Archiv für die Kategorie 'Internetrecht'

Der ePerso kommt!

Dienstag, 2. Februar 2010

Nach dem europaweiten ePass (vergleiche die entsprechende EU Verordnung) kommt nun in Deutschland auch der ePerso – oder wie er seit neuestem genannt wird „nPerso“ (neuer Personalausweis). Hier soll ein kleiner Überblick gegeben werden, was der neue Perso alles kann. Soviel vorab: Der ePerso hat zumindest das Potenzial Identifikationsprozesse in der der virtuellen Welt zu revolutionieren. Möglich macht dies die neue eID-Funktion und die Verbindung mit eigener eSignatur. (weiterlesen…)

IP|Webnotizen: Videonutzung im Internet

Mittwoch, 25. November 2009

Immer wieder stellen Laien in Foren die Frage, ob etwa das Ansehen von Streams über eine Seite wie Kino.to legal sei oder nicht. Die Antworten, die sie dort von ihre Peers bekommen, sind in der Regel nicht das digitale Papier wert, auf dem sie geschrieben sind. Dr. Till Kreutzer, der ja letztens ein lesenswertes Buch veröffentlicht hat, und John Hendrick Weitzmann von Creative Commons haben sich die Mühe gemacht, dieser und anderen Fragen zur Videonutzung im Netz einmal nachzugehen. Hier ist der Link. Dass letztgültige Antworten leider auch nach dem Lesen dieses Artikels nicht feststehen, ist keinesfalls den Autoren, sondern der Tatsache anzulasten, dass unser Urheberrecht auf aktuellste Entwicklungen leider die Antwort nicht immer im Voraus kennt. Es ist ja schon etwas älter.

Unser Autor John Chudziak hat sich in ähnlichem Zusammenhang einmal mit der Frage beschäftigt, ob man wohl Proxy-Server zur Umgehung von Sperren nutzen darf, die den Videogenuss auf bestimmte Länder beschränken. Hier noch einmal nachzulesen.

(cen)

BGH: Verwendung fremder Fotos für Rezeptsammlung im Internet

Montag, 16. November 2009

Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Betreiber einer Rezeptsammlung im Internet dafür haften kann, wenn Internetnutzer widerrechtlich Fotos von Kochrezepten auf seine Internetseite hochladen.

Die Beklagte bietet unter der Internetadresse www.chefkoch.de eine kostenfrei abrufbare Rezeptsammlung an. Die Rezepte werden von Privatpersonen selbständig mit passenden Bildern hochgeladen. Dabei wurden mehrfach vom Kläger angefertigte Fotos verwendet, ohne seine Zustimmung einzuholen. Diese Fotos konnten zusammen mit entsprechenden Rezepten kostenlos unter der Internetadresse www.marions-kochbuch.de abgerufen werden, die der Kläger gemeinsam mit seiner Ehefrau betreibt. (weiterlesen…)

“Mega”-Seiten verantwortlich für 0,6% des Internet-Verkehrs

Donnerstag, 29. Oktober 2009

Dies nur ein kurzer Link zum lesenswerten Artikel auf Forbes, das interessanterweise auch Hinweise zu einer der schillernden Gestalten der deutschen Online-Community im Zusammenhang mit diesen Seiten, die mittlerweile mehr Traffic als Facebook verursachen (was mit dem transportierten Content allerdings auch keine Kunst ist) zu erkennen meint.

Hier die Story.

Kurzes Update: Teile der Geschichte scheinen schon länger bekannt zu sein, der Forbes-Artikel bleibt trotzdem lesenwert.

(cen)

Einige Definitionen

Freitag, 9. Oktober 2009

Liebe Leser,

ich benötige demnächst einige Kurzdefinitionen zu den Theman Open Source, File Sharing und DRM, die ich hier zur Debatte stellen möchte. Für Kommentare bin ich dankbar. (weiterlesen…)

IP|Webnotizen V

Sonntag, 23. August 2009

Google Booksearch mit Option für Creative Commons

Brigitte Zypries im Interview mit Carta zur Vorratsdatenspeicherung

2000 Polizisten für das Internet – Udo Vetter

2000 Polizisten…- Replik von Simon Möller

2000 Polizisten…-Replik von Thomas Stadler

Thomas Klang: When Robots kill…

UK: Erste Verurteilung wg. Cyber-Bullying auf Facebook

IP|Expertennotizen: Googlizing the Global Street

Dienstag, 18. August 2009

by Prof. Siva Vaidhyanathan, Charlottesville, U.S.A.

Die Expertennotizen von IP|Notiz sollen ein Forum für Experten im so genannten „Grünen Bereich” und daran angeschlossenen Rechtsgebieten bilden. Unser Ziel ist es, damit den öffentlichen Austausch – auch im Medium Internet – in unseren Rechtsgebieten zu fördern und Praxis und Wissenschaft einander anzunähern. Die mit einer Veröffentlichung im Internet einhergehende Transparenz des wissenschaftlichen Diskurses für die Öffentlichkeit ist uns dabei ein wichtiges Anliegen.

By 2009 Google Street View, perhaps the most pervasive example of the Googlization of the real world, barely causes a gasp in the United States. That was not the case in Canada, parts of Europe, or in Japan.

By late spring 2009 Canada faced the prospect of soon joining its neighbor to the south as part of the Googlized global street. Canada has much stronger data privacy laws than the United States does, and its people rarely quietly accept whatever rich American companies might want from – or want to give to — them. Specifically, Canada shares with much of Western Europe a general prohibition on the photography of people without their permissions, with special exceptions for journalism and art. Oddly, as early as 2007 Google announced that it would tailor Street View to conform to Canadian law by blurring faces and license plates – as if that were something special for Canada.i In fact, faces and license plates were blurred for the version in the United States (and the rest of the world) as well. By April 2009, just before the Canadian launch of Street View, Google still claimed that the imperfect, machine-driven blurring technology would adequately conform to Canadian law.ii

The problem with the blurring process, (weiterlesen…)

The Pirate Bay wird seriös (?)

Dienstag, 30. Juni 2009

Für ca. 5,6 Mio Euro hat die Firma Global Gaming Factory X AB (GGF) die Pirate Bay gekauft. Das börsennotierte Unternehmen zahlt die Hälfte in Bar, die andere Hälfte in Aktien aus. TPB-Sprecher Peter Sunde zeigte sich zufrieden: Eigentlich glaube er, dass TPB deutlich mehr wert sei, es sei aber auch wichtig gewesen, den richtigen Abnehmer für die Seite zu finden. Es sei zudem der richtige nächste Schritt gewesen, größere “finanzielle Muskeln” zu entwickeln.

Die Betreiber der Pirate Bay werden von dem Erlös in der Lage sein, die vom Gericht verhängte Schadenssumme zu zahlen. Auch wenn dies nicht geplant sei, so Sunde. GGF hingegen dürfte sich eine weltweit bekannte Marke gesichert haben, die sicherlich nutzbringend verwendet werden kann, wenn nicht ein zweiter Napster-Fall daraus wird.

(cen)

IP|Expertennotizen: Piraten jenseits der Pirate Bay, Immaterialgüterrechte im Informationszeitalter

Dienstag, 26. Mai 2009

von Jens Seipenbusch, Münster

Die Expertennotizen von IP|Notiz sollen ein Forum für Experten im so genannten „Grünen Bereich” und daran angeschlossenen Rechtsgebieten bilden. Unser Ziel ist es, damit den öffentlichen Austausch – auch im Medium Internet – in unseren Rechtsgebieten zu fördern und Praxis und Wissenschaft einander anzunähern. Die mit einer Veröffentlichung im Internet einhergehende Transparenz des wissenschaftlichen Diskurses für die Öffentlichkeit ist uns dabei ein wichtiges Anliegen.

Die rigide Durchsetzung der Idee vom geistigen Eigentum pervertiert zunehmend die dahinterstehende Absicht der Beförderung von Kunst, Wissenschaft und technischem Fortschritt und kann zu einem Stolperstein der gesellschaftlichen Entwicklung werden.

Seit der Erfindung des Buchdrucks gab es wohl keine größere Herausforderung für den gesellschaftlichen Umgang mit immateriellen Gütern als sie der anhaltende Übergang zur Informationsgesellschaft darstellt. Nicht umsonst spricht man in der Gesamtheit aller Veränderungen von einer digitalen Revolution.Das Internet als Netz der Netze schafft in diesem Zuge einen bisher einmaligen virtuellen Raum, der keineswegs rechtsfrei ist, der aber unterschiedliche nationale und transnationale Rechtsordnungen zu seiner Regulierung aufeinanderstoßen läßt.
Der Bereich des Urheberrechts spielt dabei in mehrfacher Hinsicht eine besondere Rolle. Nicht nur beschäftigt er sich als Teil des Medienrechts unmittelbar mit den neuartigen digitalen Werken und dem Umgang mit ihnen, sondern es Treffen mit dem kontinentalen und dem Copyright-System auch noch zwei teilweise unterschiedliche urheberrechtliche Kulturen aufeinander. Darüberhinaus verlieren sich im heutigen World-Wide-Web einige der wesentlichen Begriffe der bisherigen urheberrechtlichen Regelungen. So ebnet die zunehmende Dominanz des ‘user generated content’ den Unterschied zwischen Künstlern und Konsumenten ein oder man bekommt es mit neuartigen Phänomenen wie z.B. ausschließlich virtuell existierenden Gütern in Spielen oder auf zahlreiche Orte gleichzeitig verteilten Dateien zu tun. Nicht zuletzt ignorieren große Teile der Internetnutzerschaft, insbesondere Jüngere, völlig ohne Unrechtsbewußtsein die hergebrachten Regeln im Umgang mit den neuen Medien beispielsweise beim Filesharing oder auch beim Erstellen eigener privater Websites.

International versuchen die von ihrer nationalen Unterhaltungsindustrie angetriebenen USA seit einigen Jahren, ihre Regelungen zum Copyright als quasi weltweit verbindlichen Standard einzuführen. Das TRIPS-Abkommen von 1994 regelt in diesem Sinne die handelsbezogenen Aspekte der ‘intellectual property rights’, in der EU wird zunächst die Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG, und dann 2004 und 2007 die beiden IPRED-Richtlinien ‘zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte’ verabschiedet. In Deutschland hat sich die Diskussion um eine Verschärfung des Urheberrechts zuletzt am 2. Korb der Urheberrechtsnovelle (Ende 2007) entzündet, da die berechtigten Einwände von Wissenschaft, Forschung und Bildung völlig ignoriert wurden. Die Neuregelung der Verwertung bei neuen Nutzungsarten und die zugehörige Übergangsvorschrift (§137l UrhG) können als Symptom gewertet werden für eine zunehmende Begünstigung der Verwerter zu Ungunsten der Autoren – das Urheberrecht wandelt sich zu einem Verwerterrecht.

Auf der anderen Seite (weiterlesen…)

Fehlerhafte Musterwiderrufsbelehrung bei ebay…? II oder: neue Abmahnwelle wg. 40€-Klausel?

Mittwoch, 6. Mai 2009

Wir hatten bereits vor einigen Monaten auf die Gefahren bei der Verwendung der von “ebay” bereitgestellten Musterwiderrufsbelehrung hingewiesen. Wir wiesen insbesondere darauf hin, dass die von “ebay” bereitgestellte Widerrufsbelehrung nur dann gefahrlos verwendet werden kann, wenn die darin enthaltene 40€-Klausel auch in den AGBs vereinbart ist. Ohne entsprechende Vereinbarung ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft – zumindest nach unserem Verständnis. Angeprangert wurde auch, dass “ebay” es unserer Meinung nach versäumt hat, Shop-Betreiber auf diesen Umstand hinzuweisen.

Hatte sich “ebay” auf unsere Anfrage im Februar noch sehr verhalten geäußert (vgl. hier), so wurde doch kurze Zeit später folgender Hinweis (das Ausrufungszeichen stammt von “ebay” und wurde vom Verfasser nicht hinzugefügt ;-) ) aufgenommen:

Falls Sie dem Verbraucher die Kosten der Rücksendung in diesen Fällen auferlegen möchten, müssen Sie auch eine entsprechende vertragliche Regelung in Ihre Artikelbeschreibung bzw. AGB einfügen!

Zwischenzeitlich sind wohl auch zwei bisher noch unveröffentlichte Entscheidungen (LG Bochum und LG Dortmund) ergangen, die anscheinend genau diesen Punkt (fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Ermangelung einer Vereinbarung der 40€-Klausel) kritisieren.

In diversen Shop-Foren geht bereits die Angst vor neuen Abmahnwellen um. Gefährdet dürften hier insbesondere ebay-Shopper sein, die die Widerrufsbelehrung von “ebay” zwar übernommen, es aber versäumt haben, eine entsprechende Vereinbarung in die AGB zu integrieren.

(sjm)