Archiv für die Kategorie 'PersönlichkeitsR'

Veröffentlichung von Email-Verkehr im Internet

Freitag, 22. August 2008

Auch wir haben uns schon die Frage gestellt, ob die Praxis mancher Blogger, ihren Email-Verkehr im Internet zu veröffentlichen, eigentlich rechtens ist. Mittlerweile haben sich ein paar berufene Kollegen des Themas angenommen, so dass wir auf diese verweisen möchten.

Von der teilweise angesprochenen Urheberrechtsverletzung halten wir angesichts des derzeit vorherrschenden lapidaren Tons in Geschäftsmails allerdings nichts.

(cen)

Unfreiwilliger Fernsehauftritt in Unterhose kostet 5000,00 Euro

Freitag, 15. August 2008

Bei Beck Aktuell findet sich die Kurzusammenfassung eines Urteils, wie es nur das wahre Leben (in diesem Fall Pro 7) schreiben kann (LG München I Urt. v. 06.08.2008, Az.: 9 O 18165/07).

Das LG München I verurteilte Pro 7 wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 5000,00 Euro. Pro 7 hatte eine Sendung über die Arbeit von Gerichtsvollziehern bei Galileo ausgestrahl:

Der Sender hatte live gefilmt, wie die Gerichtsvollzieherin mit Hilfe eines Schlossers in Begleitung von zwei Polizeibeamten die Wohnung eines Schuldners aufbrach. Dort traf sie aber nicht auf den Schuldner, sondern nur auf den mit einer Unterhose bekleideten Kläger. Die Neunte Zivilkammer des Landgerichts München I sah in der Ausstrahlung dieser Szene eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Mannes. (Quelle: Beck Aktuell)

Auch wenn Sie kurz schmunzeln, so stellt die Austrahlung der Szene doch eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, die keinesfalls hingenommen werden sollte. Unseren Lesern empfehlen wir, nicht bei Freunden zu übernachten, die noch irgendwo offene Rechnungen haben…

(sjm)

Kinski-Fall

Montag, 4. August 2008

In den letzten Tagen ging der Kinski-Fall durch die Medien. Dem APR-Interessierten ist der große deutsche Schauspieler sicherlich noch aus der Entscheidung kinsi-klaus.de erinnerlich. Diesmal ging es nicht um seine Namensrechte, sondern um das postmortale Persönlichkeitsrecht als solches – allerdings aus einer strafrechtlichen Perspektive.

Die Witwe des Schauspielers hatte vor einigen Tagen Anzeige gegen Verantwortliche des Vivantes-Klinikums sowie des Berliner Landesarchivs u.a. wegen Geheimnisverrats erstattet. Diese hatten Akten des Psychatrie-Patienten Kinski in die Öffentlichtlichkeit gelangen lassen.

Im Blog des Strafverteidigers Ferdinand v. Schirach, der die Witwe Kinskis vertritt, ist nun ein lesenswerter Gastbeitrag von Dr. Klaus Graf, dem Geschäftsführer des Hochschularchivs der RWTH Aachen zu diesem Thema erschienen,

(cen)

14 Mio. für Fotorechte

Samstag, 2. August 2008

Die fortschreitende Kommerzialisierung der Persönlichkeitsrechte ist ein Feld, das von der Rechtssprechung bisher noch nicht in zufrieden stellendem Maße beantwortet werden konnte. Während weltweit Fotorechte etc. für Höchstpreise verkauft werden, wird seitens der deutschen Rechtsprechung ein unveräußerliches APR angenommen.

Dass dies de facto schon lange nicht mehr der Fall ist, dürfte die Rekordsumme illustrieren, die laut einem Bericht von Spiegel Online für die Fotorechte an den Zwillingen von “Brangelina” gezahlt wurde.

(cen)

Bully Herbig unterliegt voraussichtlich gegen Take Two…

Donnerstag, 24. Juli 2008

… zumindest vor dem LG München I.

Am Dienstag, den 22. Juni 2008 um 11.00 Uhr wurde die Sache Bully Herbig gegen Take Two vor dem Landgericht München I verhandelt – und wir waren live dabei. Da sich der Verfasser inmitten von Urlaubsvorbereitungen befindet, wollen wir nur kurz auf die mündliche Verhandlung eingehen: (weiterlesen …)

Springer verliert vor dem BGH, Christiansen heiratet, Bild hat die Fotos

Dienstag, 1. Juli 2008

Leider haben wir keine Zeit, auf diese kuriose Melange einzugehen. Insofern müssen wir Sie, lieber Leser, an den vergleichsweise umfangreichen Artikel in der SZ verweisen.

(cen)

Bohlen/Ernst August von Hannover gegen B.A.T.

Samstag, 7. Juni 2008

BGH Urteil vom 5.6.2008 I ZR 96/07 und I ZR 223/05

Zunächst einmal müssen wir uns bei unseren Lesern entschuldigen, dass das wir das Urteil erst verspätet veröffentlichen. Das Urteil selbst ist ohnehin noch nicht veröffentlicht, so dass wir auf die Presseerklärung zurückgreifen müssen. Das ist natürlich schade, da wir gespannt sind, wie sich manche Formulierungen aus der Presseerklärung in der Original-Diktion des Urteils lesen werden, aber das ist ja kein neues Problem.

Der u. a. für das Wettbewerbsrecht und für Rechtsstreitigkeiten über die kommerzielle Verwertung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen darüber zu entscheiden, ob prominenten Personen des öffentlichen Lebens wegen der von ihnen nicht erlaubten Verwendung ihres Namens in Werbeanzeigen für die Zigarettenmarke “Lucky Strike” Zahlungsansprüche zustehen. Die Kläger, Ernst August Prinz von Hannover in der Sache I ZR 96/07 sowie der Musikproduzent Dieter Bohlen in der Sache I ZR 223/05, sahen in einer von den Beklagten durchgeführten Werbekampagne eine von ihnen nicht gewollte Kommerzialisierung ihrer Person zu Werbezwecken.

In der einen Werbeanzeige warben die Beklagten im März 2000 unter Anspielung auf tätliche Auseinandersetzungen, in die der Ehemann der Tochter des damaligen Fürsten von Monaco in den Jahren 1998 und 2000 verwickelt war, mit der Abbildung einer allseits eingedrückten Zigarettenschachtel der Marke “Lucky Strike” und der Textzeile: “War das Ernst? Oder August?”

In der anderen Werbeanzeige (weiterlesen …)

OLG Hamburg: Streitwert für Spam-mail 3.000 EUR

Donnerstag, 5. Juni 2008

Beschluss des OLG Hamburg v. 11.10.07 (14 W 66/07)

Im vorliegenden Streit hatte eine Hamburger Kanzlei einen Spamversender abgemahnt, welcher dieser eine Werbemail unverlangt zugesandt hatte. Das AG hatte den Streitwert auf 600 EUR festgelegt. Hiergegen werte sich die Klägerin. Das OLG hat nun den Streitwert auf 3.000 EUR beziffert, mit folgender Argumentation:

Nicht nur die Kosten eines evtl. einzurichtenden Spam-Filters seien zu berücksichtigen. Die Klägerin habe vielmehr deutlich gemacht, dass das Löschen der Spam nicht nur tägliche Arbeitszeit erfordere, sondern auch das Risiko beinhalte, eine relevante E-Mail zu löschen, was im schlimmsten Fall eine Haftung auslösen könne. Dieses Risiko, so das OLG, komme zwar nur durch die große Anzahl an Spam-mails zustande, jede einzelne Spam-mail sei aber grundsätzlich dafür verantwortlich. Dementsprechend wurde auch der Streitwert festgelegt.

Das OLG Hamburg gilt grundsätzlich als eines der strengsten Gerichte Deutschlands im Medienbereich, eine abweichende Rechtsprechung anderer Gerichte (etwa Düsseldorf oder Frankfurt) ist also gut vorstellbar.

(via)

(cen)

Presserecht: Schutz der Zitate gestärkt

Samstag, 29. März 2008

Urteil des LG Köln v. 5.3.2008 – Az. 28 O 10/08

Das LG Köln stärkt den presserechtlichen Zitatschutz in einem Urteil diesen Monats. Zunächst führt es aus, dass in einer Pressemeldung der Gegenstand der Meldung durchaus vergröbert dargestellt sein könnte. Es nimmt auch Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches feststellte, dass auch mehrdeutige Äußerungen unter Umständen zulässig sein können.

Dann allerdings fährt das LG Köln fort mit der Feststellung, dass dieser weite Maßstab nicht auf Zitate anwendbar sei:

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Das Recht am Bild Minderjähriger

Freitag, 18. Januar 2008

Kinder können so grausam sein – insbesondere wenn sie sich der neuen Medien bedienen. „3 Idioten beim Rollenspiel”, so titelt ein Video, das von einem Schüler mittels Handycam aufgezeichnet und bei Youtube eingestellt wurde. Es zeigt einige Mitschüler bei einem Rollenspiel im Schulunterricht.

Dieser Fall ist bei weitem keine Seltenheit. Youtube, Metacafe etc. sind wahre Fundgruben für unautorisiertes Bildmaterial. Bereits nach weniger als einer Minute war der Verfasser dieses Artikels auf das beispielhalfte Videoclip gestoßen. Dieses kann zwar noch unter die “harmloseren” Clips eingereiht werden (in der Praxis ist es meist die verunglimpfte Ex-Freundin, die den Weg zum Anwalt findet), gleichwohl sind die auf dem Video erkennbaren Personen – und da es sich im vorliegenden Fall um Minderjährige handelt auch deren Eltern – diesen Verunglimpfungen keineswegs hilflos ausgesetzt. (weiterlesen …)