Archiv für die Kategorie 'Designrecht'

Handbuch: Wie Kreative ihre Rechte schützen können

Montag, 4. März 2013

kreativeVor einiger Zeit ist die Kreativgesellschaft Hamburg an meine Kollegin Paula Deus und mich herangetreten und hat uns gefragt, ob wir einen kleinen Leitfaden zum Thema “Geistiges Eigentum für Kreative” schreiben möchten. Das Buch ist mittlerweile fertig und käuflich zu erwerben. Mit knappen 170 Seiten ist es eher kurz gefasst und ist ganz und gar als hands-on-Handbuch für Selbständige im Kreativbereich gedacht; also für Designer, Schneider, Werber oder sonstige Kreative, die mit diesem Rechtsbereich mittlerweile zwangsläufig in Berührung kommen, ohne in den zweifelhaften Genuss einer juristischen Ausbildung gekommen zu sein. Wer also keine juristische Vorbildung hat, sich aber mit Themen wie “Wie melde ich ein Geschmacksmuster an” oder “Was muss ich bei Domainnamen juristisch beachten” auseinandersetzen muss, könnte Interesse an unserer “kreativen Leistung” haben. Wir haben uns bemüht, das Buch so unjuristisch wie eben möglich zu halten und juristische Dogmatik durch praktische Ratschläge zu ersetzen.

 

IP|Rezension: Matthias Pierson; Thomas Ahrens; Karsten Fischer, Recht des geistigen Eigentums

Dienstag, 31. August 2010

Im “Recht des geistigen Eigentums” finden wir eine Gesamtdarstellung des IP-Law, inklusive des Rechtsbereichs Urheberrecht. Es handelt sich um die zweite Auflage, EPÜ 2000, UWG-Reform 2004, GeschmacksmusterG, Durchsetzungsgesetz sowie die beiden “Körbe” des UrhG sind enthalten.

Das Buch ist gut geschrieben, mit interessanten Abbildungen versehen (zu wenige! Siehe nur die schöne Grafik zum Thema “Benutzungsschonfrist und Zeiträume der rechtserhaltenden Benutzun auf S. 222) und beschränkt sich im Wesentlichen auf die Wiedergabe und Zusammenfassung des bekannten Wissens. Es ist insofern kein “großes” Lehrbuch, das rechtsfortbildend oder meinungslastig wirkt, sondern eher ein Werk, das jeder Student ruhigen Gewissens lesen kann, ohne Sorgen haben zu müssen, zu sehr in Mindermeinungsfallen zu tappen.

Das Buch richtet sich nicht ausschließlich an Juristen. Insofern sind besonders die Darstellungen der technischen Schutzrechte gelungen und ausführlich. Einziger Kritikpunkt könnte die Ausführlichkeit des Buches sein: mit knapp 480 Seiten ist es schon ein ziemlicher Brummer, der viele Studenten abschrecken könnte. Insgesamt aber eine sehr solide Arbeit, die aber überraschend wenig verbreitet ist.

IP|Rezension: Ansgar Oly, Fälle zum Recht des geistigen Eigentums

Freitag, 27. August 2010

Ansgar Oly präsentiert mit diesem Fallbuch eine völlige Neuerscheinung im Rahmen der Reihe „Juristische Fall-Lösungen“ bei C.H. Beck. Sämtliche wichtigen Fächer des Gewerbl. Rechtsschutzes sind vertreten, wobei Urheberrecht und Markenrecht den größten Teil einnehmen. Etwas weniger präsent ist das Patentrecht, dem aber immerhin vier Fälle gewidmet sind (Formsteineinwand, Pantentvindikation, Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen etc.). Ein Fall ist dem Deisgnrecht gewidmet, den Abschluss bildet ein „Klausurfall“, der es in sich hat.

Die Fälle sind allesamt nicht sonderlich lang gehalten (bis auf den Klausurfall) und zeichnen sich durch eine starke Konzentration auf die Gliederung aus. Dadurch wird dieser wichtige Aspekt ansprechend betont – Studenten werden die vielen Schemata zu schätzen wissen. Die Fälle sind in der Regel bekannten Urteilen nachgebildet (etwa Libertel im Markenrecht), so dass die wichtigen Probleme der Rechtsbereiche gut abgedeckt werden.

Letztlich lässt sich sagen, dass „Fälle zum Recht des geistigen Eigentums“ das Rad nicht neu erfindet, aber eine absolut sichere Empfehlung für Studenten der entsprechenden Schwerpunktfächer darstellen dürfte. Nach der Lektüre dieses Buches sollte da nicht mehr viel schiefgehen.

Ansgar Oly, Fälle zum Recht des geistigen Eigentums, 177 Seiten, 24,95 EUR, C.H. Beck, ISBN: 978-3406586408

IP|Rezension: Rudolf A. Nirk, Geschmacksmusterrecht, Urheberrecht, Designlaw

Donnerstag, 22. Juli 2010

In der Reihe “Start ins Rechtsgebiet” hat C.F. Müller nun das o.g. Werk herausgebracht. Das Werk richtet sich – das ist recht offensichtlich – nicht wirklich an Rechtsanwälte des IP-Rechts. Vielmehr füllt es eine Lücke, wir denken, vor allem für Studenten anderer, kreativer Fachrichtungen, die sich ein konzises Lehrbuch für ihre Rechtsvorlesung wünschen. Hier dreht sich im Grunde alles um das “kleine” Schutzrecht des Geschmacksmusters, auch das Urheberrecht kommt nicht zu kurz und zuletzt wird auch angesprochen, wie sich “Design” am besten schützen lässt (auch das Markenrecht kommt hier zu Wort). Für Anwälte also, die Mandanten aus der Kreativbranche haben oder eben für die Kreativen selbst wird hier ein Lehrbuch präsentiert, das deren Wünschen entspricht. Die Frage bleibt natürlich, ob hier nicht so etwas wie ein Praxishandbuch sinnvoller wäre. Für die eine Rechtsvorlesung für Fachfremde an Kunsthochschulen etc. allerdings ist das Buch genau das Richtige.

IP|Rezension: Eisenmann, Hartmut, Jautz / Ulrich; Grundriss Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

Montag, 11. Januar 2010

Der Eisenmann/Jautz ist nunmehr in der 8. Auflage erschienen (inkl. der Neuerungen im UWG u. UrhG), Grund genug, das einzige Skript zum Thema Gewerblicher Rechtsschutz vorzustellen.

Die Reihe “Start ins Rechtsgebiet” von C. F. Müller ist mittlerweile ja in einem neuen Outfit an der Start gegangen, inhaltlich hat sich optisch allerdings nicht viel verändert. Noch immer wird durch intelligente Fettung auf die wichtigen Dinge hingewiesen, die Gliederung bleibt stets verständlich, was ein dickes Plus darstellt. Wozu in den Skripten die Randnummern angegeben werden ist uns nicht ganz ersichtlich aber schaden tut es auch nicht. Schade ist bei diesem konkreten Skript im Vergleich zu dem von uns zuletzt besprochenen Lutz, dass weder Fußnoten uns tiefer in die Thematik führen noch Wiederholungsfragen angeboten werden, die dem Einsteiger einen zusätzlichen Lerneffekt bieten. (weiterlesen …)

Wieder einmal Design…

Donnerstag, 9. Juli 2009

…Entscheidung des Gerichts erster Instanz vom 8. Juli 2009, T‑28/08

Einmal mehr hat es eine Entscheidung zum Design eines Produkts (hier als 3-D-Marke) in die Medien geschafft

Bundestag verbessert den internationalen Designschutz

Dienstag, 23. Juni 2009

Der deutsche Bundestag hat heute zwei Gesetze zum internationalen Designschutz verabschiedet. Mit den Gesetzen werden das Designrecht (das sogenannte Geschmacksmusterrecht) international auf den neusten Stand gebracht und die Voraussetzungen für die Ratifikation der Genfer Akte geschaffen. Die Genfer Akte modernisiert das Haager Abkommen über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle.

[...]

Das Geschmacksmustergesetz wird um einen Abschnitt ergänzt, der den Schutz gewerblicher Muster und Modelle nach dem Haager Abkommen in allen drei Fassungen regelt. Bisher enthielten weder das Geschmacksmustergesetz noch andere Gesetze hierzu Vorschriften. Es finden sich vorrangig Bestimmungen darüber, wie internationale Eintragungen eingereicht werden können und welche Wirkungen die Eintragung hat. Auch die Erklärung der Schutzverweigerung sowie die Möglichkeit der Schutzentziehung werden in dem neuen Abschnitt geregelt. Insbesondere erhalten Anmelder jetzt erstmals die Möglichkeit eine Anmeldung nach dem Haager Abkommen auch über das Deutsche Patent- und Markenamt einzureichen.  [...]

Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 18.06.2009

(sjm)