BVerwG: Filmabgabe verfassungsgemäß
Mittwoch, 23. Februar 2011Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klagen von neun Kinobetreibern abgewiesen, die sich gegen die Heranziehung zur Filmabgabe durch die Filmförderanstalt (FFA) des Bundes gewandt hatten.
Die FFA, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, hat nach dem Filmförderungsgesetz die Aufgabe, den deutschen Film insbesondere durch Beihilfen an die Produzenten von Filmen zu fördern. Zur Finanzierung ihrer Tätigkeit zieht sie die Kinobetreiber und die Unternehmen der Videowirtschaft durch Bescheid zu der sog. Filmabgabe heran. Darüber hinaus hat sie in der Vergangenheit aufgrund einer entsprechenden Ermächtigung im Filmförderungsgesetz mit den öffentlich-rechtlichen und den privaten Fernsehveranstaltern Verträge mit mehrjähriger Dauer geschlossen, in denen diese sich zur Leistung von weiteren Finanzmitteln verpflichtet haben. (weiterlesen …)