Aktuell: Hausdurchsuchung wegen Tauschbörsenteilnahme
Montag, 8. März 2010Heute wurde uns ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Landshut vorgelegt. Darin wurde die Durchsuchung der Person, der Wohnung mit Nebenräumen, der Geschäftsräume mit Nebenräume und der Fahrzeuge angeordnet. Gesucht wurde nach Kopien des Computerprogramms Autodata der Firma Autodata Ltd. Anlass ist die Vermutung, dass im Februar letzten Jahres das im Streit befindliche Computerprogramm über eine Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht wurde. Nümann und Lang hatte am 02.03.2009 Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet, um mittels nachgeschalteter Akteneinsicht die Daten des Anschlussinhaberes zu erhalten. Der Betroffene erhielt daraufhin am 29.09.2009 eine “Tauschbörsen-Abmahnung”.
Dem aufmerksamen Leser dürften gleich mehrere Umstände ins Auge stechen. Das behauptete zur Verfügungstellen erfolgte bereits vor über einem Jahr, nämlich im Februar 2009. Der Betroffene erhielt bereits vor einem halben Jahr eine Abmahnung, nämlich am 29.09.2009. Spätestens seit diesem Zeitpunkt hat der Betroffene Kenntnis davon, dass möglicherweise über seinen Anschluss am illegalen Filesharing teilgenommen wurde. Er hatte sich daher bereits am 14.10.2009 mittels modifzierter Unterlassungserklärung zur Unterlassung verpflichtet. Nümann und Lang forderte in der Abmahnung auf, “die Urheberrechtsverletzung sofort” abzustellen – mithin die entsprechenden Daten sofort zu löschen.
Was den Richter aufgrund dieser Sachlage zu der Annahme führt “es ist zu vermuten, dass die Durchsuchung zum Auffinden der Gegenstände führt”, ist ein Rätsel…
(sjm)

Zum ersten Mal wird durch dieses Buch das Recht der GEMA einer grundlegenden und ausührlichen Betrachtung unterzogen. Einen Schwerpunkt des Buches bilden Satzung, Berechtigungsvertrag sowie der Verteilungsplan der GEMA. Die Gliederung in die Kapitel Grundlagen, Organisation, Rechtsverhältnis zu Berechtigten, Rechtsbeziehungen zu Nutzern sowie GEMA-Aufsicht ist gelungen, am Ende ist eine ausführliche Tabelle mit den wichtigsten Urteilen zur GEMA zu finden. Inhaltlich ist das Buch mit geballter Fachkompetenz ausgestattet.
Drei Herausgeber aus Hamburg haben einen neuen Medienrechtskommentar vorgelegt: den so genannten Hamburger Kommentar. Ein Koloss von knapp 1500 Seiten, der einen hohen Anspruch vertritt: Gesamtes Medienrecht, so heißt es im Titel.