Archiv für die Kategorie 'Presserecht'
IGEL – Initiative gegen Leistungsschutzrecht gestartet
Dienstag, 14. Dezember 2010Nachdem die Nachricht ja letzte Woche schon über Heise.de gelaufen war, ist das Portal IGEL zum, oder besser gesagt gegen das, Leistungsschutzrecht nun online gegangen. Die Redakteure der Initiative, Till Kreutzer, John Weitzmann und Philipp Otto haben unter leistungsschutzrecht.info einen gelungenen Auftritt hingelegt, der die Diskussion zum Thema übersichtlich und ansprechend zusammenfasst.
Das Portal sieht sich als politischer Akteur und hat dementsprechend auch Unterstützung gesammelt. Insbesondere melden sich in diesen Reihen diverse A-Blogger zu Wort, von Stefan Niggemeier über Spreeblick bis hin zu Thomas Knüwer (der auf seiner eigenen Website einen deutlich weniger tiefgehenden Beitrag zum Thema bringt). Dass sich die Blogcommunity jetzt meldet ist natürlich kein Zufall, auch die Blogger haben ihre Bedenken bezüglich des Leistungsschutzrechts, fürchten Sie doch, dass sie dabei zur Kasse gebeten werden – und hier ist eine Initiative, die ihre Sprache spricht.
Nach den ursprünglichen Forderungen der Verleger und ihrer “Verbündeten” und nach der gemeinsamen Erklärung verschiedenster Verbände mischt sich nun also auch die Internet-Community aktiv in die politische Diskussion ein. Ein Wortbeitrag, der sicher noch Wellen schlagen wird. Insbesondere blicken wir gespannt auf die Reaktion der Verleger, die immer stärker unter Beschuss kommen.
Für die Politik indes wird die Interessenlage immer schwieriger zu überblicken. War die Marschroute anfangs ganz klar – Qualitätsjournalismus ist schließlich ein schützenswertes Gut -, so dass von SPD bis CDU sich eigentlich alle einig waren, muss nun konstatiert werden, dass die Sachlage doch nicht ganz so eindeutig ist wie anfangs gedacht. Nicht nur, weil sich immer mehr Betroffene kritisch zu Wort melden und die Fronten unübersichtlich sind, sondern auch, weil die Argumentation “pro Qualitätsjournalismus” vor dem Hintergrund der aktuellen Tarifverhandlungen immer schwieriger aufrecht zu erhalten ist. Ein Leistungsschutzrecht, das wirklich dem Qualitätsjournalismus dient (und zugleich die Interessen Dritter gebührend berücksichtigt), wäre durchaus begrüßenswert. Wer allerdings einerseits diese Forderungen stellt und zugleich schwere Kürzungen bei den Journalisten vornimmt beziehungsweise die neu ausgehandelten Vergütungsregeln nicht befolgt, der muss erklären, wie das zusammenpasst. Denn die derzeitigen Vergütungstendenzen gehen offenbar in eine Richtung, die Qualitätsjournalismus kaum noch ermöglicht. Eine faire Vergütung ist aber Voraussetzung für Qualitätsjournalismus, wie auch Angelica Schwall-Düren gerade letztens so schön gesagt hat.
Journalismus heute – Geld muss auch verdient werden
Samstag, 23. Oktober 2010Zeit Online-Chefredakteur Wolfgang Blau und Alan Rusbridger, Chefredakteur des Guardian im Gespräch über Erlösmodelle für Qualitätsjournalismus im digitalen Zeitalter.
BVerfG: Herabsetzende Kritik der Bundeszentrale für Politische Bildung an einem wissenschaftlichen Aufsatz zum Thema Antisemitismus verfassungswidrig
Samstag, 16. Oktober 2010Der Beschwerdeführer ist emeritierter Professor der Politikwissenschaft.
Im Jahr 2004 erschien ein von ihm verfasster Aufsatz mit dem Titel „Deutsche Identität in Verfassung und Geschichte“ in der Zeitschrift „Deutschland Archiv“, die ein privater Verlag im Auftrag der Bundeszentrale für Politische Bildung herausgibt. Der Aufsatz befasst sich u. a. mit der Verbreitung des Antisemitismus in der deutschen Bevölkerung während der NS-Zeit. Er vertritt die These, dass die Mehrheit der Deutschen seinerzeit nicht antisemitisch eingestellt gewesen sei, sondern mit den verfolgten Juden sympathisiert habe, wobei er unter anderem von einer „deutsch-jüdischen Symbiose unter dem Hakenkreuz“ spricht. Erst nach Auslieferung der Zeitschrift an mehrere tausend Abonnenten erlangte die Leitungsebene der Bundeszentrale Kenntnis vom Inhalt des Aufsatzes und richtete ein Schreiben an die Abonnenten, in dem sie die Veröffentlichung des Aufsatzes, durch den sie ihre eigene Arbeit „desavouiert“ sehe, „außerordentlich“ bedauert und versichert, dass dieser „einmalige Vorgang“ sich nicht wiederholen werde; der Rest der betreffenden Auflage der Zeitschrift werde makuliert. Das Schreiben endet mit einer Entschuldigung gegenüber allen Lesern, „welche sich durch den Beitrag verunglimpft fühlen“.
Der Beschwerdeführer vertritt die Auffassung, dass die Ausführungen in dem Schreiben der Bundeszentrale für ihn als Mensch und Wissenschaftler rufschädigend und herabsetzend seien. Seine Klage vor den Verwaltungsgerichten blieb in allen Instanzen erfolglos.
Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen und die angegriffenen Entscheidungen aufgehoben. Das beanstandete Schreiben der Bundeszentrale für Politische Bildung wird ihrer Aufgabe, die Bürger mit Informationen zu versorgen und dabei Ausgewogenheit und rechtsstaatliche Distanz zu wahren, nicht gerecht und verletzt den Beschwerdeführer in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Die angegriffenen Entscheidungen beruhen auf dieser Grundrechtsverletzung. (weiterlesen …)
IP|Rezension: Volker Boehme-Neßler, Die Öffentlichkeit als Richter?
Dienstag, 29. Juni 2010
Volker Böhme-Neßler hat mit dem 184-seitigen Buch, im Nomos-Verlag erschienen, eine gute Tat vollbracht: Er hat die Debatte um den wattigen Litigation-PR-Begriff endlich ein wenig voran gebracht. Als Herausgeber hat er in “Die Öffentlichkeit als Richter” quasi alles versammelt, was derzeit Rang und Namen hat. Die unvermeidliche Gisela Friedrichsen berichtet über ihre Erfahrungen, Jan Mönikes und natürlich Uwe Wolff, aber auch etwa Rudolf Gerhardt sind mit dabei. Damit gibt das Buch eine gute Übersicht über die verschiedenen Debattenstränge, Richter, Anwälte, Journalisten und PR-Berater kommen zu Wort.
Dabei ist die Qualität der Aufsätze natürlich etwas gemischt. Manche mögen eine gute Einführung in den Sachstand geben – was üblicherweise der Käufer eines solchen Buches nicht mehr nötig hat (so etwa der – immerhin sehr gut geschriebene – Artikel von Jahn). Deutlich interessanter sind die Beobachtungen der Protagonisten des Litigation-PR-Geschehens: Hier sind mit dem Artikel von Brigitte Koppenhöfer, “Als Richterin im Zentrum des Mediensturms. Justiz und Medien, dargestellt am Beispiel des sog. Mannesmann-Verfahrens” und insbesondere dem Artikel von Mönikes und Wettberg zum Fall Tauss gute Beiträge enthalten. Insbesondere der Tauss-Artikel sticht heraus als Beitrag, der deutlich über dieses Buch hinausweist und eigentlich ein größeres Forum verdient hätte. Daher verlinken wir an dieser Stelle noch einmal zur Website von Jan Mönikes, wo er frei erhältlich ist. (weiterlesen …)
Focus innovativ?
Montag, 17. Mai 2010Eine überraschende Reaktion hat sich der Focus zu seiner Schlappe am LG Köln am 12. Mai 2010 ausgedacht. Dort war die einstweilige Verfügung, die der Focus wegen seiner Berichterstattung im Fall Kachelmann kassiert hatte, bestätigt worden. Der Focus aber gibt sich kämpferisch. Auf S. 13 seiner aktuellen Ausgabe wird das folgende Statement veröffentlicht:
Das Nachrichtenmagazin Focus wird auch in Zukunft wahrheitsgemäß die Fakten im Fall des wegen Vergewaltigung unter Verdacht stehenden…Kachelmann darstellen…Focus wird gegen das Urteil (des LG Köln) in Berufung gegen. Den Wahrheitsgehalt der im Focus veröffentlichten Details über den Ermittlungstand im Fall Kachelmann hatte das Gericht in der mündlichen Verhandlung in keinem Punkt in Frage gestellt.
BGH: Sedlmayer und keine Ende
Donnerstag, 11. Februar 2010Der Bundesgerichtshof hat es für zulässig erachtet, dass Spiegel Online im Internet ein Dossier mit Altmeldungen über den Mord an Walter Sedlmayr zum Abruf bereitgehalten hat, in denen der Name der Verurteilten genannt wurde und kontextbezogene Bilder der Verurteilten enthalten waren.
Die Kläger wurden im Jahr 1993 wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Jahr 2004 stellten sie Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens, vor deren Zurückweisung sie sich an die Presse wandten. Im Sommer 2007 bzw. Januar 2008 wurden sie auf Bewährung entlassen. Die Beklagte betreibt das Internetportal www.spiegel.de. Dort hielt sie in der Rubrik “Dossiers” unter dem Titel “Walter Sedlmayr Mord mit dem Hammer” eine Zusammenstellung von fünf älteren Veröffentlichungen aus der Druckausgabe des Nachrichtenmagazins “Der Spiegel” bzw. ihrem Internetauftritt zum kostenpflichtigen Abruf bereit. In mehreren dieser Meldungen waren die Kläger als wegen Mordes an Walter Sedlmayr Angeklagte bzw. Verurteilte namentlich bezeichnet. Die Veröffentlichungen vom 21. September und 30. November 1992, in denen über die Anklageerhebung bzw. den Beginn der Hauptverhandlung berichtet wurde, enthielten Fotos der Kläger. (weiterlesen …)
BGH: Kein Unterlassungsanspruch Markworts gegen Abdruck kritischer Interviewäußerungen zu “Focus”
Dienstag, 17. November 2009Der Kläger ist Chefredakteur des Nachrichtenmagazins “Focus”. Er verlangt von dem beklagten Zeitungsverlag die Unterlassung des künftigen Abdrucks von Teilen eines Interviews. Gegenstand des Interviews waren Äußerungen des Autors und Kabarettisten Roger Willemsen aus Anlass des bevorstehenden Bühnenauftritts “Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort – Die Weltgeschichte der Lüge”. Die Beklagte druckte das Interview wenige Tage vor einem Veranstaltungstermin in der von ihr verlegten örtlichen Tageszeitung ab. Roger Willemsen äußerte u. a.: “Heute wird offen gelogen”. Im Hinblick auf einen Bericht über Ernst Jünger in der Zeitschrift “Focus” erklärte Roger Willemsen: “Das Focus-Interview, das Markwort mit Ernst Jünger geführt haben will, war schon zwei Jahre zuvor in der Bunten erschienen.” Der Kläger meint, durch diese Äußerungen entstehe in der Öffentlichkeit ein seinem Ansehen abträglicher Eindruck. (weiterlesen …)
BGH: Vorabentscheidungsersuchen zur Internationalen Zuständigkeit und zum anzuwendenden Recht bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Veröffentlichungen im Internet
Mittwoch, 11. November 2009Der Kläger wurde im Jahr 1993 zusammen mit seinem Bruder wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Januar 2008 wurde er auf Bewährung entlassen. Er verlangt von einem in der Republik Österreich geschäftsansässigen Medienunternehmen, es zu unterlassen, über ihn im Zusammenhang mit der Tat unter voller Namensnennung zu berichten. Das beklagte Unternehmen hielt auf seiner Internetseite bis zum 18. Juni 2007 eine auf den 23. August 1999 datierte, von einem anderen Anbieter übernommene Meldung zum freien Abruf durch die Öffentlichkeit bereit. Darin hieß es unter Nennung des Vor- und Zunamens des Klägers wie seines Bruders wahrheitsgemäß u. a., beide wendeten sich nunmehr, neun Jahre nach dem Mord, mit einer Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung wegen der Tat.
Die Klage hatte in beiden Vorinstanzen Erfolg. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte ihren Antrag auf Abweisung der Klage weiter. Der u. a. für den Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat beschlossen, das Verfahren auszusetzen und die Sache dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vorzulegen. Im Wege der Vorabentscheidung soll die internationale Zuständigkeit der Gerichte für Unterlassungsklagen gegen Internetveröffentlichungen von Anbietern geklärt werden, die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen sind. Der Senat hat dem Gerichtshof ferner die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob sich der geltend gemachte Unterlassungsanspruch gemäß dem Herkunftslandprinzip der e-commerce-Richtlinie nach österreichischem Recht richtet oder dieser Anspruch nach deutschem Recht zu beurteilen ist.
Beschluss vom 10. November 2009 – VI ZR 217/08
LG Hamburg – Entscheidung vom 18. Januar 2008 – 324 O 548/07
OLG Hamburg – Entscheidung vom 29. Juli 2008 – 7 U 22/08
BGH: zur Zulässigkeit der Abbildung des Bildnisses von Boris Becker in der Werbekampagne zur Einführung der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung
Sonntag, 1. November 2009Der u. a. für Rechtsstreitigkeiten über die kommerzielle Verwertung eines allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass die Werbung mit der Abbildung einer prominenten Person auf dem Titelblatt einer Zeitung ausnahmsweise auch ohne eine diese Abbildung rechtfertigende Berichterstattung zulässig sein kann, wenn sie dem Zweck dient, die Öffentlichkeit über die Gestaltung und Ausrichtung einer neuen Zeitung zu informieren. (weiterlesen …)