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	<title>IP&#124;Notiz &#187; IP|Rezension</title>
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	<description>Intellectual Property Rights im Blog</description>
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		<title>IP&#124;Rezension: Ferdinand von Schirach, Der Fall Collini</title>
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		<pubDate>Sat, 08 Oct 2011 10:41:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
				<category><![CDATA[IP|Rezension]]></category>

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		<description><![CDATA[Überwiegend wird auf diesem Blog Fachliteratur besprochen, von Zeit zu Zeit machen wir aber gerne eine Ausnahme. So auch in diesem Fall bei Ferdinand von Schirachs neuen Buch/ersten Roman, Der Fall Collini. Von Schirach hat mit seinen beiden Kurzgeschichten-Bänden in den letzten Jahren nicht nur groß abgeräumt, sondern auch eine Flut an ähnlicher Literatur hervorgerufen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.ip-notiz.de/wp-content/uploads/2011/10/collini.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-3454" title="collini" src="http://www.ip-notiz.de/wp-content/uploads/2011/10/collini-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Überwiegend wird auf diesem Blog Fachliteratur besprochen, von Zeit zu Zeit machen wir aber gerne eine Ausnahme. So auch in diesem Fall bei Ferdinand von Schirachs neuen Buch/ersten Roman, Der Fall Collini. Von Schirach hat mit seinen beiden Kurzgeschichten-Bänden in den letzten Jahren nicht nur groß abgeräumt, sondern auch eine Flut an ähnlicher Literatur hervorgerufen. Wir Juristen sollten dankbar sein, dass das Interesse an unserer Arbeit somit steigt, allerdings gilt das wohl nur für die Strafverteidiger &#8211; zudem hat kein anderes Buch die Klasse der Schirach-Bände erreicht.</p>
<p>Von Schirachs Sprache wird in der Kritik besonders hervorgehoben, aber auch die Pointiertheit und Akuratesse, mit der die Geschichten zum menschlichen Kern des Falls vordringen. Auch wenn wir uns einer allzu literarischen Kritik enthalten wollen &#8211; nicht unser Fachgebiet -, so scheint dies von Schirach in seinem ersten Roman teilweise ebenfalls zu glücken. Die sprachliche Wucht seiner Erzählungen kann er zwar so nicht auf das längere Format hinüberretten. Dafür gelingt es dem Autoren, eine wunderbare Patina über die Geschichte zu legen, die dem Roman eine ganz besondere Stimmung verleiht.</p>
<p><a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/rezensionen/belletristik/ferdinand-von-schirach-der-fall-collini-diese-fatale-schwaeche-fuer-pralinen-oder-sellerie-11229066.html">Wenn das Buch dann in den letzten Akt eintritt, das Gerichtsverfahren und die damit einhergehenden rechtshistorischen Fragen,</a> wird es für die Juristen noch einmal spannend. Das Gesetzt von Dreher war auch uns nicht bekannt. Von Schirach hält auch in der Schilderung dieser Kernfragen seines Buches die verknappte Erzählweise bewundernswert durch, so dass die Geschichte nie zum Seminar verkommt. Für einen Juristen eine ganz außergewöhnliche Leistung.</p>
<p>Fazit: Ein leider kurzer Roman und nicht ganz in der Liga der Vorgänger, aber unbedingt lesenswert. Ideales Buch für eine längere ICE-Fahrt. Im Raucherabteil, 1. Klasse, wenn es das noch gäbe.</p>
<p><em>Gebundene Ausgabe: 208 Seiten, Verlag: Piper; Auflage: 2 (September 2011), ISBN-13: 978-3492054751, EUR 16,99</em></p>
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		<title>IP&#124;Rezension: B. Sharon Byrd, Einführung in die Anglo-Amerikanische Rechtssprache Bd. I und II</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Jun 2011 19:20:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
				<category><![CDATA[IP|Rezension]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Autorin des Werkes ist u.s. amerikanische Juristin, die seit einigen Jahren an der Friedrich Schiller Universität in Jena das Law &#38; Language-Programm betreut. Sie hat mit diesem zweibändigen Werk jetzt ein Buch geschaffen, das es auch anderen Studenten, besonders aber auch Praktikern erlaubt, ein ähnliches Programm zu durchlaufen. Das Buch ist also nicht ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.ip-notiz.de/wp-content/uploads/2011/05/9783406609237_large.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-3397" title="9783406609237_large" src="http://www.ip-notiz.de/wp-content/uploads/2011/05/9783406609237_large-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Die Autorin des Werkes ist u.s. amerikanische Juristin, die seit einigen Jahren an der Friedrich Schiller Universität in Jena das Law &amp; Language-Programm betreut. Sie hat mit diesem zweibändigen Werk jetzt ein Buch geschaffen, das es auch anderen Studenten, besonders aber auch Praktikern erlaubt, ein ähnliches Programm zu durchlaufen. Das Buch ist also nicht ein Wörterbuch, sondern ein vollumfänglicher Kurs in u.s. amerikanischer Rechtssprache. Hierfür bieten die beiden Bände eine Fülle an Übungen an, wie sie auch in universitären Sprachkursen vorkommen. Es werden also Urteile gelesen und analysiert und die jeweiligen sprachlichen Klippen einzelner Rechtsgebiete so deutlich gemacht. Hierdurch bleibt es allerdings nicht nur bei einem guten Verständnis der Sprache &#8211; der Leser gewinnt auch einen Überblick über das angelsächsische Rechtssystem amerikanischer Prägung: Offer &amp; Acceptance, Breach of Duty, Einzelheiten der Products Liability und und und. Wer diesen in Buchform gegossenen Kurs durchlaufen hat, kann amerikanische Texte nicht nur bezüglich des Vokabulars verstehen, sondern wird sich auch bei den Eigenheiten des Rechtssystems zurecht finden, sofern es sich um dessen Grundzüge handelt. Hierfür muss man sich allerdings auch durch insg. ca. 700 Seiten Text arbeiten, was natürlich nicht eben zwischendurch gemacht werden kann. </p>
<p>Das Buch kann auch als Schulungsmaterial für ReNos verwendet werden, sofern diese bereits ein gutes Verständnis der englischen Sprache und des deutschen Rechtssystems mitbringen. Insgesamt außerordentlich empfehlenswert, aber auch eine Fülle an durchzuarbeitendem Material.</p>
<p><em>B. Sharon Byrd, Einführung in die Anglo-Amerikanische Rechtssprache, Verlag C.H. Beck, 3. Auflage 2011.</em></p>
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		<title>IP&#124;Rezension: Horst-Peter Götting, Gewerblicher Rechtsschutz</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/iprezension-horst-peter-gotting-gewerblicher-rechtsschutz/2011/05/28/</link>
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		<pubDate>Sat, 28 May 2011 10:50:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
				<category><![CDATA[IP|Rezension]]></category>

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		<description><![CDATA[Der neue Götting ist nun schon eine Weile erschienen. Er bleibt ein empfehlenswertes Standardwerk auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes, das es wie kaum ein anderes versteht, auch auf spezielle Problematiken und aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung einzugehen, ohne dabei das Überblickhafte aus den Augen zu verlieren. Für Schwerpunktstudenten mag es fast etwas lang und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.ip-notiz.de/wp-content/uploads/2011/05/9783406594144_large.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-3393" title="9783406594144_large" src="http://www.ip-notiz.de/wp-content/uploads/2011/05/9783406594144_large-150x150.jpg" alt="" width="137" height="137" /></a>Der neue Götting ist nun schon eine Weile erschienen. Er bleibt ein empfehlenswertes Standardwerk auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes, das es wie kaum ein anderes versteht, auch auf spezielle Problematiken und aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung einzugehen, ohne dabei das Überblickhafte aus den Augen zu verlieren.</p>
<p>Für Schwerpunktstudenten mag es fast etwas lang und ausführlich sein, in diesem Rahmen ist es wohl vor allem für die ambitionierteren empfehlenswert. Wer sich aber langfristig mit dem Thema beschäftigt, sollte das Buch im Regal stehen haben. Ein Alleinstellungsmerkmal ist sicherlich weiterhin, dass das Buch auch ausführlich auf Patent- und Gebrauchsmusterrecht eingeht. Der Bereich wird als &#8220;Exot&#8221; in manchen Konkurrenzbüchern nicht in dieser Ausführlichkeit besprochen. Auch ein Überblick über das internationale und europäische Patentrecht fehlen nicht und Götting schafft es sogar, noch einen eigenen Vorschlag für ein EU-Patentsystem unterzubringen, was ambitioniert ist für ein &#8220;Kurzlehrbuch&#8221;. Umso spannender dürfte es sein, zu erfahren, wie Götting auf die <a href="http://www.faz.net/artikel/C30350/erfindungen-durchbruch-fuer-das-eu-patent-30363697.html">neuesten Entwicklungen </a>reagieren wird.</p>
<p><em>Horst-Peter Götting, Gewerblicher Rechtsschutz, 9. Auflage 2010, EUR 28,00, ISBN 978-3-406-59414-4, C.H. Beck Verlag.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>IP&#124;Rezension: Nochmals zu Nirk</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/iprezension-nochmals-zu-nirk/2011/01/08/</link>
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		<pubDate>Sat, 08 Jan 2011 13:06:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
				<category><![CDATA[GeschmMR]]></category>
		<category><![CDATA[IP|Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[Geschmacksmusterrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[In unserer letzten Besprechung zu Nirk, Geschmacksmusterrecht, Urheberrecht, Designlaw, müssen wir doch noch ein Postskriptum hinzufügen. Das Buch ist für den stolzen Preis (knapp 25,00 Euro für die paar Seiten) mit einer enttäuschenden Papierqualität gesegnet. Knicke oder Risse schleichen sich schnell ein. Es sollte auch hinzugefügt werden, dass wir auch vom Inhalt nicht absolut überzeugt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In unserer letzten Besprechung zu <a href="http://www.ip-notiz.de/iprezension-rudolf-a-nirk-geschmacksmusterrecht-urheberrecht-designlaw/2010/07/22/">Nirk, Geschmacksmusterrecht, Urheberrecht, Designlaw</a>, müssen wir doch noch ein Postskriptum hinzufügen. Das Buch ist für den stolzen Preis (knapp 25,00 Euro für die paar Seiten) mit einer enttäuschenden Papierqualität gesegnet. Knicke oder Risse schleichen sich schnell ein. Es sollte auch hinzugefügt werden, dass wir auch vom Inhalt nicht absolut überzeugt sind. Für den Preis lässt sich besseres finden. Außer! es handelt sich, wie schon in der Rezension bemerkt, um Studenten, denen es wirklich um Designrecht geht, hierfür ist das Buch vielleicht lohnenswert.</p>
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		<title>IP&#124;Rezension: Peter Raue; Jan Hegemann (Hrsg.), Münchener Anwalts Handbuch Urheber- und Medienrecht</title>
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		<pubDate>Sat, 08 Jan 2011 12:39:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
				<category><![CDATA[IP|Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das neue Müncher Anwalts Handbuch Urheber- und Medienrecht ist ein gutes, lohnendes Buch: Das kann so gesagt werden. In einem verlegerischen Umfeld, wo es kaum noch Lücken gibt, die im Bereich der juristischen Literatur noch zu füllen wären, ist dieses Buch eines, das man wirklich zur Anschaffung empfehlen kann. Die Themen sind, dem Titel entsprechend, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.ip-notiz.de/wp-content/uploads/2011/01/415vvakl+gL._SL500_AA300_.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-3249" title="415vvakl+gL._SL500_AA300_" src="http://www.ip-notiz.de/wp-content/uploads/2011/01/415vvakl+gL._SL500_AA300_-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Das neue <em>Müncher Anwalts Handbuch Urheber- und Medienrecht </em>ist ein gutes, lohnendes Buch: Das kann so gesagt werden. In einem verlegerischen Umfeld, wo es kaum noch Lücken gibt, die im Bereich der juristischen Literatur noch zu füllen wären, ist dieses Buch eines, das man wirklich zur Anschaffung empfehlen kann.</p>
<p>Die Themen sind, dem Titel entsprechend, weit gefächert &#8211; von Musikverlagsrecht über Medienkartellrecht bis hin zum Markenschutz sind viele Themen vertreten, die in der anwaltlichen oder Justiziarspraxis so auftauchen können, wenn es um die Beratung von Medienunternehmen geht. Dass ein solches Buch nie völlig vollständig sein kann, ist klar. Die wichtigen Themen sind allerdings enthalten &#8211; die langjährige Berufserfahrung von Peter Raue und Jan Hegemann zahlt sich hier sicher aus &#8211; und sind in ausreichender Breite geschildert. Besonders gefällt dabei die stete Konzentration auf die Praxis. Kaum ein Beitrag, der zu sehr ins Wissenschaftliche, wenig Anwendbare abdriftet. Hier hat sich die Auswahl der Bearbeiter, die sich großenteils aus Rechtsanwälten zusammensetzt, bezahlt gemacht. Gut gefallen auch die zahlreichen Praxistipps und insbesondere die Vorlagen, die manchem jungen Anwalt sicher sehr zupass kommen werden.</p>
<p>Die Buchqualität selbst ist außerordentlich befriedigend. Ein schönes Druckbild, hohe Qualität der Seiten, insgesamt macht das Buch einen hochwertigen Eindruck.</p>
<p>Man kann dem Buch also ein großes Lob aussprechen. Eine Anmerkung sei allerdings gestattet: Dass das Buch in großen Teilen durch die Anwälte einer einzigen Kanzlei erstellt wurde, mag praktisch sein, lässt unserer Meinung nach aber doch die Frage offen: Haben die Herausgeber sich hier wirklich um die absolut besten Autoren bemüht? Oder die Arbeit doch aus Gründen der Machbarkeit einfach im eigenen Hause behalten? Die erreichte Qualität gibt dem Buch Recht. Dennoch sollte ein Herausgeber unserer Meinung nach darauf achten, dass solche Fragen gar nicht erst aufkommen.</p>
<p><em>Peter Raue, Jan Hegemann (Hrsg.), Münchener Anwalts Handbuch Urheber- und Medienrecht, Verlag C.H. Beck, 1. Auflage München 2011, EUR 148,00, ISBN 978-3-406-60450-8</em></p>
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		<title>IP&#124;Rezension: Walter Zimmermann, ZPO-Fallrepetitorium</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/iprezension-walter-zimmermann-zpo-fallrepetitiorium/2010/12/07/</link>
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		<pubDate>Tue, 07 Dec 2010 19:27:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
				<category><![CDATA[IP|Rezension]]></category>

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		<description><![CDATA[Eigentlich passt das Buch nicht ganz in unser Spektrum, könnte man denken, ist doch die ZPO nicht unbedingt &#8220;grün&#8221;. Allerdings wird auch umgekeht ein Schuh daraus: ohne solide ZPO-Kenntnisse ist natürlich alles nichts.Insofern lohnt es sich, hier ein wenig Wissen zu vertiefen. Das ZPO-Fallrepetitorium von Zimmermann ist dafür gut geeignet. Sowohl für Studenten als auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.ip-notiz.de/wp-content/uploads/2010/12/f599aac605e.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-3214" title="f599aac605e" src="http://www.ip-notiz.de/wp-content/uploads/2010/12/f599aac605e.jpg" alt="" width="100" height="142" /></a>Eigentlich passt das Buch nicht ganz in unser Spektrum, könnte man denken, ist doch die ZPO nicht unbedingt &#8220;grün&#8221;. Allerdings wird auch umgekeht ein Schuh daraus: ohne solide ZPO-Kenntnisse ist natürlich alles nichts.Insofern lohnt es sich, hier ein wenig Wissen zu vertiefen. Das ZPO-Fallrepetitorium von Zimmermann ist dafür gut geeignet. Sowohl für Studenten als auch für Referendare, denn dank eines abgestuften Schwierigkeitssystems kann sich jeder das passende heraussuchen &#8211; aus wohlgemerkt ca. 600 Fällen! Danach, denken wir, ist man doch recht gut vorbereitet auf die ZPO-Probleme, die da kommen mögen. Man muss nicht einmal alle durchlesen, denn manche gehen schon sehr ins Abseitige. So oder so, Kaufempfehlung wegen hohen Praxisfaktors!</p>
<p><em>Walter Zimmermann, ZPO-Fallrepetitiorium, C.F.Müller Verlag, 447 Seiten, 29,95 Euro, ISBN: 978-3-8114-3471-5</em></p>
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		<title>Wolfgang Berlit, Markenrecht</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/wolfgang-berlit-markenrecht/2010/09/20/</link>
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		<pubDate>Mon, 20 Sep 2010 15:02:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
				<category><![CDATA[IP|Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wolfgang Berlit legt die nunmehr 8. Auflage seines Standard-Lehrbuchs zum Markenrecht vor. Das Buch selbst macht einen hervorragenden Eindruck, die Bindung ist hochwertig, das Druckbild ist ebenfalls gut. Die Entscheidung, das Buch ohne Fußnoten auskommen zu lassen ist hingegen gewöhnungsbedürftig. Zwar wird der Leser durch eine vorbildliche Entscheidungssammlung am Ende des Buches getröstet. Dennoch geht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.ip-notiz.de/wp-content/uploads/2010/08/31THRLFNnkL._SL500_AA300_1.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-2985" title="31THRLFNnkL._SL500_AA300_" src="http://www.ip-notiz.de/wp-content/uploads/2010/08/31THRLFNnkL._SL500_AA300_1.jpg" alt="" width="193" height="193" /></a>Wolfgang Berlit legt die nunmehr 8. Auflage seines Standard-Lehrbuchs zum Markenrecht vor. Das Buch selbst macht einen hervorragenden Eindruck, die Bindung ist  hochwertig, das Druckbild ist ebenfalls gut. Die Entscheidung, das Buch  ohne Fußnoten auskommen zu lassen ist hingegen gewöhnungsbedürftig. Zwar  wird der Leser durch eine vorbildliche Entscheidungssammlung am Ende  des Buches getröstet. Dennoch geht natürlich eine ganze Sub-Ebene an  Ergänzungen verloren. Das Buch ist dadurch natürlich schneller lesbar.  Und das ist wohl auch Sinn der Reihe „Praxis des Gewerblichen  Rechtsschutzes und Urheberrechts”, in welcher dieses Buch erscheint. <a href="http://www.krohnlegal.de/de/anwaelte.htm">Der Autor selbst, der ja ebenfalls aus der Praxis kommt</a>,  verzichtet denn auch auf akademische Glasperlenspielerei zugunsten  klarer Ansagen, die sich primär an höchstrichterlichen Entscheidungen  orientieren. Das klappt im Markenrecht auch besonders gut.</p>
<p>Unser Gefühl  ist stets gewesen, dass sich das Rechtsgebiet sehr gut an den  Entscheidungen der Gerichte erschließen lässt. Insofern ist dieser  Ansatz auch problemlos durchführbar. Im Buch ist freilich eine  starke Orientierung hin zu den europäischen Entscheidungen zu erkennen,  was der Dogmatik dieses Rechtssystems durchaus entspricht. Umso erfreulicher, dass auch die &#8220;Gemeinschaftsmarke&#8221; mittlerweile umfangreiche Berücksichtigung im Buch findet Unserem Geschmack gemäß hätte auch das Kapitel  „Markenübertragung und Lizenz” (das es immerhin lobenswerter Weise gibt)  einige Seiten mehr vertragen können. Insgesamt ist das Buch aber gehörig gewachsen, von etwa 460 Seiten der Vorauflage auf nunmehr 500.</p>
<p>Die Darstellungsform, eine Art  Lehrbuch für die Praxis, dürfte besonders für Referendare interessant  sein oder Anwälte, die nur gelegentlich oder erstmalig im Markenrecht zu  tun haben und sich einen aktuellen Überblick über die Thematik  verschaffen wollen. Das Buch bleibt allerdings sicher ein Standardwerk der Literatur. Neueste Entscheidungen des BGH, BPatG und EuGH sind ebenso eingearbeitet wie die kodifizierte Fassung der Markenrechtsrichtlinie, die neue Beschwerdemöglichkeit zum BPatG zur Beschleunigung des amtlichen Verfahrens uvm.</p>
<p><em>Wolfgang Berlit, Markenrecht, 8. Auflage, 2010, Verlag C.H. Beck, EUR 39,00, ISBN: 978-340660615</em>1</p>
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		</item>
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		<title>IP&#124;Rezension: Matthias Pierson; Thomas Ahrens; Karsten Fischer, Recht des geistigen Eigentums</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 10:28:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Designrecht]]></category>
		<category><![CDATA[IP|Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Patentrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[UWG]]></category>

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		<description><![CDATA[Im &#8220;Recht des geistigen Eigentums&#8221; finden wir eine Gesamtdarstellung des IP-Law, inklusive des Rechtsbereichs Urheberrecht. Es handelt sich um die zweite Auflage, EPÜ 2000, UWG-Reform 2004, GeschmacksmusterG, Durchsetzungsgesetz sowie die beiden &#8220;Körbe&#8221; des UrhG sind enthalten. Das Buch ist gut geschrieben, mit interessanten Abbildungen versehen (zu wenige! Siehe nur die schöne Grafik zum Thema &#8220;Benutzungsschonfrist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.ip-notiz.de/wp-content/uploads/2010/08/41aRicJF0CL._SS500_.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-2976" title="41aRicJF0CL._SS500_" src="http://www.ip-notiz.de/wp-content/uploads/2010/08/41aRicJF0CL._SS500_-300x300.jpg" alt="" width="242" height="242" /></a>Im &#8220;Recht des geistigen Eigentums&#8221; finden wir eine Gesamtdarstellung des IP-Law, inklusive des Rechtsbereichs Urheberrecht. Es handelt sich um die zweite Auflage, EPÜ 2000, UWG-Reform 2004, GeschmacksmusterG, Durchsetzungsgesetz sowie die beiden &#8220;Körbe&#8221; des UrhG sind enthalten.</p>
<p>Das Buch ist gut geschrieben, mit interessanten Abbildungen versehen (zu wenige! Siehe nur die schöne Grafik zum Thema &#8220;Benutzungsschonfrist und Zeiträume der rechtserhaltenden Benutzun auf S. 222) und beschränkt sich im Wesentlichen auf die Wiedergabe und Zusammenfassung des bekannten Wissens. Es ist insofern kein &#8220;großes&#8221; Lehrbuch, das rechtsfortbildend oder meinungslastig wirkt, sondern eher ein Werk, das jeder Student ruhigen Gewissens lesen kann, ohne Sorgen haben zu müssen, zu sehr in Mindermeinungsfallen zu tappen.</p>
<p>Das Buch richtet sich nicht ausschließlich an Juristen. Insofern sind besonders die Darstellungen der technischen Schutzrechte gelungen und ausführlich. Einziger Kritikpunkt könnte die Ausführlichkeit des Buches sein: mit knapp 480 Seiten ist es schon ein ziemlicher Brummer, der viele Studenten abschrecken könnte. Insgesamt aber eine sehr solide Arbeit, die aber überraschend wenig verbreitet ist.</p>
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		<title>IP&#124;Rezension: Ansgar Oly, Fälle zum Recht des geistigen Eigentums</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 05:33:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Designrecht]]></category>
		<category><![CDATA[IP|Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Patentrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Ansgar Oly präsentiert mit diesem Fallbuch eine völlige Neuerscheinung im Rahmen der Reihe „Juristische Fall-Lösungen“ bei C.H. Beck. Sämtliche wichtigen Fächer des Gewerbl. Rechtsschutzes sind vertreten, wobei Urheberrecht und Markenrecht den größten Teil einnehmen. Etwas weniger präsent ist das Patentrecht, dem aber immerhin vier Fälle gewidmet sind (Formsteineinwand, Pantentvindikation, Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen etc.). [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!-- 		@page { margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } --><a href="http://www.ip-notiz.de/wp-content/uploads/2010/08/31CoyIaf6xL._SS500_.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-2971" title="31CoyIaf6xL._SS500_" src="http://www.ip-notiz.de/wp-content/uploads/2010/08/31CoyIaf6xL._SS500_-300x300.jpg" alt="" width="173" height="173" /></a>Ansgar Oly präsentiert mit diesem Fallbuch eine völlige Neuerscheinung im Rahmen der Reihe „Juristische Fall-Lösungen“ bei C.H. Beck. Sämtliche wichtigen Fächer des Gewerbl. Rechtsschutzes sind vertreten, wobei Urheberrecht und Markenrecht den größten Teil einnehmen. Etwas weniger präsent ist das Patentrecht, dem aber immerhin vier Fälle gewidmet sind (Formsteineinwand, Pantentvindikation, Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen etc.). Ein Fall ist dem Deisgnrecht gewidmet, den Abschluss bildet ein „Klausurfall“, der es in sich hat.</p>
<p>Die Fälle sind allesamt nicht sonderlich lang gehalten (bis auf den Klausurfall) und zeichnen sich durch eine starke Konzentration auf die Gliederung aus. Dadurch wird dieser wichtige Aspekt ansprechend betont – Studenten werden die vielen Schemata zu schätzen wissen. Die Fälle sind in der Regel bekannten Urteilen nachgebildet (etwa Libertel im Markenrecht), so dass die wichtigen Probleme der Rechtsbereiche gut abgedeckt werden.</p>
<p>Letztlich lässt sich sagen, dass „Fälle zum Recht des geistigen Eigentums“ das Rad nicht neu erfindet, aber eine absolut sichere Empfehlung für Studenten der entsprechenden Schwerpunktfächer darstellen dürfte. Nach der Lektüre dieses Buches sollte da nicht mehr viel schiefgehen.</p>
<p><em>Ansgar Oly, Fälle zum Recht des geistigen Eigentums, 177 Seiten, 24,95 EUR, C.H. Beck, ISBN: 978-3406586408</em></p>
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		<title>IP&#124;Rezension: Martin Gläser, Medienmanagement</title>
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		<pubDate>Tue, 24 Aug 2010 14:51:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
				<category><![CDATA[IP|Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Stuttgarter Professor Martin Gläser legt mit &#8220;Medienmanagement&#8221; die zweite Auflage dieses Handbuchs zum treffend betitelten Thema vor. Das Buch versteht sich als Nachschlagewerk, aber auch als betriebswirtschaftliches Lehrbuch. Als letzteres ist es für uns Juristen wohl zumeist unbrauchtbar. Viel Zeit würde es kosten, sich das wirkliche betriebswirtschaftliche Verständnis der Medienindustrie zu erarbeiten. Wer diese [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.ip-notiz.de/wp-content/uploads/2010/08/312uyig6zNL._SS500_.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-2965" title="312uyig6zNL._SS500_" src="http://www.ip-notiz.de/wp-content/uploads/2010/08/312uyig6zNL._SS500_-300x300.jpg" alt="" width="234" height="234" /></a>Der Stuttgarter Professor Martin Gläser legt mit &#8220;Medienmanagement&#8221; die zweite Auflage dieses Handbuchs zum treffend betitelten Thema vor. Das Buch versteht sich als Nachschlagewerk, aber auch als betriebswirtschaftliches Lehrbuch. Als letzteres ist es für uns Juristen wohl zumeist unbrauchtbar. Viel Zeit würde es kosten, sich das wirkliche betriebswirtschaftliche Verständnis der Medienindustrie zu erarbeiten. Wer diese investiert: großartig. Für die übrigen dürfte jedoch Teil B des Buches besonders interessant sein: hier werden &#8220;Medienunternehmen als Gegenstand&#8221; besprochen. Insbesondere Teil II und III (merkwürdigerweise fängt Teil B mit röm. II an) , &#8220;Medienunternehmen und ihr Umfeld&#8221; und &#8220;Leistungs- und Finanzprozesse&#8221; dürften für Juristen, die Medienunternehmen beraten, recht interessant sein: Übersichten über Medienmärkte, Produkte, Rahmenbedingungen und vieles mehr geben einen guten Einstieg in das wirtschaftliche Umfeld, das Juristen in der Ausbildung ja leider nicht vermittelt wird &#8211; diese Kenntnisse werden aber erwartet, ist man einmal in das Fahrwasser der Realwirtschaft gekommen.</p>
<p>Zuletzt ist auch Teil C potentiell interessant: hier geht es um die Führung des Unternehmens, das Management. Für Juristen in Führungspositionen von Medienunternehmen &#8211; etwa das einköpfige Justiziariat, das ja gern dem Bereich der Geschäftsführung zugeordnet wird &#8211; bietet sich hier ein guter Crash-Kurs in den wichtigsten Themen, von Unternehmensethik bis zu Unternehmensverfassung, alles Themen, die auch für Juristen relevant werden können.</p>
<p>Gefällig sind übrigens auch die vielen Schaubilder. Bei juristischer Lektüre nicht unbedingt üblich, ist dies im BWL-Bereich Gang und Gäbe, da könnten sich einige Jura-Professoren eine Scheibe abschneiden. Auch mit weiterführender Lektüre wird nicht gespart.</p>
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		<title>IP&#124;Rezension: Rudolf A. Nirk, Geschmacksmusterrecht, Urheberrecht, Designlaw</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/iprezension-rudolf-a-nirk-geschmacksmusterrecht-urheberrecht-designlaw/2010/07/22/</link>
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		<pubDate>Thu, 22 Jul 2010 15:41:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Designrecht]]></category>
		<category><![CDATA[IP|Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[In der Reihe &#8220;Start ins Rechtsgebiet&#8221; hat C.F. Müller nun das o.g. Werk herausgebracht. Das Werk richtet sich &#8211; das ist recht offensichtlich &#8211; nicht wirklich an Rechtsanwälte des IP-Rechts. Vielmehr füllt es eine Lücke, wir denken, vor allem für Studenten anderer, kreativer Fachrichtungen, die sich ein konzises Lehrbuch für ihre Rechtsvorlesung wünschen. Hier dreht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.ip-notiz.de/wp-content/uploads/2010/07/41l1OMrBEPL._SL500_AA300_.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-2943" title="41l1OMrBEPL._SL500_AA300_" src="http://www.ip-notiz.de/wp-content/uploads/2010/07/41l1OMrBEPL._SL500_AA300_.jpg" alt="" width="179" height="179" /></a>In der Reihe &#8220;Start ins Rechtsgebiet&#8221; hat C.F. Müller nun das o.g. Werk herausgebracht. Das Werk richtet sich &#8211; das ist recht offensichtlich &#8211; nicht wirklich an Rechtsanwälte des IP-Rechts. Vielmehr füllt es eine Lücke, wir denken, vor allem für Studenten anderer, kreativer Fachrichtungen, die sich ein konzises Lehrbuch für ihre Rechtsvorlesung wünschen. Hier dreht sich im Grunde alles um das &#8220;kleine&#8221; Schutzrecht des Geschmacksmusters, auch das Urheberrecht kommt nicht zu kurz und zuletzt wird auch angesprochen, wie sich &#8220;Design&#8221; am besten schützen lässt (auch das Markenrecht kommt hier zu Wort). Für Anwälte also, die Mandanten aus der Kreativbranche haben oder eben für die Kreativen selbst wird hier ein Lehrbuch präsentiert, das deren Wünschen entspricht. Die Frage bleibt natürlich, ob hier nicht so etwas wie ein Praxishandbuch sinnvoller wäre. Für die eine Rechtsvorlesung für Fachfremde an Kunsthochschulen etc. allerdings ist das Buch genau das Richtige.</p>
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		<title>IP&#124;Rezension: Volker Boehme-Neßler, Die Öffentlichkeit als Richter?</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/iprezension-volker-boehme-nesler-die-offentlichkeit-als-richter/2010/06/29/</link>
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		<pubDate>Tue, 29 Jun 2010 16:33:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[IP|Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[Presserecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verlinkungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Volker Böhme-Neßler hat mit dem 184-seitigen Buch, im Nomos-Verlag erschienen, eine gute Tat vollbracht: Er hat die Debatte um den wattigen Litigation-PR-Begriff endlich ein wenig voran gebracht. Als Herausgeber hat er in &#8220;Die Öffentlichkeit als Richter&#8221; quasi alles versammelt, was derzeit Rang und Namen hat. Die unvermeidliche Gisela Friedrichsen berichtet über ihre Erfahrungen, Jan Mönikes [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.ip-notiz.de/wp-content/uploads/2010/06/31Sy2xYNu5L._SL500_AA300_.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-2901" title="31Sy2xYNu5L._SL500_AA300_" src="http://www.ip-notiz.de/wp-content/uploads/2010/06/31Sy2xYNu5L._SL500_AA300_.jpg" alt="" width="203" height="203" /></a>Volker Böhme-Neßler hat mit dem 184-seitigen Buch, im Nomos-Verlag erschienen, eine gute Tat vollbracht: Er hat die Debatte um den wattigen Litigation-PR-Begriff endlich ein wenig voran gebracht. Als Herausgeber hat er in &#8220;Die Öffentlichkeit als Richter&#8221; quasi alles versammelt, was derzeit Rang und Namen hat. Die unvermeidliche Gisela Friedrichsen berichtet über ihre Erfahrungen, Jan Mönikes und natürlich Uwe Wolff, aber auch etwa Rudolf Gerhardt sind mit dabei. Damit gibt das Buch eine gute Übersicht über die verschiedenen Debattenstränge, Richter, Anwälte, Journalisten und PR-Berater kommen zu Wort.</p>
<p>Dabei ist die Qualität der Aufsätze natürlich etwas gemischt. Manche mögen eine gute Einführung in den Sachstand geben &#8211; was üblicherweise der Käufer eines solchen Buches nicht mehr nötig hat (so etwa der &#8211; immerhin sehr gut geschriebene &#8211; Artikel von <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Joachim_Jahn">Jahn</a>). Deutlich interessanter sind die Beobachtungen der Protagonisten des Litigation-PR-Geschehens: Hier sind mit dem Artikel von Brigitte Koppenhöfer, &#8220;Als Richterin im Zentrum des Mediensturms. Justiz und Medien, dargestellt am Beispiel des sog. Mannesmann-Verfahrens&#8221; und insbesondere dem Artikel von Mönikes und Wettberg zum Fall Tauss gute Beiträge enthalten. Insbesondere der Tauss-Artikel sticht heraus als Beitrag, der deutlich über dieses Buch hinausweist und eigentlich ein größeres Forum verdient hätte. <a href="http://www.moenikes.de/ITC/wp-content/uploads/2010/05/Auszug-Die-Wahrnehmung-schl%C3%A4gt-die-Fakten.pdf">Daher verlinken wir an dieser Stelle noch einmal zur Website von Jan Mönikes, wo er frei erhältlich ist. </a></p>
<p>Teilweise bleiben die Wortmeldungen leider bei den üblichen Einwänden und Erwägungen zu dem Thema stecken. Das gilt insbesondere für die Debatte, wieviel Litigation-PR &#8220;gut&#8221; im Dienste der Gerechtigkeit sei. Hierzu wurde bereits viel gesagt, ohne dass sonderlich überraschende Ergebnisse herausgekommen wären. Umso interessanter, dass hier auch ein Aufsatz vorgestellt wurde, der mit Zahlenmaterial zu dem Thema aufwarten konnte: &#8220;Die Öffentlichkeit als Richter? Empirische Erkenntnisse zu einer brisanten Frage&#8221; von<a href="http://www.kepplinger.de/"> Hans Mathias Kepplinger</a> &#8211; es scheint auf jeden Fall sinnvoll zu sein, die Untersuchungen zu diesem neuen Betätigungsfeld auch auf andere Disziplinen als ausgerechnet Jura und Journalismus zu verlagern. Schließlich sind diese Gruppen nur dazu prädestiniert, zu den juristischen, kommunikationswissenschaftlichen und vielleicht  moralischen Fragen Stellung zu nehmen. Um eine Berufsnische seriös zu erkunden, sind Juristen und Journalisten vielleicht nicht immer die geeignetesten Professionen. Umso mehr vermisst der Leser Beiträge etwa aus den Wirtschaftswissenschaften zu dem Thema.</p>
<p>(cen)</p>
<p><em>Volker Boehme-Neßler, Die Öffentlichkeit als Richter?, 184 Seiten, Nomos Verlag, 1. Auflage, 2010, ISBN: 978-3832952761, EUR 52,00. </em></p>
]]></content:encoded>
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