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	<title>IP&#124;Notiz &#187; Europarecht</title>
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	<description>Intellectual Property Rights im Blog</description>
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		<title>Luxemburg verweigert Legosteinen Markenrechtsschutz</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/luxemburg-verweigert-legosteinen-markenrechtsschutz/2010/09/15/</link>
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		<pubDate>Wed, 15 Sep 2010 10:38:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Entscheidungen]]></category>
		<category><![CDATA[Europarecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass sich Lego nicht auf den Schutz aus Gemeinschaftsmarke für seinen berühmten Legostein berufen kann. Kern der Urteilsbegründung ist, dass die Form des Steins eine genuin technische Funktion erfülle. Solche Formen stehen aber nicht unter dem Schutz des Markenrechts, das dann nämlich den Patentschutz (der bei Legosteinen bereits abgelaufen ist) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass sich Lego nicht auf den Schutz aus Gemeinschaftsmarke für seinen berühmten Legostein berufen kann. Kern der Urteilsbegründung ist, dass die Form des Steins eine genuin technische Funktion erfülle. Solche Formen stehen aber nicht unter dem Schutz des Markenrechts, das dann nämlich den Patentschutz (der bei Legosteinen bereits abgelaufen ist) ins Unendliche verlängern würde. Genau darum ging es Lego im Grunde auch, als sie den Legostein zur Marke anmeldeten. Das ist aber natürlich nicht Zweck des Markenrechts.</p>
<p>LEGO hat mit diesem Urteil eine schwere Niederlage erlitten, es wird eng für die Dänen. Die ersten &#8220;Nachahmer&#8221; stehen in Form von <a href="http://www.megabrands.com/Shop/MEGA_Bloks/Mini_Micro/">Mega Brands </a>schon in den Startlöchern. Das ist eine wirklich spannende Entwicklung, kann man doch an diesem Beispiel einmal die Funktionsweise des Patentrechts wunderbar nachvollziehen: Absoluter Schutz als Belohnung für die Erfindung: dann aber irgendwann die Freigabe der Erfindung in die Allgemeinheit. Unternehmen, die nicht rechtzeitig auf innovative Modelle umsteigen, sondern sich auf einer Großerfindung ausruhen, werden über kurz oder lang abgestraft.</p>
<p>PS: Ganz zu Ende ist der Kampf allerdings noch nicht. Die Richter haben offengelassen, ob nicht vielleicht ein Schutz aus UWG vorliegen könnte.</p>
<p><a href="http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,717475,00.html">Mehr zum Urteil bei Spon.de</a></p>
<p><a href="http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2010-09/cp100091de.pdf">Hier geht es zur Curia-Website.</a></p>
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		<title>Deutschland als Vorreiter: McDonalds wird grün</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/deutschland-als-vorreiter-mcdonalds-wird-grun/2009/11/23/</link>
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		<pubDate>Mon, 23 Nov 2009 15:18:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sdt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Europarecht]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Von den Kollegen von Class 46 erfahren wir, dass McDonalds in Deutschland grün werden soll, im wahrsten Sinn des Wortes, nämlich (auch) durch die Änderung der Logo-Farbe.  Ganze Generationen von Konsumenten werden sich dann von dem klassischen Logo verabschieden müssen. Nähere Informationen dazu auf der Seite der Financial Times Deutschland. Und wo wir schon bei unseren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Von den Kollegen von Class 46 erfahren wir, dass McDonalds in Deutschland grün werden soll, im wahrsten Sinn des Wortes, nämlich (auch) durch die Änderung der Logo-Farbe.  Ganze Generationen von Konsumenten werden sich dann von dem klassischen Logo verabschieden müssen. Nähere Informationen dazu auf der <a href="http://www.ftd.de/unternehmen/handel-dienstleister/:neue-logo-farbe-mc-donald-s-wechselt-von-rot-auf-gruen/50040972.html">Seite der Financial Times Deutschland</a>.</p>
<p>Und wo wir schon bei unseren Kollegen sind, hier noch ein Verweis auf deren Artikel über eine interessante <a href="http://www.marques.org/Class46/Default.asp?D_A=20091113&amp;XID=BHA1524#1524">Gesetzesänderung in Italien</a> zum wettbewerbsrechtlichen und strafrechtlichen Schutz der Bezeichnung &#8220;Made in Italy&#8221;.</p>
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		<title>Vorlage des BGH an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zur Auslegung der Biopatentrichtlinie</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Nov 2009 17:38:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sdt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Entscheidungen]]></category>
		<category><![CDATA[Europarecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Der beklagte Patentinhaber, Prof. Dr. Brüstle, ist Inhaber eines vom Deutschen Patent- und Markenamt erteilten Patents, das isolierte und gereinigte neurale Vorläuferzellen, Verfahren zu ihrer Herstellung aus embryonalen Stammzellen sowie die Verwendung der neuralen Vorläuferzellen zur Therapie von neuralen Defekten betrifft. Nach den Ausführungen in der Patentschrift stellt die Transplantation von Hirnzellen in das Nervensystem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der beklagte Patentinhaber, Prof. Dr. Brüstle, ist Inhaber eines vom Deutschen Patent- und Markenamt erteilten Patents, das isolierte und gereinigte neurale Vorläuferzellen, Verfahren zu ihrer Herstellung aus embryonalen Stammzellen sowie die Verwendung der neuralen Vorläuferzellen zur Therapie von neuralen Defekten betrifft.</p>
<p>Nach den Ausführungen in der Patentschrift stellt die Transplantation von Hirnzellen in das Nervensystem eine Erfolg versprechende Methode für die Behandlung zahlreicher neurologischer Erkrankungen dar. Da ausgereifte Nervenzellen nur eine geringe Regenerationsfähigkeit aufwiesen, sei die Transplantation von unreifen, noch entwicklungsfähigen Vorläuferzellen notwendig, die jedoch in der Regel nur während der Entwicklung des Gehirns vorhanden seien. Der Rückgriff auf das Gehirngewebe von Embryonen komme jedoch bei menschlichen Embryonen schon aus ethischen Gründen nicht in Betracht. Vor diesem Hintergrund beschreibt das Patent einen Weg, auf dem für die Transplantation geeignete Zellen (&#8220;Vorläuferzellen&#8221; im Sinne des Patents) aus embryonalen Stammzellen gewonnen werden können, und beansprucht Schutz für die Vorläuferzellen und das Verfahren zu ihrer Gewinnung.</p>
<p>Der Kläger &#8211; Greenpeace e.V. &#8211; hat beantragt, das Patent wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten für nichtig zu erklären, soweit die Patentansprüche Vorläuferzellen umfassen, die aus menschlichen embryonalen Stammzellen gewonnen werden. Das in erster Instanz zuständige Bundespatent-gericht hat der Klage überwiegend stattgegeben und das Patent für nichtig erklärt, soweit es Zellen umfasst, die aus embryonalen Stammzellen von menschlichen Embryonen gewonnen werden.Im genannten Umfang verstoße der Gebrauch der Erfindung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten. Dies ergebe sich aus § 2 Abs. 2 des Patentgesetzes in der seit dem 28. Februar 2005 geltenden Fassung, aber auch aus der für die Auslegung dieser Vorschrift heranzuziehenden Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (im Folgenden: Richtlinie). Gegen die Entscheidung des Bundespatentgerichts hat der beklagte Patentinhaber Berufung eingelegt.</p>
<p>Das für die Erteilung europäischer Patente zuständige Europäische Patentamt hat in einem ähnlich gelagerten Fall vor kurzem entschieden, dass ein europäisches Patent nach den dafür einschlägigen Vorschriften nicht für Erzeugnisse erteilt werden darf, die im Anmeldezeitpunkt ausschließlich durch ein Verfahren hergestellt werden konnten, das zwangsläufig mit der Zerstörung der menschlichen Embryonen einhergeht, aus denen die Erzeugnisse gewonnen werden, selbst wenn dieses Verfahren nicht zu der durch das Patent geschützten technischen Lehre gehört (Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts vom 25. November 2008 &#8211; G 2/06).</p>
<p>Der für Patentnichtigkeitsverfahren zuständige Xa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs beabsichtigt, das Berufungsverfahren auszusetzen und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zur Vorabentscheidung vorzulegen. Für die Entscheidung des Rechtsstreits kommt es nämlich auf die Auslegung des § 2 PatG an, der es verbietet, Patente für Erfindungen zu erteilen, deren gewerbliche Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde; insbesondere werden nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 &#8220;Patente nicht erteilt für die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken&#8221;. Die richtige Auslegung dieser Vorschrift des Patentgesetzes ist wiederum davon abhängig, wie die insoweit gleichlautende Vorschrift des Art. 6 der Richtlinie auszulegen ist, die durch § 2 PatG in das deutsche Recht umgesetzt worden ist.</p>
<p>Der Inhalt des Art. 6 ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs in mehrfacher Hinsicht nicht eindeutig. Zunächst stellt sich die Frage, wie die Richtlinie den Begriff &#8220;menschliche Embryonen&#8221; definiert. Es ist insbesondere zu entscheiden, ob auch die aus der Blastozyste, einem bestimmten Entwicklungsstadium der befruchteten Eizelle, gewonnene Stammzelle als Embryo anzusehen ist, obwohl sie als solche nicht mehr die Fähigkeit besitzt, sich zu einem menschlichen Individuum fortzuentwickeln. Gegebenenfalls wird auch zu entscheiden sein, ob die Blastozyste ihrerseits Embryo im Sinne des Gesetzes ist.</p>
<p>Auf die letzte Frage wird es dann ankommen, wenn für eine &#8220;Verwendung von Embryonen&#8221; im Sinne der Richtlinie bereits ausreichen sollte, dass die Gewinnung der erfindungsgemäß zu verwendenden Stammzellen (die selbst nicht als Embryonen anzusehen sind) notwendigerweise den &#8220;Verbrauch&#8221; von Blastozysten voraussetzt. Schließlich wird in diesem Fall die weitere Frage zu beantworten sein, ob jede gewerbsmäßige (d.h. nicht private) Verwendung im Sinne des Patentgesetzes eine &#8220;Verwendung zu industriellen oder kommerziellen Zwecken&#8221; ist, insbesondere ob auch eine Verwendung zu Forschungszwecken oder zu therapeutischen Zwecken eine &#8220;kommerzielle&#8221; Verwendung im Sinne des Art. 6 der Richtlinie ist.</p>
<p>Beschluss vom 12. November 2009 &#8211; Xa ZR 58/07</p>
<p>Bundespatentgericht – Urteil vom 5. Dezember 2006 – 3 Ni 42/04</p>
<p>(Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs)</p>
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		<title>IP&#124;Event: The Pirate Bay &#8211; Will Intellectual Property Law Exist in Ten Years?</title>
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		<pubDate>Thu, 05 Nov 2009 11:05:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Events]]></category>
		<category><![CDATA[International]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Hier noch der Hinweis auf eine weitere Konferenz vom 25.-27.11, die höchst spannend werden dürfte. Es werden hochkarätige Teilnehmer aus ganz Nordeuropa erwartet, unter anderem referiert auch Susanna Wolk, die den Lesern dieses Blogs schon ein Begriff sein dürfte, aber auch andere geschätzte Juristen wie z.B. Prof. Jan Rosén, der ja auch beim MPI aktiv [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hier noch der Hinweis auf <a href="http://www.jurstud.com/index.php/show/show/stripped_language/svenska/stripped_title/valkommen/feed/5/feeditem/792">eine weitere Konferenz</a> vom 25.-27.11, die höchst spannend werden dürfte. Es werden hochkarätige Teilnehmer aus ganz Nordeuropa erwartet, unter anderem referiert auch Susanna Wolk, <a href="http://www.ip-notiz.de/compensation-of-employed-inventors-in-sweden/2009/10/19/">die den Lesern dieses Blogs schon ein Begriff sein dürfte</a>, aber auch andere geschätzte Juristen wie z.B. Prof. Jan Rosén, der ja auch beim MPI aktiv ist. Wer kommt, melde sich, ich werde auch dort sein.</p>
<p>(cen)</p>
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		<title>Cross-border-Lizenzierung</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/cross-border-lizenzierung/2009/05/05/</link>
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		<pubDate>Tue, 05 May 2009 07:26:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Europarecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Heute beschäftigt sich die EU mit dem Vorschlag zweier Kommissare, eine einheitliche Lizenz für europaweit über das Netz vertriebene, urheberrechtlich geschützte Werke zu schaffen. Dies soll eine Stärkung des Binnenmarkts im Sinne der Verbraucher zur Folge haben, die solche Werke dann europaweit kaufen und downloaden könnten. Wir sind gespannt, wie Viviane Reding und Meglena Kuneva [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute beschäftigt sich die EU mit dem Vorschlag zweier Kommissare, eine einheitliche Lizenz für europaweit über das Netz vertriebene, urheberrechtlich geschützte Werke zu schaffen. Dies soll eine Stärkung des Binnenmarkts im Sinne der Verbraucher zur Folge haben, die solche Werke dann europaweit kaufen und downloaden könnten. Wir sind gespannt, wie <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Viviane_Reding">Viviane Reding </a>und <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Meglena_Kuneva">Meglena Kuneva</a> sich eine solche Lizenz vorstellen, die schließlich 27 Europäische Urheberrechtsordnungen unter einen Hut kriegen muss.</p>
<p>Ebenfalls heute werden die beiden Kommissarinnen den EYouGuide vorstellen, ein Portal, auf dem sich Verbraucher über ihre Rechte im Internet informieren können sollen.</p>
<p><a href="http://ec.europa.eu/information_society/eyouguide/index_en.htm">Der Guide ist ab heute Nachmittag hier online</a>.</p>
<p><a href="http://www.nytimes.com/2009/05/05/business/global/copyright.html?_r=2&amp;hpw">Mehr dazu in der NY Times. </a></p>
<p>(cen)</p>
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		<title>12.234,05 Euro &#8211; höchste Handyrechnung Deutschlands Teil 2</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Mar 2009 10:40:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>SJM</dc:creator>
				<category><![CDATA[Europarecht]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir hatten bereits über die Handyrechnung und die damit einhergehenden Querelen mit einem Mobilfunkanbieter berichtet. Gibt es in der Sache als solche keinen nennenswerten Neuigkeiten (der Mobilfunkanbieter brütet noch über unserem Schriftsatz), so tut sich doch einiges innerhalb der EU. In den Verhandlungen zu einer neuen EU-Verordnung zu Mobilfunkpreisen einigten sich Europaparlament, EU-Staaten und Europäische [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir hatten bereits über die Handyrechnung und die damit einhergehenden <a href="http://www.ip-notiz.de/1223405-euro-hochste-handyrechnung-deutschlands/2009/03/11/">Querelen mit einem Mobilfunkanbieter berichtet</a>.</p>
<p>Gibt es in der Sache als solche keinen nennenswerten Neuigkeiten (der Mobilfunkanbieter brütet noch über unserem Schriftsatz), so tut sich doch einiges innerhalb der EU. In den Verhandlungen zu einer neuen EU-Verordnung zu Mobilfunkpreisen einigten sich Europaparlament, EU-Staaten und Europäische Kommission im März auf eine Preisobergrenze für Datenübertragung. Das Parlamentsplenum stimmt Ende April über den Kompromiss ab. Vorausgesetzt die zuständigen Minister geben grünes Licht, könnte die Verordnung dann bereits am 1. Juli 2009 in Kraft treten.</p>
<p>Die Obergrenze läge dann bei einem Euro je Megabyte. In zwei weiteren Stufen, soll der Preis je Megabyte dann weiter gesenkt werden. Zunächst auf 80 Cent im Juli 2010 und ab 2011 weiter auf 50 Cent.</p>
<p>Geplant ist zudem eine Kappungsgrenze, wonach Verbraucher vereinbaren können, dass die Verbindung bspw. ab einem Betrag von Euro 50,00 automatisch getrennt wird. Damit sollen &#8220;Schock-Rechnungen&#8221; vermieden werden, so das EU-Parlament.</p>
<p>Ausführliche Informationen zur geplanten Verordnung <a href="http://www.euractiv.com/de/informationsgesellschaft/roaming-verordnung-verbraucher-zufrieden-industrie-weniger/article-153784">finden Sie hier</a>.</p>
<p>(sjm)</p>
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		<title>12.234,05 Euro &#8211; höchste Handyrechnung Deutschlands</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Mar 2009 08:59:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>SJM</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Europarecht]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Vor kurzem erschien in der Reportage Akte 09 ein Beitrag, der (so in etwa) mit &#8220;11.000,00 Euro &#8211; höchste Handyrechnung Deutschlands&#8221; titelte. Nimmt man den Titel für bare Münze, so können wir nun behaupten, die höchste Handyrechnung beläuft sich nicht auf 11.000,00 Euro, sondern auf ziemlich genau 12.234,05 Euro. Sie fragen, woher wir das wissen? [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vor kurzem erschien in der Reportage Akte 09 ein Beitrag, der (so in etwa) mit &#8220;11.000,00 Euro &#8211; höchste Handyrechnung Deutschlands&#8221; titelte. Nimmt man den Titel für bare Münze, so können wir nun behaupten, die höchste Handyrechnung beläuft sich nicht auf 11.000,00 Euro, sondern auf ziemlich genau 12.234,05 Euro. Sie fragen, woher wir das wissen?</p>
<p>Vor einiger Zeit wurden wir von einer jungen Frau mit der Wahrnehmung ihrer Interessen betraut. Die Frau arbeitet als Reinigungskraft, ist der deutschen Sprache nur sehr eingeschränkt mächtig, verfügt über nur geringes Einkommen und keinerlei Ersparnisse aber über eine Mobilfunkrechnung in Höhe von Sage und Schreibe 12.234,05 Euro.</p>
<p>Was war passiert? Was hat die Frau dazu getrieben, derart selbstzerstörerisch von ihrem Handy Gebrauch zu machen? Die junge Frau schloss bei einem renommierten Mobilfunktanbieter einen Mobilfunkvertrag mit Internetflatrate ab &#8211; zum monatlichen Festpreis von 25,00 Euro. Soweit so gut.</p>
<p>Dann aber kam der verhängnisvolle Fehler. Die junge Frau hielt sich im letzten Jahr einen Tag in den Niederlanden auf. Dort lud sie einen Film herunter, was zu einem Datentransfer von 1010MB führte. Was sie nicht wusste (weil sie wie so viele das Kleingedruckte nicht gelesen bzw. verstanden hat), war, dass hiedurch Gebühren in Höhe von 0,59 Euro/50Kb und letztlich ein Rechnungsbetrag von über 12.000,00 Euro ausgelöst wurde. Es liegt auf der Hand, dass die junge Frau äußerst schockiert war, ob der Preissteigerung von über 3000(!) Prozent. Auch das Rechtsempfinden des Juristen ist empört &#8211; zumindest meines ;-)</p>
<p>Es stellt sich die Frage, wie dieser Frau geholfen werden und die Empörung in rechtliche Formen gegossen werden kann.  Allgemein bekannt ist, dass die von Mobilfunkbetreibern erhobenen Auslandsgebühren bereits vor zwei Jahren von der EU-Komission als &#8220;übertrieben hoch&#8221; gerügt wurden. Leider wurde der Datentransfer anders als die Telefonie aber bislang noch nicht gedeckelt. Es erweist sich als schwierig, ohne Hilfe des Gesetzgebers rechtlich &#8220;einen Knopf an die Sache&#8221; zu machen.</p>
<p>Man könnte meinen, dass das Unterlassen klar erkennbarer Hinweise auf die existenzvernichtende Kostenfalle eine Verletzung sog. Rücksichtnahmepflichten, gemäß § 241 Abs. 2 i.V.m. § 242 BGB darstellt. Schließlich erschöpft sich ein Schuldverhältnis nicht in der Herbeiführung des geschuldeten Leistungserfolges, sondern stellt eine von Treu und Glauben beherrschte Sonderverbindung dar. Gemäß § 241 Abs. 2 BGB ist der Vertragspartner verpflichtet, das Integritätsinteresse, d.h. den vermögensrechtlichen Status quo des anderen Teils zu schützen. Zur Rücksichtnahmepflicht gehören insbesondere Aufklärungs- und Schutzpflichten. Diese könnten vorliegend in eklatanter Weise verletzt sein, da es an einem Hinweis auf die Gefahr der Existenzvernichtung durch Datentransfer im Ausland mangelt. Ein entsprechender Gefahrenhinweis kann weder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch der Produktbeschreibung der im Internet aufgeführten Angebote entnommen werden. Statdessen wird geworben mit Slogans wie beispielsweise: &#8220;Unbegrenzte Möglichkeiten: Die Laptop Internet-Flat. Nutzen Sie mit Ihrem Laptop alle Vorteile des mobilen Internets und bleiben Sie <strong>überall</strong> up to date: <strong>kostenlos</strong> und <strong>ohne Limit</strong>.&#8221; Auf die Gefahr durch (normalen) Datentransfer im Ausland in kürzester Zeit Kosten in Höhe fünfstelliger Beträge auszulösen, wird hingegen verschwiegen. Vielmehr wird durch Werbeanpreisungen wie &#8220;überall&#8221; und &#8220;ohne Limit&#8221; geradezu dazu aufgefordert auch im Ausland und mithin &#8220;überall und ohne Limit&#8221; bedenkenlos zu surfen und Daten zu transferieren.</p>
<p>Erfolgsversprechender als eine rechtliche Auseinandersetzung scheint der Hinweis auf die Fakten (mittellos, geschäftsunerfahren, nur eingeschränkte Deutschkenntnisse, faktisch geringer Schaden, <strong>Flatrate</strong>-Vertrag, Preissteigerung von 3000 Prozent, Existenzvernichtung, Kulanz von Wettbewerbern in gleichgelagerten Fällen) und die Hoffnung auf die Herbeiführung einer Einigung auf Kulanzbasis. Noch dazu fand sich ein Freund der jungen Frau, der bereit war, dem Mobilfunkanbieter ein Viertel des Rechnungsbetrages zu bezahlen. Eine gute Ausgangsbasis für eine gütliche Einigung, will man meinen.</p>
<p>Der Mobilfunkanbieter antwortet hierauf lapidar:</p>
<blockquote><p>[...] wir haben die Rechnung Ihrer Mandantin [...] geprüft und konnten keinen Fehler finden. Es ist richtig, dass derzeit die Diskussion über Roamingkosten europaweit geführt werden. Dennoch hat [...] unsere Preisliste anerkannt und eine andere Berechnung ist uns nicht möglich. [...]</p></blockquote>
<p>Eine andere, weniger existenzvernichtende Berechnung ist also nicht möglich.</p>
<p>Vor Kurzem hat eben dieser Mobilfunkanbieter die Preisliste für Auslands- und Roamingverbindungen aktualisiert und bietet nunmehr sog. Reisevorteilstarife (auch in die Niederlande) an. Die Preise wurden in diesem Zuge um immerhin 50 Prozent reduziert, von 0,59Euro/50Kb auf nunmehr ca. 0,29Euro/50Kb.</p>
<p>(sjm)</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Verlängerung der Schutzdauer von Musikwerken auf 95 Jahre?</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/verlangerung-der-schutzdauer-von-musikwerken-auf-95-jahre/2009/02/17/</link>
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		<pubDate>Tue, 17 Feb 2009 13:38:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>SJM</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Examensrelevant]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der eine oder andere hat sicherlich schon davon gelesen. Trotzdem wollen wir es hier noch einmal in aller Kürze erwähnen: vor wenigen Tagen stimmte der EU-Rechtsausschuss für eine Verlängerung der Schutzdauer von Musikwerken. Genauer gesagt geht es um die Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler. Gegenwärtig ist der Schutz der ausübenden Künstler (Performer) in der EU auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der eine oder andere hat sicherlich schon davon gelesen. Trotzdem wollen wir es hier noch einmal in aller Kürze erwähnen: vor wenigen Tagen stimmte der EU-Rechtsausschuss für eine Verlängerung der Schutzdauer von Musikwerken. Genauer gesagt geht es um die Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler. Gegenwärtig ist der Schutz der ausübenden Künstler (Performer) in der EU auf 50 Jahre beschränkt (vgl. bspw. § 82 UrhG). Komponisten (bzw. deren Rechtsnachfolger) genießen hingegen eine Schutzdauer von 70 Jahren post mortem auctoris. Der EU-Binnenmarktskommisar Charly McCreevy sieht darin eine Gefährdung der ausübenden Künstler. Während Komponisten ein Leben lang (und darüber hinaus) von ihrer Werkschaffung profitieren, endet die Verwertung eines ausübenden Künstlers, der mit 20 Jahren eine CD aufgenommen hat, bereits mit 70 Jahren. Auch ausübende Künstler sollten durch ihre Performance ein gesichertes Auskommen zu Lebzeiten haben.</p>
<p>Inspiriert durch die McCreevy-Initiative schlägt die EU-Kommission daher die Verlängerung der Leistungschutzrechtsdauer von 50 auf 95 Jahren vor (<a href="http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/08/508&amp;format=HTML&amp;aged=0&amp;language=EN&amp;guiLanguage=fr">vgl. hier</a>). Dieser Vorschlag wurde nun vor wenigen Tagen vom EU-Rechtsausschuss angenommen. Am 2. März wird das EU-Parlament über diesen Vorschlag abstimmen und ggf. eine entsprechende Richtlinie verabschieden. Inwieweit eine etwaige Verlängerung tatsächlich den ausübenden Künstlern zu Gute kommen würde, erscheint fraglich.  Vergleiche zum Diskussionsstand &#8220;<a href="http://www.heise.de/newsticker/EU-Rechtsausschuss-stimmt-fuer-Verlaengerung-der-Schutzfrist-fuer-Musikwerke--/meldung/132514">heise online</a>&#8220;.</p>
<p>Wir sind gespannt wie und vor allem mit welcher Begründung die Entscheidung  am 2. März gefällt wird.</p>
<p>(sjm)</p>
]]></content:encoded>
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		<title>IP&#124;Expertennotizen: Fighting counterfeiting and piracy in the current economic climate</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/ipexpertennotizen-fighting-counterfeiting-and-piracy-in-the-current-economic-climate/2008/12/18/</link>
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		<pubDate>Thu, 18 Dec 2008 10:23:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Europarecht]]></category>
		<category><![CDATA[International]]></category>
		<category><![CDATA[IP|Expertennotizen]]></category>
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		<description><![CDATA[by Dr. Duncan Matthews Die Expertennotizen von IP&#124;Notiz sollen ein Forum für Experten im sogenannten „Grünen Bereich” und daran angeschlossenen Rechtsgebieten bilden. Unser Ziel ist, damit den öffentlichen Austausch &#8211; auch im Medium Internet &#8211; in unseren Rechtsgebieten zu fördern und Praxis und Wissenschaft einander anzunähern. Die Transparenz des wissenschaftlichen Austausches für die Öffentlichkeit ist ein weiteres [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>by Dr. Duncan Matthews</p>
<p><em>Die Expertennotizen von </em>IP|Notiz<em> sollen ein Forum für Experten im sogenannten „Grünen Bereich” und daran angeschlossenen Rechtsgebieten bilden. Unser Ziel ist, damit den öffentlichen Austausch &#8211; auch im Medium Internet &#8211; in unseren Rechtsgebieten zu fördern und Praxis und Wissenschaft einander anzunähern. Die Transparenz des wissenschaftlichen Austausches für die Öffentlichkeit ist ein weiteres Ziel dieser Reihe. </em></p>
<p>I notice, in the current economic climate, that greater attention is being paid to the fact that trading conditions can be undermined by piracy and counterfeiting &#8211; and the fact that many of the infringing goods being sold on European markets originate from developing countries. <a href="http://www.oecd.org/dataoecd/13/12/38707619.pdf">The Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) has estimated that the international trade in pirated and counterfeit goods could amount to $200 billion worldwide. </a></p>
<p>The need to reduce levels of piracy and counterfeiting globally has led <a href="http://www.ip-watch.org/weblog/index.php?p=1117">the World Customs Organisation (WCO)</a> , <a href="http://www.who.int/impact/en/">the World Health Organisation (WHO)</a> , <a href="http://www.interpol.int/public/financialcrime/intellectualproperty/default.asp">Interpol </a> to announce different initiatives on piracy and counterfeiting</p>
<p>Meanwhile the draft Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Anti-Counterfeiting_Trade_Agreement">currently being discussed by developed country governments</a>  would introduce a new bilateral treaty to require trading partners to demonstrate new, higher standards of intellectual property enforcement than are set out in the TRIPS Agreement. You might have seen already that ACTA <a href="http://blog.wired.com/27bstroke6/2008/09/international-i.html">could criminalize peer-to-peer file sharing, subject iPods to border searches and allow internet service providers to monitor their customers&#8217; communications.</a></p>
<p>The EU &#8211; like the United States &#8211; is also taking steps to require trading partners to strengthen the enforcement of intellectual property rights by <a href="http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2005/april/tradoc_122636.pdf">updating the terms of its existing (and any future) trade agreements</a> .</p>
<p>But news this week that the Irish Republic <a href="http://news.bbc.co.uk/1/hi/world/europe/7776961.stm">is willing to hold a second referendum</a> on the EU&#8217;s Lisbon Treaty raises the prospect that a little-known new power will allow the European Parliament to have a greater say in any future intellectual property enforcement provisions of trade agreements signed by the EU.</p>
<p>Recently, I was asked to give evidence to the European Parliament&#8217;s Committee on International Trade about this. <a href="http://www.europarl.europa.eu/activities/committees/studies/download.do?file=21459"> In the resulting report </a> I pointed out that, if the Lisbon Treaty does eventually come into force, the European Parliament will have new powers to influence &#8211; and ultimately veto &#8211; intellectual property enforcement.</p>
<p>I warned the European Parliament that, in addition to the benefits that enhanced intellectual property enforcement provisions in trade agreements could bring in terms of fighting piracy and counterfeiting, such measures could have a negative impact, increasing costs and reducing the scope for developing countries to utilise TRIPS flexibilities &#8211; and one of the most significant flexibilities is the freedom for WTO Members to determine for themselves the procedures for enforcement of intellectual property rights.</p>
<p>I pointed out various ways that the EU could help offset the potential costs of improved intellectual property enforcement for developing countries &#8211; such as by the EU providing technical and financial assistance to help train police, customs, judiciary and other government officials in how to deal appropriately with pirated or counterfeit goods.</p>
<p>Yet ultimately, in my view, intellectual property rights are private rights and, as such, the main responsibility for enforcement should lie with individual rights holders themselves, not with developing country governments at all. In my opinion, private enforcement proceedings brought before national courts by rights holders, not the activities of customs officials and police officers, should form the core of an effective enforcement strategy. In the current economic climate that might be a controversial position to take.</p>
<p><em>Dr. Duncan Matthews is Reader in Intellectual Property Law at Queen Mary, University of London. </em><em><a href="mailto: d.n.matthews@qmul.ac.uk">He can be contacted through this link</a></em><em>.</em></p>
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		<title>Gemeinschaftspatent auch nach Mitteilung der Kommission (KOM [2008] 465) noch nicht in Sicht.</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/gemeinschaftspatent-auch-nach-mitteilung-der-kommission-kom-2008-465-noch-nicht-in-sicht/2008/12/16/</link>
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		<pubDate>Tue, 16 Dec 2008 12:29:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Europarecht]]></category>
		<category><![CDATA[International]]></category>
		<category><![CDATA[Patentrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die EG versucht seit Jahrzehnten, die mit dem europäischen Bündelpatent verbundene territoriale Begrenzung des Schutzes auf einzelne Mitgliedsstaaten zu überwinden und ein Gemeinschaftspatent zu schaffen, das eine einheitliche und autonome Wirkung für das gesamte Gebiet der EG hat. Im Jahr 2000 schlug die Kommission eine Verordnung vor, die das Gemeinschaftspatent mit dem bewährten System des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die EG versucht seit Jahrzehnten, die mit dem europäischen Bündelpatent verbundene territoriale Begrenzung des Schutzes auf einzelne Mitgliedsstaaten zu überwinden und ein Gemeinschaftspatent zu schaffen, das eine einheitliche und autonome Wirkung für das gesamte Gebiet der EG hat. Im Jahr 2000 schlug die Kommission eine Verordnung vor, die das Gemeinschaftspatent mit dem bewährten System des Europäischen Patentübereinkommens (Bündelpatent) verzahnt.</p>
<p>Die Verordnung besteht nach wie vor nur im Entwurf. Bis heute ist es nicht gelungen, im Rat eine Einigung über zwei wesentliche Punkte zu erreichen:</p>
<ul>
<li>die Frage nach den verbindlich vorgeschriebenen Übersetzungen des Gemeinschaftspatents und der Wirkung fehlerhafter Übersetzungen des Gemeinschaftspatents und</li>
<li>die Frage nach einer effektiven und akzeptablen Gerichtsbarkeit.</li>
</ul>
<p> Einen Rückschlag musste das Vorhaben eines Gemeinschaftspatents verzeichnen, als eine 2006 von der Kommission in Gang gesetzte öffentliche Anhörung zu den offenen Fragen zu Ergebnissen führte, die eine Einigung in weite Ferne rückte. Viel Hoffnung wurde deshalb in die Mitteilung der Kommission vom 3. April 2007 gesetzt, mit der die Kommission das Ziel verfolgt, aus der stattgefundenen Anhörung praktische Schlussfolgerungen zu ziehen und die Arbeiten sowohl zum Gemeinschaftspatent als auch zu den Regelungen einer Gemeinschaftsgerichtsbarkeit voranzubringen. Ob dies schließlich zu einem Konsens im Rat führen würde, war allerdings völlig unklar.</p>
<p>Daran hat sich auch mit der Veröffentlichung der neuesten Mitteilung der Kommission zu diesem Thema nichts geändert.</p>
<p>Die Mitteilung der Kommission (KOM [2008] 465 S. 2f.) führt lediglich aus:</p>
<blockquote><p>&#8220;In der EU gibt es für die meisten eingetragenen gewerblichen Schutzrechte einen Schutz auf Gemeinschaftsebene. Bei den Patenten ist dies, solange keine politische Einigung über das Gemeinschaftspatent erzielt wird, jedoch nicht der Fall. Um diese Lücke zu schließen, hat die Kommission im April 2007 eine Mitteilung veröffentlicht, die dazu diente, den Gesprächen über das europäische Patentsystem neuen Schwung zu verleihen und den Weg für ein Gemeinschaftspatent und die Verbesserung der Patentgerichtsbarkeit in der EU zu ebnen. Die Kommission misst Fortschritten in dieser Angelegenheit höchste Bedeutung zu und bestätigt ihre Absicht, sich vorrangig um eine Einigung zu diesen Vorschlägen zu bemühen.</p>
<p>Die im letzten Jahr veröffentlichte Mitteilung lieferte den nötigen Anstoß für die Suche nach Lösungen für noch offene Fragen des gemeinschaftlichen Patentrechts. Da diese Arbeiten auf gutem Wege sind, befasst sich die vorliegende Mitteilung mit der Entwicklung einer horizontalen, integrierten Strategie für gewerbliche Schutzrechte. (&#8230;)&#8221;</p></blockquote>
<p>Damit verweist die neueste Mitteilung nur auf das, was bereits mit der Mitteilung 2007 in Gang gesetzt worden ist. Es ist vielleicht auch vermessen gewesen, in der neuesten Mitteilung bereits konkrete Ergebnisse der Gespräche zum Gemeinschaftspatent zu erwarten. Nicht nur Europa, auch ihre Mitgliedsstaaten und die Sache selbst brauchen Zeit. Also warten wir hoffnungsfroh auf die nächste Mitteilung. &#8220;Warten (nicht nur) im Advent.&#8221;</p>
<p>(jsc)</p>
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		<title>Der &#8220;erfinderische Beitrag&#8221; in Europa</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/der-erfinderische-beitrag-in-europa/2008/12/03/</link>
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		<pubDate>Wed, 03 Dec 2008 19:57:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Europarecht]]></category>
		<category><![CDATA[Patentrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Kommission äußert sich gegen Patentrechte geringerer Qualität Wären alle nationalen Patent- und Gebrauchsmusterrechte in Europa so ausgestaltet wie dies in Deutschland der Fall ist, müsste die Kommission weder eine umfassende Studie zur Patentqualität in Europa in Auftrag geben noch Mitgliedsstaaten auffordern zu bewerten, welchen Beitrag Gebrauchsmuster und Patent zur Innovation leisten, die nicht auf das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Kommission äußert sich gegen Patentrechte geringerer Qualität</strong></p>
<p>Wären alle nationalen Patent- und Gebrauchsmusterrechte in Europa so ausgestaltet wie dies in Deutschland der Fall ist, müsste die Kommission weder eine umfassende Studie zur Patentqualität in Europa in Auftrag geben noch Mitgliedsstaaten auffordern zu bewerten, welchen Beitrag Gebrauchsmuster und Patent zur Innovation leisten, die nicht auf das Kriterium &#8220;erfinderische Tätigkeit&#8221; hin geprüft werden. Denn nicht nur das deutsche Patent setzt materiellrechtlich eine erfinderische Tätigkeit voraus, sondern neuerdings entgegen dem Wortlaut in § 1 Abs. 1 GebrMG im Ergebnis auch das deutsche Gebrauchsmuster. Bekanntlich hat der BGH in seinem Beschluss vom 20.06.2006, X ZB 27/05 &#8211; Demonstrationsschrank &#8211; den Unterschied zwischen &#8216;erfinderischer Tätigkeit&#8217; im Patentrecht und &#8216;erfinderischem Schritt&#8217; im Gebrauchsmusterrecht praktisch aufgehoben. Man kann folglich mit Fug und Recht sagen, dass es sich nach dem Sprachgebrauch der Kommission bei deutschen Patent- und Gebrauchsmusterrechten, insbesondere auch, weil es sich bei ersterem um ein geprüftes Schutzrecht handelt, um &#8220;qualitativ hochwertige&#8221; technische Schutzrechte handelt.</p>
<p>In ihrer Mitteilung KOM (2008) 465, S. 6 ff. hält die Kommission es dagegen für bedenklich, dass in einigen Mitgliedsstaaten auf eine eingehende Bewertung der erfinderischen Tätigkeit verzichtet wird. Solche Rechte seien von geringerer Qualität und würden somit mehr Rechtsunsicherheit schaffen. Auch führe die geringere Qualität zu einer größeren Zahl zu erteilender Patente, was eine erhöhte Arbeitsbelastung des Europäischen Patentamtes (EPA) zur Folge habe. Das EPA verfolge deshalb eine Strategie der Anhebung der Anforderungen an den &#8220;erfinderischen Beitrag&#8221;.</p>
<p>Es darf mit Spannung erwartet werden, zu welchen Ergebnissen die Studie zur Patentqualität führt und mit welchen Argumenten die betroffenen Mitgliedsstaaten einen Beitrag zur Innovation durch leicht erhältliche technische Schutzrechte begründen. In den USA begründet man dies mit der Anziehungskraft auf Wirtschaftsunternehmen, die Interesse an schnellen Patenten haben. Aus deutscher Sicht ist dies kurzfristig gedacht. Denn was nützt einem ein erteiltes Patent, wenn es sich im Verletzungsstreit als unwirksam herausstellt. Hinzukommt das nicht wünschenswerte Phänomen sog. &#8220;Patent-Trolls&#8221; wie sie im Rechtssystem der USA entstanden sind, bei denen Patentinhaber Patentrechte hauptsächlich dazu nutzen, Unternehmen Patentverletzungsklagen anzudrohen, einstweilige Verfügungen zu erwirken und von Dritten Lizenzgebühren zu erheben.</p>
<p>(jsc)</p>
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		<title>EU-Commission´s Preliminary Report: EU kritisiert Pharmasektor.</title>
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		<pubDate>Fri, 28 Nov 2008 13:22:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Europarecht]]></category>
		<category><![CDATA[International]]></category>
		<category><![CDATA[UWG]]></category>

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		<description><![CDATA[Heute wurde der Preliminary Report der EU-Kommission zur Pharma-Branche veröffentlicht. Der Wettbewerb im Pharmasektor funktioniert laut Einschätzung der EU-Kommission &#8220;nicht ordnungsgemäß&#8221;. Die Pharmahersteller verzögerten die Einführung preiswerter Generika zu Lasten der Verbraucher, so die Studie. Mehrkosten für die Mitgliedstaaten: Geschätzte 3 Mrd. Euro. Mehr z.B. auf faz.net. Wir danken Sebastian Glatzel für den Hinweis. Wir möchten unsere [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute wurde der Preliminary Report der EU-Kommission zur Pharma-Branche veröffentlicht. Der Wettbewerb im Pharmasektor funktioniert laut Einschätzung der EU-Kommission &#8220;nicht ordnungsgemäß&#8221;. Die Pharmahersteller verzögerten die Einführung preiswerter Generika zu Lasten der Verbraucher, so die Studie. Mehrkosten für die Mitgliedstaaten: Geschätzte 3 Mrd. Euro.</p>
<p><a href="http://www.faz.net/d/invest/meldung.aspx?id=90336653">Mehr z.B. auf faz.net.</a></p>
<p>Wir danken Sebastian Glatzel für den Hinweis.</p>
<p>Wir möchten unsere an diesem Thema interessierten Leser dabei auch auf die Half Day Conference on the Commission´s Pharma Sector Inquiry hinweisen, die vom IEJE in Liege, Belgien, veranstaltet wird. Dort wird eben dieser Kommissionsreport ausführlich besprochen werden. Sprechen werden unter anderem der Verantwortliche, Dominik Schnichels, Head of Pharma Task Force der EU-Kommission, aber auch Oliver Lemaire, Director bei GlaxoSmithKline und verschiedene weitere illustre Gäste.</p>
<p>Die Konferenz findet am 14. Januar 2009 statt, <a href="http://professorgeradin.blogs.com/professor_geradins_weblog/2008/11/half-day-conference-on-the-commissions-pharma-sector-inquiry---14-january-2009.html">Anmeldungen hier.</a></p>
<p>(cen)</p>
]]></content:encoded>
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