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	<title>IP&#124;Notiz &#187; Designrecht</title>
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	<description>Intellectual Property Rights im Blog</description>
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		<title>IP&#124;Rezension: Matthias Pierson; Thomas Ahrens; Karsten Fischer, Recht des geistigen Eigentums</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 10:28:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Im &#8220;Recht des geistigen Eigentums&#8221; finden wir eine Gesamtdarstellung des IP-Law, inklusive des Rechtsbereichs Urheberrecht. Es handelt sich um die zweite Auflage, EPÜ 2000, UWG-Reform 2004, GeschmacksmusterG, Durchsetzungsgesetz sowie die beiden &#8220;Körbe&#8221; des UrhG sind enthalten. Das Buch ist gut geschrieben, mit interessanten Abbildungen versehen (zu wenige! Siehe nur die schöne Grafik zum Thema &#8220;Benutzungsschonfrist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.ip-notiz.de/wp-content/uploads/2010/08/41aRicJF0CL._SS500_.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-2976" title="41aRicJF0CL._SS500_" src="http://www.ip-notiz.de/wp-content/uploads/2010/08/41aRicJF0CL._SS500_-300x300.jpg" alt="" width="242" height="242" /></a>Im &#8220;Recht des geistigen Eigentums&#8221; finden wir eine Gesamtdarstellung des IP-Law, inklusive des Rechtsbereichs Urheberrecht. Es handelt sich um die zweite Auflage, EPÜ 2000, UWG-Reform 2004, GeschmacksmusterG, Durchsetzungsgesetz sowie die beiden &#8220;Körbe&#8221; des UrhG sind enthalten.</p>
<p>Das Buch ist gut geschrieben, mit interessanten Abbildungen versehen (zu wenige! Siehe nur die schöne Grafik zum Thema &#8220;Benutzungsschonfrist und Zeiträume der rechtserhaltenden Benutzun auf S. 222) und beschränkt sich im Wesentlichen auf die Wiedergabe und Zusammenfassung des bekannten Wissens. Es ist insofern kein &#8220;großes&#8221; Lehrbuch, das rechtsfortbildend oder meinungslastig wirkt, sondern eher ein Werk, das jeder Student ruhigen Gewissens lesen kann, ohne Sorgen haben zu müssen, zu sehr in Mindermeinungsfallen zu tappen.</p>
<p>Das Buch richtet sich nicht ausschließlich an Juristen. Insofern sind besonders die Darstellungen der technischen Schutzrechte gelungen und ausführlich. Einziger Kritikpunkt könnte die Ausführlichkeit des Buches sein: mit knapp 480 Seiten ist es schon ein ziemlicher Brummer, der viele Studenten abschrecken könnte. Insgesamt aber eine sehr solide Arbeit, die aber überraschend wenig verbreitet ist.</p>
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		<title>IP&#124;Rezension: Ansgar Oly, Fälle zum Recht des geistigen Eigentums</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/iprezension-ansgar-oly-falle-zum-recht-des-geistigen-eigentums/2010/08/27/</link>
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		<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 05:33:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ansgar Oly präsentiert mit diesem Fallbuch eine völlige Neuerscheinung im Rahmen der Reihe „Juristische Fall-Lösungen“ bei C.H. Beck. Sämtliche wichtigen Fächer des Gewerbl. Rechtsschutzes sind vertreten, wobei Urheberrecht und Markenrecht den größten Teil einnehmen. Etwas weniger präsent ist das Patentrecht, dem aber immerhin vier Fälle gewidmet sind (Formsteineinwand, Pantentvindikation, Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen etc.). [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!-- 		@page { margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } --><a href="http://www.ip-notiz.de/wp-content/uploads/2010/08/31CoyIaf6xL._SS500_.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-2971" title="31CoyIaf6xL._SS500_" src="http://www.ip-notiz.de/wp-content/uploads/2010/08/31CoyIaf6xL._SS500_-300x300.jpg" alt="" width="173" height="173" /></a>Ansgar Oly präsentiert mit diesem Fallbuch eine völlige Neuerscheinung im Rahmen der Reihe „Juristische Fall-Lösungen“ bei C.H. Beck. Sämtliche wichtigen Fächer des Gewerbl. Rechtsschutzes sind vertreten, wobei Urheberrecht und Markenrecht den größten Teil einnehmen. Etwas weniger präsent ist das Patentrecht, dem aber immerhin vier Fälle gewidmet sind (Formsteineinwand, Pantentvindikation, Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen etc.). Ein Fall ist dem Deisgnrecht gewidmet, den Abschluss bildet ein „Klausurfall“, der es in sich hat.</p>
<p>Die Fälle sind allesamt nicht sonderlich lang gehalten (bis auf den Klausurfall) und zeichnen sich durch eine starke Konzentration auf die Gliederung aus. Dadurch wird dieser wichtige Aspekt ansprechend betont – Studenten werden die vielen Schemata zu schätzen wissen. Die Fälle sind in der Regel bekannten Urteilen nachgebildet (etwa Libertel im Markenrecht), so dass die wichtigen Probleme der Rechtsbereiche gut abgedeckt werden.</p>
<p>Letztlich lässt sich sagen, dass „Fälle zum Recht des geistigen Eigentums“ das Rad nicht neu erfindet, aber eine absolut sichere Empfehlung für Studenten der entsprechenden Schwerpunktfächer darstellen dürfte. Nach der Lektüre dieses Buches sollte da nicht mehr viel schiefgehen.</p>
<p><em>Ansgar Oly, Fälle zum Recht des geistigen Eigentums, 177 Seiten, 24,95 EUR, C.H. Beck, ISBN: 978-3406586408</em></p>
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		<title>IP&#124;Rezension: Rudolf A. Nirk, Geschmacksmusterrecht, Urheberrecht, Designlaw</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/iprezension-rudolf-a-nirk-geschmacksmusterrecht-urheberrecht-designlaw/2010/07/22/</link>
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		<pubDate>Thu, 22 Jul 2010 15:41:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Designrecht]]></category>
		<category><![CDATA[IP|Rezension]]></category>
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		<description><![CDATA[In der Reihe &#8220;Start ins Rechtsgebiet&#8221; hat C.F. Müller nun das o.g. Werk herausgebracht. Das Werk richtet sich &#8211; das ist recht offensichtlich &#8211; nicht wirklich an Rechtsanwälte des IP-Rechts. Vielmehr füllt es eine Lücke, wir denken, vor allem für Studenten anderer, kreativer Fachrichtungen, die sich ein konzises Lehrbuch für ihre Rechtsvorlesung wünschen. Hier dreht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.ip-notiz.de/wp-content/uploads/2010/07/41l1OMrBEPL._SL500_AA300_.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-2943" title="41l1OMrBEPL._SL500_AA300_" src="http://www.ip-notiz.de/wp-content/uploads/2010/07/41l1OMrBEPL._SL500_AA300_.jpg" alt="" width="179" height="179" /></a>In der Reihe &#8220;Start ins Rechtsgebiet&#8221; hat C.F. Müller nun das o.g. Werk herausgebracht. Das Werk richtet sich &#8211; das ist recht offensichtlich &#8211; nicht wirklich an Rechtsanwälte des IP-Rechts. Vielmehr füllt es eine Lücke, wir denken, vor allem für Studenten anderer, kreativer Fachrichtungen, die sich ein konzises Lehrbuch für ihre Rechtsvorlesung wünschen. Hier dreht sich im Grunde alles um das &#8220;kleine&#8221; Schutzrecht des Geschmacksmusters, auch das Urheberrecht kommt nicht zu kurz und zuletzt wird auch angesprochen, wie sich &#8220;Design&#8221; am besten schützen lässt (auch das Markenrecht kommt hier zu Wort). Für Anwälte also, die Mandanten aus der Kreativbranche haben oder eben für die Kreativen selbst wird hier ein Lehrbuch präsentiert, das deren Wünschen entspricht. Die Frage bleibt natürlich, ob hier nicht so etwas wie ein Praxishandbuch sinnvoller wäre. Für die eine Rechtsvorlesung für Fachfremde an Kunsthochschulen etc. allerdings ist das Buch genau das Richtige.</p>
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		<title>IP&#124;Rezension: Eisenmann, Hartmut, Jautz / Ulrich; Grundriss Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht</title>
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		<pubDate>Mon, 11 Jan 2010 16:15:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Eisenmann/Jautz ist nunmehr in der 8. Auflage erschienen (inkl. der Neuerungen im UWG u. UrhG), Grund genug, das einzige Skript zum Thema Gewerblicher Rechtsschutz vorzustellen. Die Reihe &#8220;Start ins Rechtsgebiet&#8221; von C. F. Müller ist mittlerweile ja in einem neuen Outfit an der Start gegangen, inhaltlich hat sich optisch allerdings nicht viel verändert. Noch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.ip-notiz.de/wp-content/uploads/2010/01/a1b865daa05.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-2614" title="a1b865daa05" src="http://www.ip-notiz.de/wp-content/uploads/2010/01/a1b865daa05.jpg" alt="" width="100" height="142" /></a>Der Eisenmann/Jautz ist nunmehr in der 8. Auflage erschienen (inkl. der Neuerungen im UWG u. UrhG), Grund genug, das einzige Skript zum Thema Gewerblicher Rechtsschutz vorzustellen.</p>
<p>Die Reihe &#8220;Start ins Rechtsgebiet&#8221; von C. F. Müller ist mittlerweile ja in einem neuen Outfit an der Start gegangen, inhaltlich hat sich optisch allerdings nicht viel verändert. Noch immer wird durch intelligente Fettung auf die wichtigen Dinge hingewiesen, die Gliederung bleibt stets verständlich, was ein dickes Plus darstellt. Wozu in den Skripten die Randnummern angegeben werden ist uns nicht ganz ersichtlich aber schaden tut es auch nicht. Schade ist bei diesem konkreten Skript<a href="http://www.ip-notiz.de/iprezension-peter-lutz-grundriss-des-urheberrechts/2009/08/06/"> im Vergleich zu dem von uns zuletzt besprochenen Lutz</a>, dass weder Fußnoten uns tiefer in die Thematik führen noch Wiederholungsfragen angeboten werden, die dem Einsteiger einen zusätzlichen Lerneffekt bieten.</p>
<p>Inhaltlich ist das Buch in acht Abschnitte gegliedert, wobei der Gewerbliche Rechtsschutz sowie das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht besprochen werden. Man kann sich daher bereits vorstellen, dass das Skript nicht allzu tief einsteigt: es ist ganz offensichtlich als Basis für Studenten gedacht, die sich etwa für eine Klausur in diesem Bereich fit machen wollen oder mit dem Buch die Grundzüge des Rechtsbereichs wiederholen. Hierzu eignen sich auch die 55 angefügten Fälle, die allerdings nicht wirklich das Niveau &#8220;echter Fälle&#8221; erreichen (siehe etwa Fall 8!). Wer ein Fallbuch sucht,<a href="../bayreuther-franksosnitza-olaf-falle-zum-gewerblichen-rechtsschutz-und-urheberrecht/2008/04/28/"> ist daher mit dem Bayreuther/Sosnitza besser aufgehoben</a>.</p>
<p>Den genannten Zweck vorausgesetzt eignet sich das Buch auf Grund der hervorragenden Gliederung und der &#8211; das soll hervorgehoben werden &#8211; überaus leicht verständlichen Sprache recht gut. Wir hatten interessanterweise gerade die anschaulichen Grafiken aus der letzten Auflage noch im Kopf &#8211; es wäre schön gewesen, diese Idee noch ein wenige weiter auszubauen.</p>
<p>Für Studenten bleibt der Eisenmann/Jautz also eine sehr gute Wahl, da ein schneller und leicht verständlicher Einstieg in den gesamten grünen Bereich inkl. Urheberrecht geleistet wird. Für diesen Zweck ist das Buch auch besser geeignet <a href="http://www.ip-notiz.de/iprezension-helmut-haberstumpf-wettbewerbs-und-kartellrecht-gewerblicher-rechtsschutz/2008/11/11/">als das eher auf Wettbewerbs- und Kartellrecht zugeschnittene Skript von Haberstumpf, das ebenfalls hier besprochen wurde</a>. Dies gilt insbesondere für die Wiederholung vor der Klausur, wo die kleinen Fällen noch einmal etwas Feeling für das Fach vermitteln können.</p>
<p>Für alle, die etwas tiefer einsteigen möchten, etwa im Rahmen eines Schwerpunktfachs oder gar für Berufsträger ist das Buch allerdings eher nicht geeignet &#8211; aber dafür ist es auch nicht gedacht.</p>
<p>(cen)</p>
<p><em>Eisenmann, Hartmut; Jautz, Ulrich, Grundriss Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Mit 55 Fällen und Lösungen, 8., völlig neu bearbeitete Auflage 2009, 398 Seiten, 		23,00 €, ISBN: 978-3811496187</em></p>
<p><em><br />
</em></p>
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		<title>Wieder einmal Design&#8230;</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/wieder-einmal-design/2009/07/09/</link>
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		<pubDate>Thu, 09 Jul 2009 17:01:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sdt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Designrecht]]></category>
		<category><![CDATA[International]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8230;Entscheidung des Gerichts erster Instanz vom 8. Juli 2009, T‑28/08 Einmal mehr hat es eine Entscheidung zum Design eines Produkts (hier als 3-D-Marke) in die Medien geschafft&#8230;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>&#8230;Entscheidung des Gerichts erster Instanz vom 8. Juli 2009, T‑28/08</strong></p>
<p>Einmal mehr hat es eine Entscheidung zum Design eines Produkts (hier als 3-D-Marke) <a href="http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555C83C/Doc~E5621CE1FD99E47CA9B45D1A07524DF0F~ATpl~Ecommon~Scontent.html">in die Medien geschafft</a>&#8230;</p>
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		<title>Bundestag verbessert den internationalen Designschutz</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/bundestat-verbessert-den-internationalen-designschutz/2009/06/23/</link>
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		<pubDate>Tue, 23 Jun 2009 07:21:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>SJM</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Designrecht]]></category>
		<category><![CDATA[International]]></category>

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		<description><![CDATA[Der deutsche Bundestag hat heute zwei Gesetze zum internationalen Designschutz verabschiedet. Mit den Gesetzen werden das Designrecht (das sogenannte Geschmacksmusterrecht) international auf den neusten Stand gebracht und die Voraussetzungen für die Ratifikation der Genfer Akte geschaffen. Die Genfer Akte modernisiert das Haager Abkommen über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle. [...] Das Geschmacksmustergesetz wird [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Der deutsche Bundestag hat heute zwei Gesetze zum internationalen Designschutz verabschiedet. Mit den Gesetzen werden das Designrecht (das sogenannte Geschmacksmusterrecht) international auf den neusten Stand gebracht und die Voraussetzungen für die Ratifikation der Genfer Akte geschaffen. Die Genfer Akte modernisiert das Haager Abkommen über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle.</p>
<p>[...]</p>
<p>Das Geschmacksmustergesetz wird um einen Abschnitt ergänzt, der den Schutz gewerblicher Muster und Modelle nach dem Haager Abkommen in allen drei Fassungen regelt. Bisher enthielten weder das Geschmacksmustergesetz noch andere Gesetze hierzu Vorschriften. Es finden sich vorrangig Bestimmungen darüber, wie internationale Eintragungen eingereicht werden können und welche Wirkungen die Eintragung hat. Auch die Erklärung der Schutzverweigerung sowie die Möglichkeit der Schutzentziehung werden in dem neuen Abschnitt geregelt. Insbesondere erhalten Anmelder jetzt erstmals die Möglichkeit eine Anmeldung nach dem Haager Abkommen auch über das Deutsche Patent- und Markenamt einzureichen.  [...]</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.bmj.de/enid/15fc2a9e13584cc2b46f4ed4704ab4ab,7b063d636f6e5f6964092d0936303239093a095f7472636964092d0931383730/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html">Pressemitteilung des BMJ vom 18.06.2009</a></p></blockquote>
<p>(sjm)</p>
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