Die EG versucht seit Jahrzehnten, die mit dem europäischen Bündelpatent verbundene territoriale Begrenzung des Schutzes auf einzelne Mitgliedsstaaten zu überwinden und ein Gemeinschaftspatent zu schaffen, das eine einheitliche und autonome Wirkung für das gesamte Gebiet der EG hat. Im Jahr 2000 schlug die Kommission eine Verordnung vor, die das Gemeinschaftspatent mit dem bewährten System des Europäischen Patentübereinkommens (Bündelpatent) verzahnt.
Die Verordnung besteht nach wie vor nur im Entwurf. Bis heute ist es nicht gelungen, im Rat eine Einigung über zwei wesentliche Punkte zu erreichen:
- die Frage nach den verbindlich vorgeschriebenen Übersetzungen des Gemeinschaftspatents und der Wirkung fehlerhafter Übersetzungen des Gemeinschaftspatents und
- die Frage nach einer effektiven und akzeptablen Gerichtsbarkeit.
Einen Rückschlag musste das Vorhaben eines Gemeinschaftspatents verzeichnen, als eine 2006 von der Kommission in Gang gesetzte öffentliche Anhörung zu den offenen Fragen zu Ergebnissen führte, die eine Einigung in weite Ferne rückte. Viel Hoffnung wurde deshalb in die Mitteilung der Kommission vom 3. April 2007 gesetzt, mit der die Kommission das Ziel verfolgt, aus der stattgefundenen Anhörung praktische Schlussfolgerungen zu ziehen und die Arbeiten sowohl zum Gemeinschaftspatent als auch zu den Regelungen einer Gemeinschaftsgerichtsbarkeit voranzubringen. Ob dies schließlich zu einem Konsens im Rat führen würde, war allerdings völlig unklar.
Daran hat sich auch mit der Veröffentlichung der neuesten Mitteilung der Kommission zu diesem Thema nichts geändert.
Die Mitteilung der Kommission (KOM [2008] 465 S. 2f.) führt lediglich aus:
“In der EU gibt es für die meisten eingetragenen gewerblichen Schutzrechte einen Schutz auf Gemeinschaftsebene. Bei den Patenten ist dies, solange keine politische Einigung über das Gemeinschaftspatent erzielt wird, jedoch nicht der Fall. Um diese Lücke zu schließen, hat die Kommission im April 2007 eine Mitteilung veröffentlicht, die dazu (weiterlesen…)