Archiv für die Kategorie 'Medienrecht'
Neues Mediengesetz in Ungarn erlassen
Dienstag, 21. Dezember 2010Die Zeitungen berichten kritisch über die “Einführung der Zensur” in Ungarn. Lesenswert der Bericht in der Zeit und vielleicht auch der in der NZZ. Besonders umfangreiche Nachrichten gibt es zum Thema noch nicht, aber es scheint sich um einen in der Mitte Europas vollzogenen Akt der Gleichschaltung zu handeln.
Kritisch Stellung bezogen haben schon
IP|Rezension: Martin Gläser, Medienmanagement
Dienstag, 24. August 2010
Der Stuttgarter Professor Martin Gläser legt mit “Medienmanagement” die zweite Auflage dieses Handbuchs zum treffend betitelten Thema vor. Das Buch versteht sich als Nachschlagewerk, aber auch als betriebswirtschaftliches Lehrbuch. Als letzteres ist es für uns Juristen wohl zumeist unbrauchtbar. Viel Zeit würde es kosten, sich das wirkliche betriebswirtschaftliche Verständnis der Medienindustrie zu erarbeiten. Wer diese investiert: großartig. Für die übrigen dürfte jedoch Teil B des Buches besonders interessant sein: hier werden “Medienunternehmen als Gegenstand” besprochen. Insbesondere Teil II und III (merkwürdigerweise fängt Teil B mit röm. II an) , “Medienunternehmen und ihr Umfeld” und “Leistungs- und Finanzprozesse” dürften für Juristen, die Medienunternehmen beraten, recht interessant sein: Übersichten über Medienmärkte, Produkte, Rahmenbedingungen und vieles mehr geben einen guten Einstieg in das wirtschaftliche Umfeld, das Juristen in der Ausbildung ja leider nicht vermittelt wird – diese Kenntnisse werden aber erwartet, ist man einmal in das Fahrwasser der Realwirtschaft gekommen.
Zuletzt ist auch Teil C potentiell interessant: hier geht es um die Führung des Unternehmens, das Management. Für Juristen in Führungspositionen von Medienunternehmen – etwa das einköpfige Justiziariat, das ja gern dem Bereich der Geschäftsführung zugeordnet wird – bietet sich hier ein guter Crash-Kurs in den wichtigsten Themen, von Unternehmensethik bis zu Unternehmensverfassung, alles Themen, die auch für Juristen relevant werden können.
Gefällig sind übrigens auch die vielen Schaubilder. Bei juristischer Lektüre nicht unbedingt üblich, ist dies im BWL-Bereich Gang und Gäbe, da könnten sich einige Jura-Professoren eine Scheibe abschneiden. Auch mit weiterführender Lektüre wird nicht gespart.
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes: Google Street Views
Montag, 12. Juli 2010Kurz vor der Sommerpause hat der Bundesrat am 9.07.2010 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes auf den Weg gebracht – veranlasst durch die äußerst kontrovers diskutierte Film-Aktion deutscher Straßen durch Google (Google Street Views).
Den Gesetzentwurf finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier und hier.
Auch der Kollege Dr. Bahr hat sich mit diesem Thema auseinandergesetzt und den Gestzesentwurf einer ersten kritischen Würdigung unterzogen.
(sjm)
Schadensersatz für “Bläck Fööss”
Dienstag, 1. Juni 2010Den Kollegen im Kölner Raum sind die Musiker möglicherweise ein Begriff – als eingefleischter Stuttgarter muss ich zu meiner Schande gestehen, dass mir die Gruppe bis heute unbekannt war…:
“Bläck Fööss”
Was war passiert? Ein Kölner Kostümhändler warb im Januar 2009 in einer Zeitungsanzeige mit dem Slogan
Karneval ohne Kostüm ist wie Bläck ohne Fööss
Der Händler hatte es jedoch versäumt, die Zustimmung der Musiker zu verlangen. Diese forderten nun Schadensersatz in Höhe von insgesamt Euro 10.961,28 und erhielten vor dem Oberlandesgericht Köln Recht. Das OLG stellte klar, dass vorliegend der Name der Kölner Musikgruppe zu Werbezwecken verwendet wurde. Der Eingriff sei auch nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung o.ä. gerechtfertigt (vgl. OLG Köln, Urt. v. 28.05.2010, Az.: 6 U 9/10).
Die Musiker kündigten an, den Geldbetrag der Kölner Obdachlosenhilfe spenden zu wollen.
(Quelle: Pressemitteilung des OLG Köln vom 31.05.2010)
sjm
Jesse Schell: Wie geht es weiter geht mit online gaming
Montag, 29. März 2010Aktuell: Hausdurchsuchung wegen Tauschbörsenteilnahme
Montag, 8. März 2010Heute wurde uns ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Landshut vorgelegt. Darin wurde die Durchsuchung der Person, der Wohnung mit Nebenräumen, der Geschäftsräume mit Nebenräume und der Fahrzeuge angeordnet. Gesucht wurde nach Kopien des Computerprogramms Autodata der Firma Autodata Ltd. Anlass ist die Vermutung, dass im Februar letzten Jahres das im Streit befindliche Computerprogramm über eine Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht wurde. Nümann und Lang hatte am 02.03.2009 Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet, um mittels nachgeschalteter Akteneinsicht die Daten des Anschlussinhaberes zu erhalten. Der Betroffene erhielt daraufhin am 29.09.2009 eine “Tauschbörsen-Abmahnung”.
Dem aufmerksamen Leser dürften gleich mehrere Umstände ins Auge stechen. Das behauptete zur Verfügungstellen erfolgte bereits vor über einem Jahr, nämlich im Februar 2009. Der Betroffene erhielt bereits vor einem halben Jahr eine Abmahnung, nämlich am 29.09.2009. Spätestens seit diesem Zeitpunkt hat der Betroffene Kenntnis davon, dass möglicherweise über seinen Anschluss am illegalen Filesharing teilgenommen wurde. Er hatte sich daher bereits am 14.10.2009 mittels modifzierter Unterlassungserklärung zur Unterlassung verpflichtet. Nümann und Lang forderte in der Abmahnung auf, “die Urheberrechtsverletzung sofort” abzustellen – mithin die entsprechenden Daten sofort zu löschen.
Was den Richter aufgrund dieser Sachlage zu der Annahme führt “es ist zu vermuten, dass die Durchsuchung zum Auffinden der Gegenstände führt”, ist ein Rätsel…
(sjm)
Arthur-Axel Wandtke / Winfried Bullinger / Marcus von Welser (Hrsg.), Fallsammlung zum Urheber- und Medienrecht
Montag, 15. Februar 2010Immerhin 45 Fälle mit Musterlösungen bietet die 3. Auflage der Fallsammlung zum Urheber- und Medienrecht. Das Buch lässt sich – dem Titel folgend – grundsätzlich in zwei verschiedene Teile teilen, dem Urheberrecht, wo es hauptsächlich um die Klassiker Werkbegriff, Schutzumfang, Schranken, Urhebervertragsrecht sowie etwas ausgefallenere Stoffe wie Leistungsschutzrechte, internationales und europäisches Urheberrecht und auch Abgrenzungsfragen geht.
Das Medienrecht beschäftigt sich sowohl mit dem Presserecht als auch mit öffentlich-rechtlichen Thematiken, was der grundsätzlich eher zivilrechtlichen Ausrichtung des Buches einen gewissen “Twist” verleiht. Geschuldet ist die Aufnahme des Medienrechts in das ehemals Fallbuch zum Urheberrecht der Tatsache, dass die Autoren auch werdende Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht ansprechen möchten. Man hat daher dieser Erweiterung durchaus Raum geschenkt, sich auch explizit an § 14j FAO orientiert und den Schwierigkeitsgrad entsprechend gewählt. Dies lässt sich auch gleich lobend hervorheben: Der Schwierigkeitsgrad schwankt von Fall zu Fall, ist aber keinesfalls zu einfach geraten. Ist ein Fällchen wie Fall 22 zum Panoramarecht noch einfach zu lösen, darf man sich in anderen Fällen auch mit Strafbarkeitsfragen oder Abgrenzungsfragen zum Marken- und Wettbewerbsrecht “herumschlagen.” (weiterlesen …)
IP|Webnotizen VII
Freitag, 5. Februar 2010Brender
Freitag, 27. November 2009“Vertreter der Exekutive und der Legislative haben an oberen Stellen von grundsätzlich unabhängigen Fernsehsendern nichts verloren. Das ist ein Gebot der Gewaltenteilung. Sie müssen da raus…”
Hans-Jürgen Jacobs heute in der SZ.
