Archiv für die Kategorie 'Presserecht'

Bundesgerichtshof zu den Grenzen humorvoller Werbevergleiche

Samstag, 3. Oktober 2009

Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute seine Rechtsprechung zu den Grenzen humorvoller Werbevergleiche präzisiert.

Die Parteien sind Presseunternehmen. Im Verlag der Klägerin erscheint die BILD-Zeitung, die Beklagte verlegt “die tageszeitung” (TAZ). Die Beklagte warb im Jahr 2005 mit einem Kino-Werbespot für die TAZ. Im ersten Teil des Werbepots ist vor einem als “Trinkhalle” bezeichneten Zeitungskiosk ein mit dem Logo der BILD-Zeitung versehener, leerer Zeitungsständer zu sehen. Ein Kunde, der nur mit einem Unterhemd und einer Jogginghose bekleidet ist, fordert den Inhaber des Kiosks auf: “Kalle, gib mal Zeitung”, worauf dieser entgegnet: “Is aus”. Auf Nachfrage des Kunden: “Wie aus?”, schiebt der Kioskinhaber wortlos eine TAZ über den Tresen. Der Kunde reagiert hierauf mit den Worten: “Wat is dat denn? Mach mich nicht fertig, Du” und wirft die TAZ nach einem Blick in die Zeitung verärgert zurück auf den Ladentisch. Der Kioskinhaber holt nun eine unter dem Tresen versteckte BILD-Zeitung hervor, die er dem Kunden gibt. Daraufhin brechen beide in Gelächter aus. Im zweiten Teil des Werbespots ist vor der “Trinkhalle” ein nunmehr mit BILD-Zeitungen gefüllter Zeitungständer zu sehen. Der Kunde verlangt aber: “Kalle, gib mal taz”. Der Kioskinhaber ist so verblüfft, dass er dieser Aufforderung nicht nachkommt. Jetzt bricht der Kunde in Gelächter aus, in das der Kioskinhaber einstimmt. Am Ende beider Teile des Werbespots ist der Text eingeblendet: “taz ist nicht für jeden. Das ist OK so.” Die Klägerin sieht in diesem Werbespot eine nach § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG unlautere vergleichende Werbung und nimmt die Beklagte daher auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Feststellung ihrer Schadensersatz-pflicht in Anspruch. Wer vergleichend wirbt, handelt nach dieser Bestimmung unlauter, wenn der Vergleich die Waren eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft. (weiterlesen …)

BGH: Meinungsfreiheit bei Äußerungen über ein Unternehmen und dessen Vorstandsvorsitzenden

Mittwoch, 23. September 2009

Die Klägerin zu 1 ist ein Großunternehmen. Der Kläger zu 2 war bis Ende 2005 Vorsitzender ihres Vorstands. Der Beklagte ist Aktionär der Klägerin zu 1 und Sprecher eines Aktionärverbandes.

Am 28. Juli 2005 meldete die Klägerin zu 1, ihr Aufsichtsrat habe beschlossen, dass der Kläger zu 2 zum 31. Dezember 2005 aus dem Unternehmen ausscheide. Am selben Tag wurde in der Fernsehsendung “SWR-Landesschau” ein mit dem Beklagten geführtes Interview ausgestrahlt, in dem dieser unter anderem Folgendes äußerte:

“Ich glaube nicht, dass der Rücktritt (des Klägers zu 2 als Vorsitzender des Vorstands der Klägerin zu 1) freiwillig war. Ich glaube, dass er dazu gedrängt und genötigt wurde. … und das muss damit zusammenhängen, dass die Geschäfte nicht immer so sauber waren, die Herr S. geregelt hat.”

Das Landgericht hat dem auf Untersagung dieser Äußerungen gerichteten Unterlassungsantrag der Kläger stattgegeben. Die Berufung des Beklagten hat das Oberlandesgericht zurückgewiesen. (weiterlesen …)

Individualisierende Medienberichterstattung bei Sexualstraftätern – 1 BvR 1107/09

Freitag, 17. Juli 2009

Vor wenigen Tagen erging ein äußerst interessanter Beschluss des Bundesverfassugnerichts.

Darin wehrte sich ein ehemaliger Profifußballspieler gegen die Berichterstattung, über ein Strafverfahren, in dem er wegen schwerer Vergewaltigung in einem minder schweren Fall verurteilt wurde.

Das Bundesverfassungerichts führte im wesentliche aus, dass auch ein verurteilter Sexulstraftäter dulden müsse, dass im Fall der Berichterstattung über eine ihm zur Last gelegte Straftat sein allgemeines Persönlichkeitsinteresse hinter dem Interesse der Öffentlichkeit an einer umfassende Berichterstattung zurücktreten könne. Dies gelte insbesondere dann, wenn es sich um eine prominente Person handle, die im Blickfeld der Öffentlichkeit stehe.

Zwar greife eine detaillierte, individualisierende  Berichterstattung über Entstehung, Ausführung und Verfolgung einer Straftat unter Namensnennung und Abbildung des Straftäters zwangsläufig in dessen Persönlichkeitsrecht ein. Das Persönlichkeitsrecht sei jedoch einzelfallspezifisch gegen die Meinungsfreiheit abzuwägen. Dabei habe das Informationsinteresse der Öffentlichkeit grundsätzlich Vorrang. Der Straftäter müsse sich damit nicht nur strafrechtlichen Sanktionen beugen, sondern auch das – letztlich von ihm selbst durch Begehung der Straftat – hervorgerufene Informationsinteresse der Öffentlichkeit dulden.

Dieser Grundsatz soll jedoch nicht immer gelten. So sind insbesondere bei Kleinkriminalität, Jugendkriminalität und nicht rechtskräftig Verurteilten Ausnahmen denkbar. Allerdings sei eine individualisierende Berichterstattung dann gerechtfertigt, wenn sich der Angeklagte nicht mehr uneingeschränkt auf sein allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen kann, wie es bspw. bei prominenten Personen, die in der Medienöffentlichkeit stehen, der Fall ist.

Zwar lassen sich durch Berichterstattung fortgesetzte Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Hinblick auf das Resozialisierungsinteresse des Täters nicht ohne Weiters rechtfertigen, so das Gericht. Der Straftäter habe jedoch selbst nach Verbüßung der Straftat keinen uneingeschränkten Anspruch mit der Tat “allein gelassen” zu werden.

Die genaue Grenze einer verantwortungsvollen Berichterstattung mit Blick auf eine möglich Prangerwirkung sei einzelfallspezifisch im Hinblick auf die konkurrierende Grundrecht bestimmen.

Den Beschluss finden Sie hier.

(sjm)

VDZ kündigt Manteltarifvertrag

Montag, 29. Juni 2009

Der Verband der Deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ) hat angekündigt, den Manteltarifvertrag für Zeitschriftenredakteure zum Ende des Jahres hin aufzukündigen. Ziel des VDZ ist es u.a., Urlaubsgeld und Jahresleistung “nachhaltig” zu verändern, sowie auch die tarifliche Arbeitszeit zu verlängern. Ein weiterer Jobabbau in der Verlagsbranche scheint dadurch wahrscheinlich. Dirk Platte, VDZ-Justitiar nannte den Schritt “notwendig” angesichts der massiven Krise der Branche. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) äußerte sich bestürzt. Anstatt die Presseversorgung in der Krise zu stärken, würde der VDZ mit diesem Schritt eine der wichtigsten Brancheninstitutionen destabilisieren, so die dju.

(cen)

BGH: Kannibalen-Spielfilm erlaubt

Sonntag, 31. Mai 2009

Der Kläger ist durch Presseberichte über seine Tat als “Kannibale von Rotenburg” bekannt und rechtskräftig wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte im März 2001 einen Menschen getötet, den Körper ausgenommen, zerlegt, eingefroren und in der Folgezeit teilweise verzehrt. Die Beklagte hat auf der Grundlage der Tat einen als “Real-Horrorfilm” beworbenen Spielfilm mit dem Titel “Rohtenburg” produziert. Lebensgeschichte und Persönlichkeitsmerkmale der Hauptfigur des Films sowie die Darstellung des Tathergangs entsprechen nahezu detailgenau dem realen Geschehensablauf und der tatsächlichen Biographie des Klägers, der seinerseits mit einer Produktionsgesellschaft einen Vertrag über die “umfassende, exklusive und weltweite Verwertung” seiner Lebensgeschichte geschlossen hat.

Der Kläger begehrt Unterlassung der Vorführung und Verwertung des Films. Seine Klage hatte in beiden Vorinstanzen Erfolg.

Auf die Revision der Beklagten hat der u. a. für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat das (weiterlesen …)

BGH: Berichterstattung über Hauskauf Joschka Fischers zulässig

Mittwoch, 20. Mai 2009

Nachdem der Kläger, ehemaliger Außenminister und Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland, im Juni 2006 letztmals an einer Sitzung seiner Bundestagsfraktion teilgenommen hatte, veröffentlichte die von der Beklagten verlegte Zeitschrift “BUNTE” einen Artikel, der die Überschrift trug: “Nobel lässt sich der Professor nieder”. In dem Artikel werden Einzelheiten über ein vom Kläger erworbenes Wohnhaus mitgeteilt und wird die Frage gestellt, wovon der Kläger dies bezahlt habe; ferner ist ein Foto des Hauses abgedruckt. Der Kläger sieht sich durch die Veröffentlichung in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Er hat deshalb Klage erhoben mit dem Antrag, der Beklagten die Veröffentlichung und Verbreitung der Äußerungen und von Fotos des Wohnhauses zu untersagen. Das Landgericht Berlin hat der Klage stattgegeben, das Kammergericht hat sie auf die Berufung der Beklagten abgewiesen.

Der u. a. für das Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die dagegen vom Kläger eingelegte Revision zurückgewiesen.

Zwar kann die Veröffentlichung und Verbreitung des Fotos eines Wohnhauses ebenso wie die Wortberichterstattung darüber einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen, wenn sie unter Nennung des Namens einer Person und gegen deren Willen erfolgt, so dass die Anonymität der Privatsphäre und damit das Recht auf Selbstbestimmung bei der Offenbarung der persönlichen Lebensumstände beeinträchtigt werden. Das Berufungsgericht hat den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers durch die Berichterstattung der Beklagten aber ohne Rechtsfehler als nicht schwerwiegend beurteilt. Es hat festgestellt, dass eine genaue Identifizierung des vom Kläger erworbenen Hauses aufgrund der Berichterstattung nicht ohne weiteres möglich war. Es hat deshalb im Rahmen der gebotenen Abwägung zutreffend dem berechtigten Informationsinteresse an der Berichterstattung eine überwiegende Bedeutung zugemessen. Die Beklagte berichtete aus aktuellem Anlass, nämlich dem Abschied des Klägers von der Grünen – Bundestagsfraktion, darüber, wie sich seine Lebensverhältnisse nach dem Ausscheiden aus der Politik gestalteten. Der Kläger hatte als langjähriger Bundesaußenminister und Vizekanzler, als Mitglied des Bundestages, als Fraktionsvorsitzender der Grünen sowie als Mitglied des Parteirates der Grünen eine herausragende Stellung im politischen Leben der Bundesrepublik Deutschland eingenommen. (weiterlesen …)

Aktuelle Ausgabe der justament

Dienstag, 5. Mai 2009

Für Freunde des preiswerten Lesegenusses hier ein Link zur aktuellen justament-Ausgabe zum Thema Medienrecht.
Sie kann umsonst angesehen oder ausgedruckt werden.

Viel Spaß beim Lesen!

(cen)

IP|Rezension: Renate Damm/Klaus Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in den Medien

Sonntag, 22. März 2009

Bereits Ende letzten Jahres ist das o.g. Buch in der NJW Praxis-Reihe erschienen. Trotz seines etwas sperrigen Titels handelt es sich hierbei um eines der Standardwerke zum Presse- oder, besser, Äußerungsrecht. Das Buch, geschrieben von dem arrivierten Medienanwalt Klaus Rehbock und der “Grande Dame” des Presserechts und ehemaligen Springer-Chefjustitiarin Renate Damm (unter Mithilfe von Jörg Smid aus der gleichen Kanzlei) wird sicher umgehend seinen Weg in Verlage, Journalistenbüros und Kanzleien finden.

Diese 3. Auflage ersetzt die inzwischen doch deutlich veraltete 2. Auflage von 2001. Die Autoren haben es allerdings nicht bei einer reinen Aktualisierung belassen, sondern haben das Buch insofern erweitert, als dass nun dem Internet der Platz eingeräumt wird, den es mittlerweile in einer solchen Publikation verdient. Dementsprechend ist das Buch im Vergleich zum Vorgänger auch um 34 Seiten gewachsen. Somit ist es nun immerhin 454 Seiten dick, was für den Bereich des Äußerungsrechts schon eine recht ausführliche Darstellung zulässt.

Die letzten sieben Jahre waren im Äußerungsrecht eine überaus spannende Zeit. Besonders hervozuheben wäre da natürlich die Caroline-Rechtsprechung von BGH, BVerfG und EGMR. Die Autoren haben das Buch abgesehen vom Internet-Teil daher nicht ausführlich überarbeitet, sondern sich großenteils auf die Aktualisierung beschränkt. (weiterlesen …)

Amoklauf in Winnenden – und die Medien…

Donnerstag, 12. März 2009

Der Schock sitzt tief. 16 Menschen ließen gestern ihr Leben beim Amoklauf in Winnenden. Unsere Kanzlei hat ihren Sitz im nur wenige Kilometer entfernten benachbarten Waiblingen, 100m Luftlinie von der gestrigen Einsatzzentrale, der hießigen Polizeidirektion entfernt. Meine Frau war bis letztes Jahr noch als Lehrerin am Schulzentrum im Nebengebäude der betroffenen Realschule. Bekannte kennen Täter wie Opfer. Wie schon gesagt, der Schock sitzt tief.

Gestern ist aufgrund der chaotischen Zustände um unsere Kanzlei herum so einiges liegen geblieben. Deshalb möchten wir nur kurz auf den bemerkenswert unterschiedlichen Umgang der Medien mit den Vorfällen hinweisen, insbesondere im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild. Wenn Sie heute mittag ein paar Minuten Zeit haben, klicken Sie sich doch einmal durch die Bildergalerie, die hierzu auf “Bild online” bereitgehalten wird um diese dann bspw. mit der Galerie auf “Spiegel online” zu vergleichen. (zwischenzeitlich sind zumindest einige Minderjährige auf den Bildern bei  “Bild online” unkenntlich gemacht worden).

So mancher meldet zudem Zweifel an, dass die Bilder der getöteten Schülerinnen mit Einwilligung der Eltern veröffentlicht wurden.

Im Hinblick auf das Recht am Bild Minderjähriger dürfen wir auf einen bereits vor einiger Zeit erschienen Artikel hinweisen.

(sjm)

Herbst klebt “meere”

Donnerstag, 12. Februar 2009

Alban N. Herbst verwandelt die Niederlage vor Gericht in ein besonderes Präsent für Bibliophile. Derzeit sitzt der Autor im “mare”-Verlag und zensiert eigenhändig seine Bücher. Mit Klebe und Papier. Für eine Pappschuber-Ausgabe des Werke, die wohl schnell ihre Käufer finden dürfte.

Fotos gibt es hier zu sehen.

(cen)