Archiv für die Kategorie 'Medienrecht'

Individualisierende Medienberichterstattung bei Sexualstraftätern – 1 BvR 1107/09

Freitag, 17. Juli 2009

Vor wenigen Tagen erging ein äußerst interessanter Beschluss des Bundesverfassugnerichts.

Darin wehrte sich ein ehemaliger Profifußballspieler gegen die Berichterstattung, über ein Strafverfahren, in dem er wegen schwerer Vergewaltigung in einem minder schweren Fall verurteilt wurde.

Das Bundesverfassungerichts führte im wesentliche aus, dass auch ein verurteilter Sexulstraftäter dulden müsse, dass im Fall der Berichterstattung über eine ihm zur Last gelegte Straftat sein allgemeines Persönlichkeitsinteresse hinter dem Interesse der Öffentlichkeit an einer umfassende Berichterstattung zurücktreten könne. Dies gelte insbesondere dann, wenn es sich um eine prominente Person handle, die im Blickfeld der Öffentlichkeit stehe.

Zwar greife eine detaillierte, individualisierende  Berichterstattung über Entstehung, Ausführung und Verfolgung einer Straftat unter Namensnennung und Abbildung des Straftäters zwangsläufig in dessen Persönlichkeitsrecht ein. Das Persönlichkeitsrecht sei jedoch einzelfallspezifisch gegen die Meinungsfreiheit abzuwägen. Dabei habe das Informationsinteresse der Öffentlichkeit grundsätzlich Vorrang. Der Straftäter müsse sich damit nicht nur strafrechtlichen Sanktionen beugen, sondern auch das – letztlich von ihm selbst durch Begehung der Straftat – hervorgerufene Informationsinteresse der Öffentlichkeit dulden.

Dieser Grundsatz soll jedoch nicht immer gelten. So sind insbesondere bei Kleinkriminalität, Jugendkriminalität und nicht rechtskräftig Verurteilten Ausnahmen denkbar. Allerdings sei eine individualisierende Berichterstattung dann gerechtfertigt, wenn sich der Angeklagte nicht mehr uneingeschränkt auf sein allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen kann, wie es bspw. bei prominenten Personen, die in der Medienöffentlichkeit stehen, der Fall ist.

Zwar lassen sich durch Berichterstattung fortgesetzte Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Hinblick auf das Resozialisierungsinteresse des Täters nicht ohne Weiters rechtfertigen, so das Gericht. Der Straftäter habe jedoch selbst nach Verbüßung der Straftat keinen uneingeschränkten Anspruch mit der Tat “allein gelassen” zu werden.

Die genaue Grenze einer verantwortungsvollen Berichterstattung mit Blick auf eine möglich Prangerwirkung sei einzelfallspezifisch im Hinblick auf die konkurrierende Grundrecht bestimmen.

Den Beschluss finden Sie hier.

(sjm)

IP|Rezension: Reinhold Kreile, Jürgen Becker, Karl Riesenhuber (Hrsg.), Recht und Praxis der GEMA

Montag, 6. Juli 2009

recht_und_praxis_der_gema_gruyter_recht Zum ersten Mal wird durch dieses Buch das Recht der GEMA einer grundlegenden und ausührlichen Betrachtung unterzogen. Einen Schwerpunkt des Buches bilden Satzung, Berechtigungsvertrag sowie der Verteilungsplan der GEMA. Die Gliederung in die Kapitel Grundlagen, Organisation, Rechtsverhältnis zu Berechtigten, Rechtsbeziehungen zu Nutzern sowie GEMA-Aufsicht ist gelungen, am Ende ist eine ausführliche Tabelle mit den wichtigsten Urteilen zur GEMA zu finden. Inhaltlich ist das Buch mit geballter Fachkompetenz ausgestattet.

Besonders lobenswert ist allerdings, dass durch diese Veröffentlichung ein wenig Transparenz in das geradezu babylonische Recht der GEMA einzieht. Das überaus komplexe System GEMA wird hier – nun, es wäre übertrieben zu sagen, allgemeinverständlich, doch zumindest ausführlich und präzise erläutert. In Zeiten, in denen die GEMA ja scharf unter Beschuss ist – von der EU-Kommission, von ihren eigenen Mitgliedern, von Bloggern sowieso, ist es nur zu begrüßen, dass sich die Autoren die Mühe machen, einen Beitrag zur Aufklärung der Öffentlichkeit zu leisten. (weiterlesen …)

IP|Rezension: Marian Paschke, Wolfgang Berlin, Claus Meyer, Hamburger Kommentar, Gesamtes Medienrecht

Donnerstag, 18. Juni 2009

41dowo7sgel_ss500_Drei Herausgeber aus Hamburg haben einen neuen Medienrechtskommentar vorgelegt: den so genannten Hamburger Kommentar. Ein Koloss von knapp 1500 Seiten, der einen hohen Anspruch vertritt: Gesamtes Medienrecht, so heißt es im Titel.

Die Herausgeber sind alle drei nicht unbekannt. Marian Paschke ist Professor in Hamburg, Wolfgang Berlits Buch zum Markenrecht haben wir an anderer Stelle bereits lobend besprochen. Claus Meyer ist ein besonders spannender Name: als langjähriger Richter in Hamburg war er am LG Hamburg in der Pressekammer zuständig, jetzt in ähnlicher Position am Hanseatischen OLG und somit mitverantwortlich für die oft prägenden und kontroversen Urteile aus Hamburg. Dementsprechend berichtet er in diesem Kommentar auch zum Medienzivilrecht. Aber auch unter den Mitwirkenden finden sich bekannte Namen. (weiterlesen …)

Aktuelle Ausgabe der justament

Dienstag, 5. Mai 2009

Für Freunde des preiswerten Lesegenusses hier ein Link zur aktuellen justament-Ausgabe zum Thema Medienrecht.
Sie kann umsonst angesehen oder ausgedruckt werden.

Viel Spaß beim Lesen!

(cen)

Berliner Kinder können jetzt doch noch Stars werden…

Sonntag, 5. April 2009

Berliner Kinder und Jugendliche können wieder für Dreharbeiten und Castings vom Unterricht beurlaubt werden. Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat das pauschal und absolut geltende Verbot der Beurlaubung von Schulpflichtigen für Castings oder Film- und Fernsehaufnahmen abgemildert. Die entsprechende Regel zur Schulpflicht heißt jetzt:

„Ein wichtiger Grund liegt in der Regel nicht vor, wenn die Beurlaubung zur Mitwirkung an Rundfunk-, Film- oder Fernsehaufnahmen, einschließlich Werbeaufnahmen, oder an ähnlichen Veranstaltungen beantragt wird.“

In einem Informationsschreiben der  Bildungsverwaltung an die Schulen wird ausdrücklich auf die Absicht verwiesen, den Schulen wieder „größere Flexibilität“ zu geben.

12.234,05 Euro – höchste Handyrechnung Deutschlands Teil 2

Dienstag, 31. März 2009

Wir hatten bereits über die Handyrechnung und die damit einhergehenden Querelen mit einem Mobilfunkanbieter berichtet.

Gibt es in der Sache als solche keinen nennenswerten Neuigkeiten (der Mobilfunkanbieter brütet noch über unserem Schriftsatz), so tut sich doch einiges innerhalb der EU. In den Verhandlungen zu einer neuen EU-Verordnung zu Mobilfunkpreisen einigten sich Europaparlament, EU-Staaten und Europäische Kommission im März auf eine Preisobergrenze für Datenübertragung. Das Parlamentsplenum stimmt Ende April über den Kompromiss ab. Vorausgesetzt die zuständigen Minister geben grünes Licht, könnte die Verordnung dann bereits am 1. Juli 2009 in Kraft treten.

Die Obergrenze läge dann bei einem Euro je Megabyte. In zwei weiteren Stufen, soll der Preis je Megabyte dann weiter gesenkt werden. Zunächst auf 80 Cent im Juli 2010 und ab 2011 weiter auf 50 Cent.

Geplant ist zudem eine Kappungsgrenze, wonach Verbraucher vereinbaren können, dass die Verbindung bspw. ab einem Betrag von Euro 50,00 automatisch getrennt wird. Damit sollen “Schock-Rechnungen” vermieden werden, so das EU-Parlament.

Ausführliche Informationen zur geplanten Verordnung finden Sie hier.

(sjm)

Amoklauf in Winnenden – und die Medien…

Donnerstag, 12. März 2009

Der Schock sitzt tief. 16 Menschen ließen gestern ihr Leben beim Amoklauf in Winnenden. Unsere Kanzlei hat ihren Sitz im nur wenige Kilometer entfernten benachbarten Waiblingen, 100m Luftlinie von der gestrigen Einsatzzentrale, der hießigen Polizeidirektion entfernt. Meine Frau war bis letztes Jahr noch als Lehrerin am Schulzentrum im Nebengebäude der betroffenen Realschule. Bekannte kennen Täter wie Opfer. Wie schon gesagt, der Schock sitzt tief.

Gestern ist aufgrund der chaotischen Zustände um unsere Kanzlei herum so einiges liegen geblieben. Deshalb möchten wir nur kurz auf den bemerkenswert unterschiedlichen Umgang der Medien mit den Vorfällen hinweisen, insbesondere im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild. Wenn Sie heute mittag ein paar Minuten Zeit haben, klicken Sie sich doch einmal durch die Bildergalerie, die hierzu auf “Bild online” bereitgehalten wird um diese dann bspw. mit der Galerie auf “Spiegel online” zu vergleichen. (zwischenzeitlich sind zumindest einige Minderjährige auf den Bildern bei  “Bild online” unkenntlich gemacht worden).

So mancher meldet zudem Zweifel an, dass die Bilder der getöteten Schülerinnen mit Einwilligung der Eltern veröffentlicht wurden.

Im Hinblick auf das Recht am Bild Minderjähriger dürfen wir auf einen bereits vor einiger Zeit erschienen Artikel hinweisen.

(sjm)

12.234,05 Euro – höchste Handyrechnung Deutschlands

Mittwoch, 11. März 2009

Vor kurzem erschien in der Reportage Akte 09 ein Beitrag, der (so in etwa) mit “11.000,00 Euro – höchste Handyrechnung Deutschlands” titelte. Nimmt man den Titel für bare Münze, so können wir nun behaupten, die höchste Handyrechnung beläuft sich nicht auf 11.000,00 Euro, sondern auf ziemlich genau 12.234,05 Euro. Sie fragen, woher wir das wissen?

Vor einiger Zeit wurden wir von einer jungen Frau mit der Wahrnehmung ihrer Interessen betraut. Die Frau arbeitet als Reinigungskraft, ist der deutschen Sprache nur sehr eingeschränkt mächtig, verfügt über nur geringes Einkommen und keinerlei Ersparnisse aber über eine Mobilfunkrechnung in Höhe von Sage und Schreibe 12.234,05 Euro.

Was war passiert? Was hat die Frau dazu getrieben, derart selbstzerstörerisch von ihrem Handy Gebrauch zu machen? Die junge Frau schloss bei einem renommierten Mobilfunktanbieter einen Mobilfunkvertrag mit Internetflatrate ab – zum monatlichen Festpreis von 25,00 Euro. Soweit so gut.

Dann aber kam der verhängnisvolle Fehler. (weiterlesen …)

IP|Rezension: Rolf Schwartmann, Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht

Donnerstag, 29. Januar 2009

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Das von Rolf Schwartmann und dem C.F. Müller Verlag vorgelegte Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht ist wohl das erste seiner Art in Deutschland. Das Konzept ist allerdings sehr interessant! Auf immerhin etwas über 1000 engbeschriebenen Seiten beleuchten Schwartmann und seine Mitstreiter, die quasi sämtlich der Praxis entstammen, die drei im Titel genannten Rechtsgebiete aus ihrer, also der Praktikersicht. Interessant ist dabei vor allem die Zusammenführung dieser drei Rechtsgebiete. Natürlich haben auch andere Handbücher längst gewisse Anteile etwa des IT-Rechts übernommen. In einer solchen Konsequenz ist dies allerdings bisher noch nicht gelungen. Den geringsten Anteil der drei Rechtsgebiete dürfte wohl das Urheberrecht einnehmen. Wer hier eine umfassende Quelle benötigt, sollte sich vielleicht lieber an anderer Stelle umsehen. Obwohl: Dies ließe sich wohl von allen drei Rechtsgebieten behaupten. Denn einen umfassenden Überblick kann das Buch eben nicht bieten, hier fordert die Auffächerung ihren Tribut. So ist bspw. die Haftung von Internet-Auktionshäusern u. -verkäufern auf 2,5 Seiten dargestellt. Auch das Film- und Fernsehrecht ließe sich auf mehr als knappen 30 Seiten darstellen. So möchten wir das Buch nicht unbedingt etwa dem spezialisierten Kautelarjuristen empfehlen, der ausschließlich im Musikrecht tätig ist. Anwälte hingegen, oder insbesondere auch Justitiare, die mit der gesamten Vielfalt des Medienrechts (weiterlesen …)

Berliner Kinder können keine Stars mehr werden

Mittwoch, 28. Januar 2009

In den neuen „Ausführungsvorschriften über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht“ (AV Schulpflicht) erlaubt die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Unterrichtsbefreiungen nur aus „wichtigen Gründen“, die „Mitwirkung an Rundfunk-, Film- oder Fernsehaufnahmen“ gehört für die Senatsverwaltung ausdrücklich nicht dazu.

Besorgt äußerte sich bereits Prof. Johannes Kreile, RA bei Nörr und für die Produzentenallianz tätig. Er schrieb in einem Brief an Klaus Wowereit und Schulsenator Zöller: „Eine Vielzahl von hochwertigen fiktionalen Produktionen ist auf die Mitwirkung von Kindern und Jugendichen angewiesen, dies betrifft nicht nur Kinder- und Jugendfilme, sondern eine große Zahl ambitionierter Filmprojekte.“

Eine solche Regelung, wie sie in der neuen AV vorgesehen ist, scheint in Deutschland bisher einmalig zu sein. Warum wohl ausgerechnet der Berliner Senat, dessen Stadt in den letzten Jahren umfangreich von der Filmindustrie profitiert, sich zu diesem Schritt entschlossen hat?

(cen)