Hegemann und die Remix Culture
Dienstag, 9. Februar 2010Die Feuilletons sind in Aufruhr: die gefeierte Jüngstautorin Helene Hegemann scheint in ihrem Buch Axolotl Roadkill ordentlich geklaut (ganz ohne rechtliche Wertung) zu haben. Die ausführliche Analyse kann im Blog Gefühlskonserve nachgelesen werden, wo das Thema aufgedeckt wurde und das im Fortgang des Geschehens gestern – wohl wegen des Andrangs – nicht mehr zu erreichen war. Nachdem Hegemann in den letzten Wochen shooting-star der Kritiker war, jetzt also der Kater nach der Party.
Was nun? Hegemann selbst sieht die Sache nicht so verbissen. Der Stern etwa zitiert die Autorin mit dem Statement:
“Das, was wir machen, ist eine Summierung aus den Dingen, die wir erleben, lesen, mitkriegen und träumen”, schrieb Hegemann. “Originalität gibt’s sowieso nicht, nur Echtheit.”
bzw. in der Welt
“Ich selbst empfinde es nicht als „geklaut“, weil ich ja das ganze Material in einen völlig anderen und eigenen Kontext eingebaut habe und von vornherein immer damit hausieren gegangen bin, dass eben überhaupt nichts von mir ist. Wenn da die komplette Zeit über reininterpretiert wird, dass das, was ich geschrieben habe, so ein Stellvertreterroman für die Nullerjahre ist, muss auch anerkannt werden, dass der Entstehungsprozess mit diesem Jahrzehnt und den Vorgehensweisen dieses Jahrzehnts zu tun hat, also mit der Ablösung von diesem ganzen Urheberrechtsexzess durch das Recht zum Kopieren und zur Transformation.”
Und darum geht es im Grunde in der hitzig geführten Debatte: haben wir es hier mit geistigem Diebstahl zu tun oder mit Remix-Culture? Kann man einen Roman über die 00er Jahre angemessen schreiben, ohne zu remixen?
Ein interessanter wake-up-call für die Vertreter der Hochkultur: während im Bereich der elektronischen Musik das Thema Remix schon bis zum Exzess diskutiert wurde, ist es im literarischen Bereich nie wirklich zur Sprache gekommen. Dass natürlich immer mal wieder auch abgeschrieben wurde, ist nicht im Verborgenen geblieben. Dass die 00er Jahre allerdings eine neue Sprache brauchen, um das Lebensgefühl dieser Zeit darzustellen, daran dürfte es wohl keinen Zweifel geben.
Was Remix-Kultur ist und wie sie sich literarisch darstellen lässt ist sicherlich eine spannende Frage: letztlich bleibt allerdings festzuhalten: auch die opinion leader einer solchen Remix-Kultur halten sich an gewisse Regeln (vom viel zitierten DJ Danger Mouse vielleicht abgesehen), die gelten sollten.
Zumindest die Namensnennung des eigentlichen Autors, daran gibt es keinen Weg vorbei. Das ist allerdings nicht passiert. Wenn die Autorin nun davon spricht, dass die Danksagungen irgendwie in der 1. Auflage unvollständig gewesen seien – wie kann das passieren? Der Verlag gibt an, er habe nach freizugebendem Material etc. gefragt. Da hatte Hegemann allerdings noch keine Angaben gemacht. Das hört sich eher nicht nach Remix-Culture an. Ein Remix-Artist kennt seine Vorbilder genau und ist auch nicht zu Stolz, ihnen den gebührenden Respekt zu zollen. Auch die Salami-Taktik, mit der die Autorin die Geschichte zugegeben hat, passt da nicht recht ins Bild. Sie habe mal den Airens Blog gelesen, heißt es da – Airens Verlag allerdings hat eine Buchbestellung auf ihren Namen.
Es bleiben also begründete Zweifel daran, ob hier bewusst ein Buch nach einer Cut & Paste Technik zusammen gestellt wurde, also eine wünschenswerte neue literarische Sprache gefunden wurde, oder ob es sich hier nicht einfach um ein Plagiat handelt. Wenden wir uns dem Urheberrecht zu, welches sich – im Gegensatz zu manchem Feuilleton-Autoren – schon eine Weile mit dieser Frage beschäftigt.
“Ein Plagiat begeht, wer sich die Urheberschaft an einem fremden Werk anmaßt.” (Wandtke/Bullinger, § 13 Rz. 2 m.w.N.) Hier haben wir es wieder, das Problem der Namensnennung des ursprünglichen Autors. Natürlich hätte Airens Name zwingend genannt werden müssen – sofern wir es mit dem “Werk” Airens noch zu tun haben. Also weiter mit der Frage, wie sehr sich denn Hegemanns Text vom Original unterscheidet ? Oder auch: handelt es sich hier um eine “freie Benutzung” nach § 24 UrhG oder eben doch nur um eine “Bearbeitung” nach § 23 UrhG? (weiterlesen …)