Archiv für die Kategorie 'PersönlichkeitsR'

BGH: Kannibalen-Spielfilm erlaubt

Sonntag, 31. Mai 2009

Der Kläger ist durch Presseberichte über seine Tat als “Kannibale von Rotenburg” bekannt und rechtskräftig wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte im März 2001 einen Menschen getötet, den Körper ausgenommen, zerlegt, eingefroren und in der Folgezeit teilweise verzehrt. Die Beklagte hat auf der Grundlage der Tat einen als “Real-Horrorfilm” beworbenen Spielfilm mit dem Titel “Rohtenburg” produziert. Lebensgeschichte und Persönlichkeitsmerkmale der Hauptfigur des Films sowie die Darstellung des Tathergangs entsprechen nahezu detailgenau dem realen Geschehensablauf und der tatsächlichen Biographie des Klägers, der seinerseits mit einer Produktionsgesellschaft einen Vertrag über die “umfassende, exklusive und weltweite Verwertung” seiner Lebensgeschichte geschlossen hat.

Der Kläger begehrt Unterlassung der Vorführung und Verwertung des Films. Seine Klage hatte in beiden Vorinstanzen Erfolg.

Auf die Revision der Beklagten hat der u. a. für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat das (weiterlesen …)

IP|Rezension: Renate Damm/Klaus Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in den Medien

Sonntag, 22. März 2009

Bereits Ende letzten Jahres ist das o.g. Buch in der NJW Praxis-Reihe erschienen. Trotz seines etwas sperrigen Titels handelt es sich hierbei um eines der Standardwerke zum Presse- oder, besser, Äußerungsrecht. Das Buch, geschrieben von dem arrivierten Medienanwalt Klaus Rehbock und der “Grande Dame” des Presserechts und ehemaligen Springer-Chefjustitiarin Renate Damm (unter Mithilfe von Jörg Smid aus der gleichen Kanzlei) wird sicher umgehend seinen Weg in Verlage, Journalistenbüros und Kanzleien finden.

Diese 3. Auflage ersetzt die inzwischen doch deutlich veraltete 2. Auflage von 2001. Die Autoren haben es allerdings nicht bei einer reinen Aktualisierung belassen, sondern haben das Buch insofern erweitert, als dass nun dem Internet der Platz eingeräumt wird, den es mittlerweile in einer solchen Publikation verdient. Dementsprechend ist das Buch im Vergleich zum Vorgänger auch um 34 Seiten gewachsen. Somit ist es nun immerhin 454 Seiten dick, was für den Bereich des Äußerungsrechts schon eine recht ausführliche Darstellung zulässt.

Die letzten sieben Jahre waren im Äußerungsrecht eine überaus spannende Zeit. Besonders hervozuheben wäre da natürlich die Caroline-Rechtsprechung von BGH, BVerfG und EGMR. Die Autoren haben das Buch abgesehen vom Internet-Teil daher nicht ausführlich überarbeitet, sondern sich großenteils auf die Aktualisierung beschränkt. (weiterlesen …)

Mal wieder Monaco: BGH zu Promi-Berichterstattung

Mittwoch, 11. März 2009

Der Kläger war diesmal der Enkel des verstorbenen Fürsten Rainier von Monaco. Er nahm die Beklagte, die den Fernsehsender RTL betreibt, auf Unterlassung der erneuten Veröffentlichung diverser Passagen aus einem am 17. April 2005, zwei Tage nach der Beisetzung des Großvaters des Klägers, bundesweit ausgestrahlten Fernsehbeitrag in Anspruch. Dieser Beitrag beschäftigte sich u. a. mit der Person des Klägers und enthielt Szenen aus dessen privatem Alltag. Der Kläger begehrte das Verbot erneuter Veröffentlichung einiger ihn u. a. in Freizeitkleidung zeigender Fotos und Filmausschnitte sowie mehrerer Textpassagen. Diese stellen ihn u. a. als umschwärmten Star dar, bewerten – durchweg positiv – sein Aussehen und spekulieren darüber, ob er in Zukunft eine größere Rolle im Fürstentum spielen werde als bisher.

Die Klage hatte in den Vorinstanzen ganz überwiegend Erfolg. Der u. a. für das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild zuständige VI. Zivilsenat hat auf die Revision der Beklagten die Klage in vollem Umfang abgewiesen.

Anlass für den beanstandeten Fernsehbeitrag war der Tod des Fürsten Rainier von Monaco und dessen Beisetzung zwei Tage vor der Ausstrahlung. Damit knüpfte der Beitrag an ein zeitgeschichtliches Ereignis an, über das der beklagte Sender grundsätzlich berichten durfte. Der Beitrag zeichnete im Anschluss an dieses Ereignis ein Porträt der Person des Klägers. Er behandelte die Frage, welche Rolle der Kläger im Fürstentum zukünftig spielen werde. In diesem Kontext waren die Text- und Bildbeiträge zu würdigen, wobei auch den Besonderheiten einer Fernsehberichterstattung Rechnung zu tragen war. (weiterlesen …)

Ponto-Witwe verliert RAF-Film-Prozess

Samstag, 10. Januar 2009

Die von Dr. Christian Scherz vertretene Ignes Ponto ist vor dem LG Köln der Constantin unterlegen. Das LG sah “in der Darstellung dieser Szene weder eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts des Ermordeten noch des Persönlichkeitsrechts der Klägerin”.

Zum postmortalen Persönlichkeitsrecht befand das LG, dass die Abweichungen vom tatsächlichen Geschehen nicht die Verfälschung des Lebensbildes der ermordeten Jürgen Ponto zur Folge hatten und auch eine sonstige Abwertung der Persönlichkeit sei nicht gegeben.

Zur möglichen Verletzung des Persönlichkeitsrechts Ignes Pontos befand das LG, es habe in einer Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit berücksichtigt, dass “die fragliche Szene derart in den Gesamtorganismus des Films eigenbettet” sei, dass “das Persönliche und Private der Klägerin…hinter der Filmfigur zurücktrete”.

Ob dies das Ende der Streitigkeiten gewesen ist oder nur die erste Etappe, ließ Scherz nach Presseberichten noch offen.

(cen)

Die TAZ hat bereits hier kommentiert.

Wir weisen auf unseren Link zum Interview von Nils Minkmar mit Ignes Ponto hin.

Kurz zum Baader-Meinhof-Komplex

Dienstag, 2. Dezember 2008

Hier nur ein kurzer Link zum Artikel von Nils Minkmar aus der aktuellen FAS. Minkmar setzt sich mit der Perspektive der klagenden Pontos auseinander. Lesenswert ist der Artikel deshalb, weil Minkmar sich abseits von juristischen Fragestellungen für die Beweggründe der Pontos interessiert, was hilft, sich ein klareres Bild von der Sache zu machen.

Hier nun der Artikel.

(cen)

Zwanziger ./. Weinreich – Tipp an Weinreich

Freitag, 14. November 2008

Eben wurde in der Kaffeeküche unserer Kanzlei über den Fall Weinreich diskutiert.

Nochmals in Kürze:

Gestern haben wir uns auf IP|Notiz zum Phänomen des fliegenden Gerichtsstands und dem Umstand geäußert (vgl. auch hier), dass Weinreich – nachdem Zwanziger vor dem LG Berlin und dem KG im einstweiligen Verfügungsverfahren unterlag -  nun eine Klage vor dem LG Koblenz droht. Der Aufschrei der Entrüstung war groß: so wurde in etlichen Blogs über den fliegenden Gerichtsstand und die Bewegründe Zwanzigers diskutiert (bspw. hier und hier).

Das ist aber nur eine Seite der Medaille. Selbstverständlich steht es Weinreich frei (Weinreich liegt bislang nur ein Klageentwurf vor, so dass ich davon ausgehe, dass die Sache in Koblenz noch nicht anhängig ist), Zwanziger zuvorzukommen und eine “Negative Feststellungsklage” in Berlin anhängig zu machen (wenn er das denn nicht bereits getan hat). Dies hätte die Wirkung, dass während der Dauer der Rechtshängigkeit die Streitsache von keiner Partei anderweitig anhängig gemacht werden kann (vgl. § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO). Der Weg nach Koblenz wäre Zwanziger damit versperrt und Weinreich hätte gute Chancen in Berlin (abermals) zu obsiegen – insbesondere nach den Entscheidungen von LG und KG im einstweiligen Rechtsschutz.

(sjm)

Zwanziger ./. Weinreich – wird Weinreich das Institut des fliegenden Gerichtsstands zum Verhängnis?

Donnerstag, 13. November 2008

Mein Kollege hat bereits über den Fall Zwanziger ./. Weinreich im Zusammenhang mit einem Artikel von Stefan Niggemeier (vgl. nunmehr auch hier) berichtet und einen zutreffenden Bezug zur Stolpe-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hergestellt.

Nachdem Zwanziger der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sowohl vor dem LG Berlin als auch vor dem KG versagt wurde, greift sein Anwalt nun zu einer äußerst raffinierten Taktik. Nach der Niederlage in Berlin macht es prozesstaktisch keinen Sinn, dort in der Hauptsache zu klagen. Zwanziger würde voraussichtlich abermals unterliegen. Weinreich soll daher vor dem Landgericht Koblenz auf Unterlassung verklagt werden. Weshalb?

Weil das Institut des fliegenden Gerichtsstands diese Möglichkeit bereit hält. Der fliegende Gerichtsstand wurde im Rahmen der IP|Expertennotizen bereits ausführlich erörtert. In aller Kürze nur so viel: Der gegenwärtig vorherrschenden Auffassung zufolge, soll Begehungsort im Sinne des § 32 ZPO auch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet überall dort sein, wo die Website bestimmungsgemäß abrufbar ist – und damit quasi überall. Das heißt, es kann an jedem sachlich zuständigen Gericht in der Bundesrepublik geklagt werden. Gelegentlich wird der fliegende Gerichtsstand auch als “Forum Shopping” bezeichnet, was die Beliebigkeit der Gerichtstandswahl besonders illustriert.

Das Institut des fliegenden Gerichtsstands wurde bislang kaum fundiert kritisiert. Mein Aufsatz in der WRP ( 2008, 1419) war der erste, der die Beschränkung dieses Instituts forderte. Die Argumente, die darin entwickelt wurden, dürften Weinreich jedoch kaum helfen. Kernargument ist der Umstand, dass sich die Internetpräsenz und das darin enthaltene Angebot bei regional nur begrenzt tätigen Unternehmen auch nur auf den eingeschränkten Wirkungskreis auswirkt.

Im Fall Zwanziger ./. Weinreich ist das anders. Blogs wie “Direkter Freistoss.de” (oder der unsere…) möchten ein möglichst breites Forum ansprechen. Die bestimmungsgemäße Abrufbarkeit ist damit überall – auch im hintersten Winkel der Bundesrepublik.

Interessant wäre es zu wissen, ob sich der Anwalt von Zwanziger auch von rechtlichen Erwägungen hat leiten lassen. Ist das LG Koblenz bekannt für eine Rechtsprechung, die Zwanziger zu Gute käme? Ich habe mir die Mühe gemacht, in einer Datenbank unter den Suchwörtern “Persönlichkeitsrecht, LG Koblenz” in der Rubrik Medienrecht zu suchen und auf die Schnelle nichts gefunden, was Zwanziger weiterhelfen könnte. Das war zugegebenermaßen nur eine sehr oberflächliche Recherche.

Alles in allem hat Weinreich noch Glück gehabt. Der fliegende Gerichtsstand ist kein nationales Phänomen. Sein großer Bruder ist der internationale fliegende Gerichtsstand. Wäre “Direkter Freistoss” ein engl. sprachiges Blog, so liefe Weinreich u.U. Gefahr in den USA oder Australien verklagt zu werden, da seine Kommentare dann auch dort “bestimmungsgemäß” abrufbar gewesen wären. Natürlich wäre es mir persönlich lieber gewesen, der Kollege würde Weinreich, wenn überhaupt, dann vor dem LG Stuttgart verklagen – dann würde ich mir die Verhandlung vielleicht persönlich ansehen…

(sjm)

Karsten Speck und die “Wachhundfunktion” der Presse – BGH Urt. v. 28.10.2008 – VI ZR 307/07

Montag, 3. November 2008

Vor wenigen Tagen entschied der für Presserecht zuständige VI. Zivilsenat des BGH über die Veröffentlichung von Bildern, die die Haftentlassung des Schauspielers Karsten Speck zeigten. Knackpunkt war wieder einmal die Herstellung der praktischen Konkordanz zwischen der Pressefreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht andererseits.

Im vorliegenden Fall überwog das mit der Pressefreiheit geschützte Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Klägers: (weiterlesen …)

Zum Autentizitätsversprechen der Fotographie

Montag, 13. Oktober 2008

Heute haben wir das “Ron Sommer”-Urteil des BVerfG in der Hand gehabt (Az. 1 BvR 240/04). Eine kurze Zusammenfassung: Sommer, damals Vorstandsvorsitzender der Deutschen Telekom, ging dabei gegen eine Zeitung vor, die im Rahmen einer Karikatur ein Foto seines Gesichts dezent bearbeitet hatte. Eine etwas ungesundere Hautfarbe und leicht verzerrte Züge wurden so hinzugefügt, dass es auf dem Foto unvorteilhaft aussah, ohne dass die Veränderung ins Auge gesprungen wäre.

Das BVerfG sah darin eine “unwahre Tatsachenbehauptung”, denn: “Fotos suggerieren Authentizität.” Wer also ein Foto abdruckt (auch, wenn dies in einem satirischen Kontext geschieht) und dieses bearbeitet ist (aber nicht so, dass es vollkommen offensichtlich ist), der behauptet, dass die Person so aussehe, wie das Foto suggeriert. Es drängt sich allerdings die Frage auf, wie lange eine solche Rechtssprechung noch haltbar ist. Wann ist der Punkt erreicht, an dem Bilder durch den Konsumenten so hinterfragt werden, dass der Gedanke des BVerfG nicht mehr aufrecht zu erhalten ist? Ist das Authentizitätsversprechen der Fotographie und des Videos am Ende schon Geschichte? Sehen Sie sich (weiterlesen …)

Veröffentlichung von Email-Verkehr im Internet

Freitag, 22. August 2008

Auch wir haben uns schon die Frage gestellt, ob die Praxis mancher Blogger, ihren Email-Verkehr im Internet zu veröffentlichen, eigentlich rechtens ist. Mittlerweile haben sich ein paar berufene Kollegen des Themas angenommen, so dass wir auf diese verweisen möchten.

Von der teilweise angesprochenen Urheberrechtsverletzung halten wir angesichts des derzeit vorherrschenden lapidaren Tons in Geschäftsmails allerdings nichts.

(cen)