Der seit langem angekündigte und erwartete 2. Korb zum Urheberrecht ist mittlerweile durch das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 26.10.2007 umgesetzt worden. Darauf haben die Autoren der hier vorgestellten Lehrbücher natürlich schon länger gewartet und so ist es denn kein Wunder, dass nun alle drei Lehrbücher des Beck-Verlags zum Urheberrecht mit Neuauflagen an den Start gingen. Natürlich unter verschiedenen Vorzeichen: War es die 2. Auflage des „Hertin”, die nun erschienen ist, hat Manfred Rehbinder seiner 14. nun gleich die 15., aktualisierte Auflage hinterhergeschoben. Tobias Lettl ist mit seiner Erstauflage angetreten. Alle drei Bücher spielen in der selben Preisklasse um die 25,00 Euro. Auch von ihrem Umfang her sind die drei vergleichbar. Hertin hat das kürzeste Buch geschrieben, zum „Lettl” muss man sagen, dass fast 50 Seiten nicht vom Urheberrecht, sondern vom KUG handeln (davon gleich). Der „Rehbinder” wiederum ist nicht nur seitenzahlmäßig das umfangreichste Werk, sondern auch von größerem Format und somit sicher das ausführlichste.
Alle drei Lehrbücher bieten in Hinsicht auf den Themenkomplex des internationalen Urheberrechts nicht allzu viel. Das sei natürlich nicht Schwerpunkt der Darstellung, mag man nun einwenden. Eine gewisse Rolle sollte der internationale Bezug unserer Ansicht nach allerdings doch spielen, schließlich ist das Urheberrecht mit den Jahren doch stark in den internationalen und europäischen Kontext eingebettet worden. Daher haben wir bei diesem Thema etwas genauer hingesehen.
Hertin
Wie auch der bereits in dieser Reihe vorgestellte „Berlit”, der ebenfalls aus der Reihe „Praxis des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts stammt, ist auch der „Hertin” ohne eine einzige Fußnote verfasst. Statt dessen wird versucht, den Fällen besonders viel Aufmerksamkeit zu schenken. Was im Markenrecht gut klappte, funktioniert auch im Urheberrecht gut. Es ist natürlich durchaus erstaunlich, dass die Autoren dieser Reihe offenbar das gesamte Rechtsgebiet ohne Verweise darstellen können. Denn diese haben schließlich auch gewisse urheberrechtliche Implikationen. Bei allem Respekt vor den wirklich sehr guten Autoren erscheint es immer noch seltsam, dass hier vollkommen ohne Quellverweise gearbeitet wird. Aber das werden sich die Macher der Reihe sicherlich gut überlegt haben. Da das Buch im November 2007 erschienen ist, ist die Umsetzung der Durchsetzungs-RL leider nicht mehr eingearbeitet worden.
Der „Hertin” setzt sich knapp mit dem internationalen Recht auseinander. Es gibt einige Aussagen zum Territorialitätsprinzip, ein paar Seiten zu TRIPS etc. Der Leser wird eher darauf aufmerksam gemacht, dass hier eine weitere Rechtsdimension existiert, als dass diese wirklich beleuchtet wird. Das ist insofern schade, als dass in dieser Reihe schließlich keine Fußnoten existieren, so dass auch keine weiterführende Lektüre vorgeschlagen wird. Besonders gelungen ist allerdings das Kapitel mit einer Übersicht der verschiedenen EU-Richtlinien, die es zum Urheberrecht gegeben hat und deren Auswirkungen auf das deutsche Recht. S (weiterlesen …)