Archiv für die Kategorie 'Musik'

Schweden geht neue Wege im Filesharing (vielleicht)

Samstag, 24. Mai 2008

Komplette Legalisierung von Filesharing, in Schweden kein Ding der Unmöglichkeit: Im Gegenteil, ein ganz pragmatischer, verwertungsgesellschaftsbasierter Ansatz.

“In unserer Vision soll man all die Musik hören können, die im Internet zu haben ist, genauso wie wir Fernsehen gucken; legal und ohne darüber nachzudenken, was gerade dieses Programm uns kostet”

Wieder einmal zeigt sich, wie wichtig die kleineren europäischen Länder als Motor der Gesetzesmodernisierung sind. Bliebe natürlich anzumerken, dass noch nichts in trockenen Tüchern ist und abzuwarten, wie die Wirtschaft reagieren wird.

Hier der link zur Heise-Meldung.

Weit interessanter das Statement von STIM selbst. Hier ein Auszug:

“Obviously we must have laws that allow the effective prosecution of systematic criminal activity. In Sweden we need to update our legislation to European standard—we are behind the pack when it comes to having effective means of going after openly illegal activity online. Laws that state clearly what is and what is not allowed will always have an important place in shaping popular attitudes to copyright on artistic materials. But they will never be the whole solution.

The more fundamental issue is how we can bring about a situation that will benefit musicians and Internet users alike. A new paradigm is needed that will guarantee the creators of music proper remuneration for their work while leaving users free to enjoy all the freedom and flexibility of the net. In the debate so far, such proposals have been conspicuous by their absence.

The file sharing phenomenon, in which large networks of Internet users upload music and other files to be copied by others, exploits the full potential of Internet technology, making large volumes of music available for download anywhere in the world by quite simple means.

We want to sit down and talk with ISPs about what we and they can do to offer users a way of paying through their Internet charges for the music streaming through the providers’ networks — a way of making their music surfing legal.

Typically it will mean increasing the ordinary Internet user’s monthly charge by an amount related to the overall use of music on the net. In return, they will be free to legally download music from the net for their own use.

What will make this possible is for providers to sign licensing agreements with STIM and other rights societies—just as radio stations, supermarket chains and sports facilities do today. We are hoping to get other representatives of music right holders on board.

We can understand providers’ objections to having what they perceive as a law enforcement role thrust upon them. But we believe they will realise it is in their commercial interest to be able to offer services with added value over those they can offer today—services that will let customers use the Internet in a way that conforms to their own moral code and sense of fairness, without special action on their part.

(via)

(cen)

Staatsanwaltschaft Wuppertal weigert sich Ermittlungen gegen Teilnehmer von Musiktauschbörsen aufzunehmen

Samstag, 29. März 2008

Ermittlung der IP-Adresse, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft und Akteneinsicht. Dieser Kette bedienen sich Anwälte der Musikindustrie um an die ladungsfähige Anschrift der Internetanschlussinhaber zu gelangen (wir berichteten). Diese Kette wurde nun erstmals in Deutschland von einer Staatsanwaltschaft gekappt. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal wird fortan keine Ermittlungen gegen Teilnehmer von Musiktauschbörsen einleiten. Ausgenommen sollen die Fälle sein, in denen „erhebliche” Datenmengen zum Upload bereit gehalten werden. Wird diese Erheblichkeitsschwelle nicht überschritten, sind die persönlichen Daten der User sicher – jedenfalls soweit es die Staatsanwaltschaft Wuppertal betrifft.Der Grund für die Weigerung ist ein nachvollziehbarer, verbucht die Staatsanwaltschaft Wuppertal doch bis zu 2000 (!) von Vertretern der Musikindustrie auf den Weg gebrachte Strafanzeigen pro Monat (!). Zwar handelt es sich bei der Teilnahme an illegalen Tauschbörsen um Straftaten, es ist jedoch ein offenes Geheimnis, dass die Musikindustrie und deren Anwälte regelmäßig einzig auf die persönlichen Daten der User abzielen. An der Durchführung eines Strafverfahrens besteht meist kein Interesse. Diese Anzeigenflut bedroht die Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaft. Schließlich werden Staatsanwälte vom Steuerzahler bezahlt und sollen daher nicht allein der Musikindustrie zur Verfügung stehen.

Für abgemahnte Teilnehmer an Musiktauschbörsen ändert sich jedoch zunächst nichts. Zukünftig werden entsprechende Strafanzeigen eben nicht bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal, sondern bei einer anderen Staatsanwaltschaft erstattet. Es bleibt abzuwarten, ob andere dem Beispiel der Staatsanwaltschaft Wuppertal folgen. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

(sjm)

Das Ende des fliegenden Gerichtsstandes?

Donnerstag, 27. März 2008

Der “fliegenden Gerichtsstand” und die Rechtsprechung des LG Krefeld (Urt. v. 14.09.2007, Az.: 1 S 32/07) sowie des KG Berlin (Beschl. v. 25.01.2008, Az.: 5 W 371/07)

Durch den sog. „fliegenden Gerichtsstand” ist es bei Schutzrechtsverletzungen in ortsungebundenen Medien (überregionale Zeitschriften, Rundfunk, Internet etc.) möglich, Klage an jedem Gerichtsstand anhängig zu machen, an dem das betroffene Medium bestimmungsgemäß wahrgenommen werden kann. Beim Internet ist das jeder Ort, an dem auf das Internet zugegriffen werden kann – und damit quasi überall (vgl. Stein/Johans, ZPO 22. Aufl., § 32, Rn. 34; kayser, in: Saenger, HK-ZPO, § 32, Rn. 15; Vollkommer, in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 32, Rn. 32). Unter spezialisierten Anwälten hat dieser Umstand mittlerweile dazu geführt, dass je nach Mandant und Problemstellung gezielt vor bestimmten Gerichten geklagt wird, die für eine dem jeweiligen Mandanten günstige Rechtsprechung bekannt sind. Steht man als Anwalt bspw. auf der Seite des Geschädigten und bedarf es zur Begründung von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen einer strengen Haftung des Verletzers, so klagt man vor dem LG Hamburg. Vertritt man hingegen den Verletzer, so ist man gut beraten in Stuttgart, Mannheim oder Frankfurt am Main auf negative Feststellung zu klagen. Je nachdem, welche Rechtsprechung erstrebenswert ist, „fliegt” der Gerichtsstand von einem Gericht zum anderen.

Zwei jüngst ergangene Entscheidungen haben hinsichtlich des „fliegenden Gerichtsstandes” für Furore gesorgt. Eine Entscheidung des LG Krefeld sowie eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin. Einige Kollegen möchten darin erhebliche Beschränkungen des „fliegenden Gerichtsstands” erkennen, manche beschwören sogar dessen Ende herbei. (weiterlesen …)

Die Haftung des Anschlussinhabers im Fall der Internetnutzung durch Dritte – Teil 1:

Montag, 24. März 2008

Die Haftung des Anschlussinhabers im Fall der Internetnutzung durch Dritte – Teil 1: Die Problemstellung

Im Zusammenhang mit Abmahnungen wird seit langem eine hitzige Debatte über die Frage nach der Haftung des Anschlussinhabers im Falle einer Internetnutzung durch Dritte geführt. Gemeint sind Fälle, in denen sich der Anschlussinhaber redlich verhält, den Zugang zum Internet über seinen Anschluss mittels W-LAN und Router jedoch gewollt oder unbeabsichtigt auch anderen Personen, sog. „Dritten”, ermöglicht. In den Fällen, mit denen sich die Gerichte beschäftigen müssen, pflegt dieser Dritte stets illegal an Musiktauschbörsen teilzunehmen und zahlreiche Musiktitel widerrechtlich zum Upload bereitzuhalten. „Spezialisierte” Anwaltskanzleien aus bspw. Hamburg, Berlin oder Düsseldorf,… überwachen im Auftrag der Plattenindustrie, unterstützt von einer Schar von Informatikern, das Internet und „jagen” die Teilnehmer an illegalen Musiktauschbörsen.

Bei genauer Betrachtung werden die Anwälte jedoch regelmäßig nicht dem unmittelbaren Delinquenten habhaft, denn mittels IP-Adresse, Strafanzeige und Akteneinsicht lässt sich lediglich der Anschlussinhaber mit Sicherheit ermitteln, nicht aber der unmittelbare Verletzer, führen doch Router und W-LAN dazu, dass Anschlussinhaber und der gegen Urheberrecht verstoßende Anschlussnutzer auseinanderfallen können. (weiterlesen …)

Filesharing wird ungefährlicher

Donnerstag, 20. März 2008

In der Nachlese zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hat sich nun der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar zu Wort gemeldet.

Seiner Ansicht nach wird das Urteil auch gravierende Konsequenzen für die so genannten Abmahner von illegalen Filesharern haben.

Wie bereits mehrfach in diesem Blog erwähnt, können diese grundsätzlich den Filesharer nicht ausfindig machen, da ihnen keine Möglichkeit offensteht, hinter deren IP-Adressen zu schauen. Dies wird durch die Erstattung von Strafanzeige umgangen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt den Filesharer nach Auskunft des Providers, der abmahnende Anwalt nimmt Akteneinsicht – und schon hat er Namen und Adresse des Betroffenen.

Diese bequeme Umgehung des Datenschutzes dürfte nun vorbei sein.
(weiterlesen …)