Archiv für die Kategorie 'Allgemein'

Quo vadis? – ein kurzer Bericht

Mittwoch, 4. Mai 2011

Wir waren gestern auf der Quo vadis? und es hat uns, wie auch schon im letzten Jahr, gut gefallen. Die deutsche Games-Industrie hat einen unglaublich kooperativen Ansatz, das fällt immer wieder auf. Konkurrenten geben einander Tipps, und die Panels werden sehr offen und kommunikativ gestaltet. Hier zeigt sich vielleicht, dass ein international verhältnismäßig weniger bedeutender Markt vielleicht auch positive Auswirkungen haben kann.

Wir haben an drei Panels teilgenommen. Im ersten ging es um das Thema “Lizenzen” in Browsergames, etwa am Beispiel von Battlestar Galactica. Ein spannendes Thema, es wurden in der Diskussion auch einige Fallstricke offenbar. Die Zusammenarbeit mit den Lizenzgebern klappt nicht immer so, wie man es sich wünscht und gute, belastbare Verträge wirken hier wunder. Zuletzt sollte vielleicht auch bedacht werden, dass teure Lizenzen noch um einiges teurer werden, wenn die approval-Prozesse nicht zeitnah umgesetzt werden.

Das zweite Panel drehte sich um die Zukunft des deutschen Gaming-Marktes. Ein ähnliches Panel gab es auch letztes Jahr, und den letztjährigen Erkenntnissen wurde auch nicht wahnsinnig viel hinzugefügt.

Im dritten Panel stellte eine Firma ihr Konzept vor, um sharehosting-Services zu bekämpfen. Dabei ging es um eine Datenbank, die automatisiert takedown-Anfragen an die sharehoster schickt – kein schlechter Ansatz, letztlich kann das aber wohl auch nicht die Lösung sein. Wer aber sein Spiel/Film/whatever in den ersten Monaten nach erscheinen schützen lassen will, für den mag hier eine Möglichkeit liegen.

Insgesamt war der Nachmittag wieder äußerst inspirierend, gerne wieder.

flattr: eine Bilanz

Mittwoch, 4. Mai 2011

Nach einem Jahr flattr zieht Peter Sunde eine Bilanz auf der re:publica.

Lebenslang – oder 30 Jahre? Wie lange gilt sie nun, die Unterlassungserklärung?

Mittwoch, 6. April 2011

Eine Tauschbörsen-Abmahnung verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele. Erstens: der Internetanschlussinhaber soll sich dazu verpflichten, es zukünftig zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Werke des Abmahnenden (Filme, Musik, Computerspiele etc.) anderen Tauschbörsen-Teilnehmern zur Verfügung zu stellen. Zweitens: der Abgemahnte soll die Kosten der Abmahnung tragen.

Der Unterlassungsanspruch des Abmahnenden kann durch Abgabe einer sog. Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung „erfüllt“ werden. „Praktischerweise“ ist den Abmahnungen regelmäßig bereits eine vorformulierte Erklärung beigefügt. Dass der Abgemahnte sich meist keinen großen Gefallen tut (Anwälte vertreten immer nur die Interessen ihrer eigenen Mandanten…), wenn er die Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet, wird an dieser Stelle als bekannt vorausgesetzt.

Herr Heintsch (abmahnwahn-dreipage.de) ist mit der spannenden Frage an mich herangetreten, wie lange sich der Abgemahnte an eine Unterlassungserklärung bindet, wenn er diese unterzeichnet. Verliert eine Unterlassungserklärung irgendwann ihre Wirkung durch Zeitablauf? Wenn ja, wann? An vielen Stellen im Internet liest man von einer Geltungsdauer von 30 Jahren. Ist das korrekt? Zunächst wollte ich Herrn Heintsch nur eine kurze Stellungnahme zukommen lassen. Es wurde nun doch ein Bisschen ausführlicher… (weiterlesen …)

IP|Event: Open Innovation

Dienstag, 5. April 2011

Am 24. Juni 2011 findet die interdisziplinäre Werktagung “Open Innovation unter Wettbewerbern – Konzepte und rechtliche Rahmenbedingungen” in Kooperation mit der Forschungsstelle Forschungsförderung & Technologietransfer am Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht der TU Dresden statt.

Weitere Informationen hier.

The stolen Scream

Donnerstag, 10. März 2011

Die Anwälte

Samstag, 19. Februar 2011

Folge 7 der unterhaltsamen ARD-Serie “Die Anwälte” nimmt sich eine ebenso unterhaltsame Thematik vor:

Thomas Welka übernimmt einen höchst skurrilen Fall, der sich als wahre Herausforderung entpuppt: Reedereibesitzer Karst, ein wichtiger Mandant der Kanzlei, hat sich von dem befreundeten Maler Esche porträtieren lassen. Der eigenwillige Künstler bildete den Unternehmer jedoch splitternackt ab, worauf Karst das anstößige Porträt übermalen ließ. Der Maler sieht diesen Eingriff als Verletzung des Urheberrechts und verklagt seinen früheren Freund auf 150.000 Euro Schadenersatz.

Abrufen können Sie die Folge hier – zeitlich begrenzt, versteht sich.


Standing on the shoulders of giants

Donnerstag, 10. Februar 2011

Everything Is A Remix: KILL BILL from robgwilson.com on Vimeo.

Nichts reimt sich auf Uschi – Mario Barth mahnt ab…

Mittwoch, 2. Februar 2011

Der bekannte Comedian Mario Barth hat sich den Gag “Nichts reimt sich auf Uschi” markenrechtlich schützen lassen.

Die Wortmarke “Nichts reimt sich auf Uschi” wurde beim Deutschen Patent- und Markenamt am 26.01.2011 unter der Registernummer 302010070820 eingetragen. Mario Barth hat sich die Marke für folgende Warenklassen schützen lassen:

  • Klasse 14:
    Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, soweit nicht in anderen Klassen enthalten; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente; Schlüsselanhänger (Fantasie- und Schmuckwaren), Anstecknadeln, Pins und Medaillen (alles Schmuckwaren)
  • Klasse 21:
    Geräte und Behälter für Haushalt und Küche; Glaswaren, Porzellan und Steingut (soweit in Klasse 21 enthalten); Gläser (Trinkgefäße), Becher und Tassen; Kämme und Schwämme; Bürsten und Pinsel (ausgenommen für Malzwecke); Sparbüchsen, nicht aus Metall
  • Klasse 24:
    Webstoffe und Textilwaren, soweit in Klasse 24 enthalten; Bett- und Tischdecken; Bett- und Tischwäsche (nicht aus Papier); Hand- und Badetücher aus textilem Material; Textilstoffetiketten
  • Klasse 25:
    Bekleidungsstücke, insbesondere T-Shirts; Schuhwaren, Kopfbedeckungen
  • Klasse 27:
    Teppiche, Fußmatten, Matten, Linoleum und andere Bodenbeläge; Tapeten (ausgenommen aus textilem Material)

Laut eines Artikels von “Spiegel-Online” hat bereits wenige Tage nach Eintragung der Marke ein Seevetaler T-Shirt-Hersteller eine Abmahnung der Jonas Rechtsanwaltsgesellschaft in Köln erhalten. Die Kosten der Abmahnung betragen laut Spiegel Euro 1.780,20 angegeben.

Ob die Marke tatsächlich Bestand hat wird sich zeigen. Nach unserer Einschätzung ist eine Abmahnung aus der Marke nicht unproblematisch sowohl im Hinblick auf

  • die erforderliche Unterscheidungskraft

als auch im Hinblick auf die für die Annahme der Verletzungshandlung erforderlichen

  • markenmäßigen Benutzung

sjm

IP|Rezension: Helmut Köhler; Joachim Bornkamm, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Dienstag, 25. Januar 2011

Als eine der ersten Neuerscheinungen im noch jungen Jahr 2011 legt der Beck Verlag die 29. Auflage des UWG-Kommentars Köhler/Bornkamm vor, inkl. PAngV, UKlaG und DL-InfoV. Neben diesen Neuerungen ist auch der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eingearbeitet.

Wie in den Vorauflagen wurde eine Fülle von aktuellen Entscheidungen eingearbeitet, was natürlich auch die europäische Rechtsprechung betrifft. Insgesamt wurde gerade europäischen Fragen, insbesondere bezüglich der Auslegung der Vorgaben der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken besonders viel Raum gegeben, was u.a. zu einer vollständigen Überarbeitung der Kommentierung von wesentlichen Teilen von §§ 3, 4 und 5 UWG geführt hat.

Der Köhler/Bornkamm bleibt ein Standard im Lauterkeitsrecht und ist für alle Berufsgruppen, die mit diesen Rechtsgebiet in Kontakt kommen, empfehlenswert.

Helmut Köhler; Joachim Bornkamm, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 29. Auflage 2011, 2040 S., C. H. Beck ISBN 978-3-406-61005-9, Preis: EUR 152,oo

Nerdcore vs. Euroweb

Mittwoch, 19. Januar 2011

Dass der etwas laxe Umgang mit Abmahnungen zu ernsten Problemen führen kann, zeigt der derzeitige Fall Nerdcore vs. Euroweb, der sicher noch Wellen schlagen wird.

Die Berichterstattung findet auf netzpolitik.org statt.

Über die juristische Sachlage sagen wir an dieser Stelle nichts, da uns gerade die Zeit fehlt, uns damit zu beschäftigen. Auch von dieser Seite allerdings möchten wir Betreiber René Walter zunächst alles Gute wünschen.

(cen)