digitalen Themen hat jetzt sein Buch Mashup: Lob der Kopie bei Suhrkamp herausgebracht. Die Kritiken sind bisher offenbar begeistert (s. obigen Link), jedenfalls solche aus der Netzwelt – dass es auch einige Interessengruppen geben dürfte, die von den Thesen von Gehlens nicht begeistert sind, nehmen wir jetzt einfach mal so an.
Suhrkamp schreibt zu dem Buch:
Es ist nicht nur kinderleicht, es ist vor allem nahezu unumgänglich: Kopieren ist im digitalen Raum zu einer alltäglichen Handlung geworden. Doch so selbstverständlich wir kopieren, so unklar bleibt der Bezugs- und Bewertungsrahmen für diese Tätigkeit, die Dirk von Gehlen in Mashup als grundlegende Kulturtechnik lobt. Ohne die kreative Kraft der Kopie entsteht keine Kultur – nicht nur die modernen Verschmelzungen unterschiedlicher Werke zu einem neuen (Mashups, vom Englischen to mash) belegen dies. Die Fälle der abschreibenden Hoffnungsträger zu Gutten- berg und Hegemann und die beständige Auseinandersetzung um Tauschbörsen zeigen aber auch, wie notwendig eine Debatte über gutes Kopieren und betrügerisches Abschreiben sowie über den rechtlichen Rahmen für die sich verflüssigende Unterscheidung zwischen Original und Kopie ist. Mit dieser Streitschrift bringt Dirk von Gehlen Ordnung in die begriffliche Verwirrung und zeigt, wie notwendig die Kopie für unsere Kultur ist – online wie offline.
Hier ist auch ein Interview zum Thema zu hören.
Wir selbst sind noch nicht dazu gekommen, das Buch zu lesen, hoffen das aber nachholen zu können und werden uns dann auch nochmal äußern. Wer es sich in der Zwischenzeit einfach kaufen will, kann hier klicken.
(cen)
Wie Sie vielleicht schon gemerkt haben, ist es hier etwas ruhig geworden. Das wird auf Grund hoher Arbeitsbelastung noch für einige Zeit anhalten. Wir bitten um Verständnis. Der nächste Post kommt bestimmt, besonders viele werden es in diesem Sommer aber nicht werden.
Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zu der Frage getroffen, unter welchen Voraussetzungen der Inhaber eines eBay-Mitgliedskontos vertraglich für Erklärungen haftet, die ein Dritter unter unbefugter Verwendung dieses Mitgliedskontos abgegeben hat.
Die Beklagte unterhielt beim Internetauktionshaus eBay ein passwortgeschütztes Mitgliedskonto. Am 3. März 2008 wurde unter Nutzung dieses Kontos eine komplette Gastronomieeinrichtung mit einem Eingangsgebot von 1 € zum Verkauf angeboten, worauf der Kläger ein Maximalgebot von 1.000 € abgab. Einen Tag danach wurde die Auktion vorzeitig durch Rücknahme des Angebots beendet. Der Kläger war zu diesem Zeitpunkt der Höchstbietende. Er forderte die Beklagte mit Schreiben vom 25. Mai 2008 zur Eigentumsverschaffung an der Gastronomieeinrichtung, deren Wert er mit 33.820 € beziffert, Zug um Zug gegen Zahlung von 1.000 € auf. Nach erfolglosem Ablauf der hierfür gesetzten Frist verlangt er Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 32.820 €.
Zwischen den Parteien steht im Streit, ob das Angebot über eine Gastronomieeinrichtung von der Beklagten oder ohne deren Beteiligung und Wissen von ihrem Ehemann auf der Internetplattform von eBay eingestellt worden ist. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay heißt es in § 2 Ziffer 9:
“Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden.” …
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
Die hiergegen gerichtete Revision des Klägers hatte keinen Erfolg. Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass auch bei Internet-Geschäften die Regeln des Stellvertretungsrechts anwendbar sind, wenn durch die Nutzung eines fremden Namens beim Geschäftspartner der Anschein erweckt wird, es solle mit dem Namensträger ein Geschäft abgeschlossen werden. Erklärungen, die unter dem Namen eines anderen abgegeben worden sind, verpflichten den Namensträger daher nur, wenn sie in Ausübung einer bestehenden Vertretungsmacht erfolgen oder vom Namensträger nachträglich genehmigt worden sind oder wenn die Grundsätze über die Duldungs- oder die Anscheinsvollmacht eingreifen. Hingegen hat allein die unsorgfältige Verwahrung der Kontaktdaten eines eBay-Mitgliedskontos noch nicht zur Folge, dass der Inhaber des Kontos sich die von einem Dritten unter unbefugter Verwendung dieses Kontos abgegebenen Erklärungen zurechnen lassen muss. Eine Zurechnung fremder Erklärungen an den Kontoinhaber ergibt sich auch nicht aus § 2 Ziffer 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay. Da diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeweils nur zwischen eBay und dem Inhaber des Mitgliedskontos vereinbart sind, haben sie keine unmittelbare Geltung zwischen dem Anbieter und dem Bieter. Ausgehend hiervon war vorliegend zwischen den Parteien kein Kaufvertrag über die Gastronomieeinrichtung zustande gekommen.
Urteil vom 11. Mai 2011 – VIII ZR 289/09
Nach Guttenberg sind nun auch Veronika Saß und auch Sylvana Koch-Mehrin von “Plag”-Projekten zu Fall gebracht worden. Zurecht, natürlich. Unbedingt müssen solche Betrügereien untersucht werden, für die Glaubwürdigkeit der Wissenschaft, für die Glaubwürdigkeit der Politik. Peinlich ist dies natürlich für die entsprechenden Personen, die aber nur mehr oder weniger tief stürzen werden. So bitter wie Guttenberg wird es niemanden treffen. Saß ist nur am Rande eine politische Person, Koch-Merin hat bisher eine deutliche schlauere Medienpolitik verfolgt: “Kein Kommentar”, heiß es von ihr seit dem Aufkommen der Gerüchte. Entsprechend wird ihr auch niemand einen falschen Umgang mit der Krise vorwerfen können. In der ohnehin schwach besetzten FDP könnte es da nochmal ein Comeback geben.
Aber während der gerechte Zorn und die ebenso gerechte Strafe die Missetäter nun einholen, bleibt eine Frage weitgehend ungestellt. Wie kommt es eigentlich dazu, dass prominente, dem politischen Umfeld zugehörige Personen ihre Doktorarbeiten fälschen können? Kann es überhaupt sein, dass sie “Alleintäter” waren? Oder muss nicht angenommen werden, dass eine Art System hinter dieser Häufung an Vorfällen steckte?
Es stellt sich mit jedem Mal immer dringender die Frage, ob hier nicht, wie es im süddeutschen Raum so schön heißt, ein Fall von Spezlwirtschaft vorliegen muss. Wie eng Guttenberg mit seinem Doktorvater auch politisch verbunden war, ist mittlerweile schon mehrfach angedeutet worden, auch wirtschaftliche Verbindungen zwischen der Rhön Klinikum AG und der Universität Bayreuth. Aber so offensichtlich muss es ja nicht immer laufen. Doktorväter haben natürlich immer ein Interesse daran, sich High Potentials als Doktoranden zu suchen. Stets ist mit der Beziehung Doktorvater-Doktorand auch ein Netzwerk geknüpft, das nicht selten lebenslang hält. Professoren haben daher immer ein starkes Eigeninteresse daran, Politiker auf diese Weise an sich zu binden. In der Politik und Wissenschaft, sei es nun die Juristerei oder anderswo, begegnet man sich als Politiker und Professor immer mehrmals im Leben, nicht zuletzt auf Landesebene.
Der Zorn der Universitäten wird dort unglaubwürdig, wo die Prüfungskommissionen, wie nun in Bayreuth, nur sehr zurückhaltend Kritik an den getäuschten Professoren üben. Gern wird davon gesprochen, die Professoren hätten sich ein solches Fehlverhalten einfach nicht vorstellen können. Dass ein Doktorvater so blauäugig war – warum nicht. Aber derer gleich drei (bei denen diese Fälle bekannt geworden sind)? Dass einem großen Jurist wie Häberle oder auch seinem Zweitprüfer Streinz nicht einmal zumindest der Verdacht gekommen ist, dass die Arbeit große Sprünge aufweist, ist doch überraschend. Ebenso überraschend, dass diese Arbeit auch so besonders gut bewertet wurde – ganz anders als noch Guttenbergs anonym gefertigtes Staatsexamen.
Dass die Professoren die Urheberrechtsverletzungen ihrer Schützlinge nicht erkannt haben, ist auch eine Pflichtverletzung ihrerseits. Es wäre den Universitäten dringend zu raten, auch hier zweimal hinzusehen und genau zu prüfen, ob in dem ein oder anderen noch unbekannten Fall nicht vielleicht zu wohlwollend auf die künftige Elite dieses Landes geschaut wurde. Viel wichtiger ist aber noch, dass Vorkehrungen getroffen werden, solche Dinge künftig anders zu handhaben. Es lässt sich natürlich nicht verhindern, dass auch einflussreiche Personen wie Politiker oder ihre Kinder Dissertationen schreiben – vielmehr ist das ja sehr wünschenswert. Wichtig wird in der Zukunft aber sein, dass gerade der Zweitkorrektor seine Arbeit wieder ernster nimmt, als Korrektiv in Fällen, in denen die Verbindung zwischen Doktorvater und Doktorand vielleicht etwas zu sehr von gegenseitigen Interessen geprägt ist.