Archiv für die Kategorie 'Urheberrecht'

The Pirate Bay feiert Geburtstag

Freitag, 16. September 2011

Gestern feierte die Pirate Bay Geburtstag. In einer Presseerklärung las sich das dann so:

So it has become our 8th birthday! Time flies huh?

We’ve said it before and we’ll say it again. This would not have happened without you!

Outside of the bay a lot of stuff have happened during these 8 years. A lot of good and a some bad. We admins are positive dudes and dudettes who likes to think that the world is moving forward and not backwards. Thats partly what the site is about. Spreading culture around the globe so that maybe people will understand each other a bit more.

Heading in to our 9th year we are preparing some huge news. We can’t really tell yet but it will be huuuuuge!

Dass sich die Pirate Bay allerdings schon seit 8 Jahren hält, ist wirklich ganz bemerkenswert. Die meisten Konkurrenten haben mittlerweile das Feld räumen müssen. Auch TPB ist nicht von Rückschlägen verschont geblieben. Man kommt nicht umhin, die “Resiliancy” (so das Eigenlob der Bucht-Piraten) zu bewundern, mit der sie es bisher stets zu verhindern wussten, vom Netz genommen zu werden. Dass die Zukunft allerdings nicht der TPB gehört, dürfte mittlerweile klar geworden sein. Zu wenig schützt das Netzwerk seine Kunden, die mittlerweile in Scharen zu den 1-klick-Sharehostern überlaufen. Etwas mehr Vision hätte der TPB daher zum Geburtstag nicht geschadet. Nicht zuletzt bleibt TPB ein Symptom eines großen kulturpolitischen Problems, die Lösung ist sie nie gewesen und wird sie niemals sein.

Creative Commons-Lizenz hat vor LG Berlin Bestand

Freitag, 16. September 2011

Besser spät als nie möchten wir auf die Entscheidung des LG Berlin v. 08.10.2010 hinweisen. Hier hatte eine Fotografin wegen der Verwendung eines Fotos, das sie unter der Creative Commons-Lizenz „Attribution – ShareAlike 3.0 Unported veröffentlicht hatte, geklagt, das dies ohne den Lizenztext oder eine Internetadresse dafür anzugeben geschehen war.  Auch die Urheberin war nicht genannt worden.Vor dem LG Berlin hat sie Recht bekommen und einen Unterlassungsanspruch durchsetzen können. Die Entscheidung zeigt einmal mehr, dass CC-Lizenzen in Deutschland gerichtsfest sind und daher ihre Wirkung auch in Zukunft nicht verfehlen werden.

Der Beschluss kann hier direkt eingesehen werden.

(via)

33 GB wissenschaftlicher Daten in der Pirate Bay

Donnerstag, 28. Juli 2011

In der Pirate Bay wurde ein Archiv in der Größenordnung von 33 GB an wissenschaftlichen Artikeln der Royal Society von einem Greg Maxwell hochgeladen, die zwar in der Public Domain stehen, aber noch immer durch Barrieren der wissenschaftlichen Verlage – in diesem Fall wohl JSTOR – nicht umsonst an die Öffentlichkeit gelangen. Im entsprechenden Torrent erklärt Maxwell sein Vorgehen:

This archive contains 18,592 scientific publications totaling 33GiB, all from Philosophical Transactions of the Royal Society and which should be available to everyone at no cost, but most have previously only been made available at high prices through paywall gatekeepers like JSTOR. Limited access to the documents here is typically sold for $19 USD per article, though some of the older ones are available as cheaply as $8. Purchasing access to this collection one article at a time would cost hundreds of thousands of dollars. Also included is the basic factual metadata allowing you to locate works by title, author, or publication date, and a checksum file to allow you to check for corruption….I’ve had these files for a long time, but I’ve been afraid that if I published them I would be subject to unjust legal harassment by those who profit from controlling access to these works. I now feel that I’ve been making the wrong decision. On July 19th 2011, Aaron Swartz was criminally charged by the US Attorney General’s office for, effectively, downloading too many academic papers from JSTOR. Academic publishing is an odd systemΓΓé¼ΓÇ¥the authors are not paid for their writing, nor are the peer reviewers (they’re just more unpaid academics), and in some fields even the journal editors are unpaid. Sometimes the authors must even pay the publishers. And yet scientific publications are some of the most outrageously expensive pieces of literature you can buy. In the past, the high access fees supported the costly mechanical reproduction of niche paper journals, but online distribution has mostly made this function obsolete. As far as I can tell, the money paid for access today serves little significant purpose except to perpetuate dead business models. The “publish or perish” pressure in academia gives the authors an impossibly weak negotiating position, and the existing system has enormous inertia. Those with the most power to change the system–the long-tenured luminary scholars whose works give legitimacy and prestige to the journals, rather than the other way around–are the least impacted by its failures. They are supported by institutions who invisibly provide access to all of the resources they need. And as the journals depend on them, they may ask for alterations to the standard contract without risking their career on the loss of a publication offer. Many don’t even realize the extent to which academic work is inaccessible to the general public, nor do they realize what sort of work is being done outside universities that would benefit by it. Large publishers are now able to purchase the political clout needed to abuse the narrow commercial scope of copyright protection, extending it to completely inapplicable areas: slavish reproductions of historic documents and art, for example, and exploiting the labors of unpaid scientists. They’re even able to make the taxpayers pay for their attacks on free society by pursuing criminal prosecution (copyright has classically been a civil matter) and by burdening public institutions with outrageous subscription fees. Copyright is a legal fiction representing a narrow compromise: we give up some of our natural right to exchange information in exchange for creating an economic incentive to author, so that we may all enjoy more works. When publishers abuse the system to prop up their existence, when they misrepresent the extent of copyright coverage, when they use threats of frivolous litigation to suppress the dissemination of publicly owned works, they are stealing from everyone else. Several years ago I came into possession, through rather boring and lawful means, of a large collection of JSTOR documents. These particular documents are the historic back archives of the Philosophical Transactions of the Royal SocietyΓΓé¼ΓÇ¥a prestigious scientific journal with a history extending back to the 1600s. The portion of the collection included in this archive, ones published prior to 1923 and therefore obviously in the public domain, total some 18,592 papers and 33 gigabytes of data. The documents are part of the shared heritage of all mankind, and are rightfully in the public domain, but they are not available freely. Instead the articles are available at $19 each–for one month’s viewing, by one person, on one computer. It’s a steal. From you. When I received these documents I had grand plans of uploading them to Wikipedia’s sister site for reference works, WikisourceΓΓé¼ΓÇ¥ where they could be tightly interlinked with Wikipedia, providing interesting historical context to the encyclopedia articles. For example, Uranus was discovered in 1781 by William Herschel; why not take a look at the paper where he originally disclosed his discovery? (Or one of the several follow on publications about its satellites, or the dozens of other papers he authored?) But I soon found the reality of the situation to be less than appealing: publishing the documents freely was likely to bring frivolous litigation from the publishers. As in many other cases, I could expect them to claim that their slavish reproductionΓΓé¼ΓÇ¥scanning the documentsΓΓé¼ΓÇ¥ created a new copyright interest. Or that distributing the documents complete with the trivial watermarks they added constituted unlawful copying of that mark. They might even pursue strawman criminal charges claiming that whoever obtained the files must have violated some kind of anti-hacking laws. In my discreet inquiry, I was unable to find anyone willing to cover the potentially unbounded legal costs I risked, even though the only unlawful action here is the fraudulent misuse of copyright by JSTOR and the Royal Society to withhold access from the public to that which is legally and morally everyone’s property. In the meantime, and to great fanfare as part of their 350th anniversary, the RSOL opened up “free” access to their historic archivesΓΓé¼ΓÇ¥but “free” only meant “with many odious terms”, and access was limited to about 100 articles. All too often journals, galleries, and museums are becoming not disseminators of knowledgeΓΓé¼ΓÇ¥as their lofty mission statements suggestΓΓé¼ΓÇ¥but censors of knowledge, because censoring is the one thing they do better than the Internet does. Stewardship and curation are valuable functions, but their value is negative when there is only one steward and one curator, whose judgment reigns supreme as the final word on what everyone else sees and knows. If their recommendations have value they can be heeded without the coercive abuse of copyright to silence competition. The liberal dissemination of knowledge is essential to scientific inquiry. More than in any other area, the application of restrictive copyright is inappropriate for academic works: there is no sticky question of how to pay authors or reviewers, as the publishers are already not paying them. And unlike ‘mere’ works of entertainment, liberal access to scientific work impacts the well-being of all mankind. Our continued survival may even depend on it. If I can remove even one dollar of ill-gained income from a poisonous industry which acts to suppress scientific and historic understanding, then whatever personal cost I suffer will be justifiedΓΓé¼ΓÇ¥it will be one less dollar spent in the war against knowledge. One less dollar spent lobbying for laws that make downloading too many scientific papers a crime. I had considered releasing this collection anonymously, but others pointed out that the obviously overzealous prosecutors of Aaron Swartz would probably accuse him of it and add it to their growing list of ridiculous charges. This didn’t sit well with my conscience, and I generally believe that anything worth doing is worth attaching your name to. I’m interested in hearing about any enjoyable discoveries or even useful applications which come of this archive.

(via)

Wie SpOn die Plagiatsaffären handhabt

Dienstag, 19. Juli 2011

Zunächst einmal: Ich finde es ganz lobenswert, dass die großen Medien – und auch SpOn – sich intensiv mit dem Thema Dissertationsplagiate befassen. Endlich ist mal eine Debatte zum Thema Plagiat im Raum, die nicht von den Grabenkämpfen Digital Natives vs. Rechteinhaber beherrscht wird (klar: Das lag und liegt noch immer auch an den medienwirksamen Opfern der Plattform VroniPlag).

In letzter Zeit allerdings bin ich doch zunehmend verstimmt, wie dieses Thema von SpOn gehandhabt wird. Denn das Thema ist leider vom Politik-Ressort  zum “Uni-/Schulspiegel” gewandert.

Zunächst stellt sich die Frage: Ist der Uni-Spiegel überhaupt Teil des Spiegels bzw. Spiegel Online? Oder eines der obskuren Nebenprojekte der Seite (s.a. “Eines Tages”)? Für die Beantwortung dieser Frage fehlt mir augenblicklich die Zeit, und es ist auch egal. Fakt ist: Die ganze Plagiatsdebatte, wie etwa der aktuelle Beitrag zu Sylvana Koch-Mehrin, die unlängst ankündigte, Klage zu erheben, ist bei SpOn offensichtlich im journalistischen Limbo gelandet. Natürlich lässt sich argumentieren, das Thema Dissertation sei doch in diesem Ressort gut aufgehoben. Freilich hat der Uni-Spiegel sonst selten etwas interessantes zu berichten, so dass man auf diese Weise vielleicht Aufmerksamkeit auf das Ressort zu lenken versucht.

Aber ganz ehrlich: Worum geht es denn eigentlich? Geht es wirklich um Zitatregeln, um die zehn besten Tipps, sich nicht beim Schummeln erwischen zu lassen, geht es um studentische Arbeitsleistung? Nein, es geht um die Glaubwürdigkeit bedeutender Politiker unseres Landes und um die Frage, wie wissenschaftliches Arbeiten in diesem Land funktioniert und wie es gewürdigt wird. Zuletzt stellt sich im Rahmen dieser Affäre natürlich immer dringender die Frage nach dem Filz, der zwischen Hochschulen und Politik existiert und ob dieser im Zusammenhang mit gewissen Doktortiteln steht oder nicht. Es geht natürlich auch um die Frage, was ein Plagiat eigentlich ist und was es für unsere Gesellschaft bedeutet. Es geht, kurz, um viele interessante Fragen, die sich in den Ressorts Politik, Feuilleton oder Wissenschaft korrekt aufgehoben wären. Das ganze Thema aber in den Uni-Spiegel zu verschieben gleicht dem Verhalten Dr. Merkels, die Guttenberg nicht “als wissenschaftlicher Mitarbeiter” angestellt haben will. Genau dieses Abschieben der Diskussion in irgendeine vermeintlich obskure Hochschulwelt ist das, was keinesfalls passieren darf, wenn führende Politiker meinen, die Arbeit Anderer zu ihren Zwecken missbrauchen zu können. So nicht, lieber Spiegel Online. Nimm Dir lieber ein Beispiel an FAZ.net, dort wird das ganz richtig gemacht.

PS: Sueddeutsche.de macht es leider auch nicht viel besser, wenn sie Teile des Diskurses in ihren Karriere-Teil auslagert.


 

Anonymous-Videobotschaft an die GEMA – Schwarmintelligenz versagt

Dienstag, 21. Juni 2011

Anonymous droht der GEMA, “Maßnahmen” einzuleiten, sollte sie sich nicht endlich mit YouTube auf einen gemeinsamen Vertrag einigen. Damit schießt sich die noch junge Cyper-Terror-Spaßorganisation unserer Ansicht nach ein Eigentor. Man mag von der Politik der GEMA halten, was man will. Sich aber statt für die Repräsentanten der deutschen Musikschaffenden für einen Multimilliardendollar-Konzern mit mitunter fragwürdigen Zielen politisch zu engagieren zeigt eine bestürzende Kurzsicht. Nicht zuletzt sollte sich auch Anonymous fragen lassen, wer eigentlich für das Scheitern der Verhandlungen verantwortlich ist: Die GEMA mit überzogenen Forderungen oder YouTube, das sich weigert, mehr als ein paar Cents für wertvolles Kulturgut zu überweisen. Diese Frage kann Anonymous aber überhaupt nicht beantworten, da schließlich beide Seiten über die Verhandlungen Stillschweigen vereinbart haben. Transparenz sieht anders aus. Wäre Anonymous also konsequent, müssten sie schon gegen beide Parteien vorgehen. Oder sich schlicht heraushalten.

BGH: Zum Urheberrechtsschutz von Lernspielen

Donnerstag, 2. Juni 2011

Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Lernspiele nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG als Darstellungen wissenschaftlicher Art urheberrechtlich geschützt sein können.

Die Klägerin entwickelt und vertreibt Lernspiele, die aus mehreren Übungsheften und einem Kontrollgerät bestehen. Die Lernspiele werden in drei Varianten angeboten, denen dieselbe Spielidee zugrunde liegt. So besteht das Kontrollgerät eines der Lernspiele aus einem flachen Kunststoffkasten, in dem zwölf quadratische Plättchen in zwei Reihen zu je sechs Plättchen auf dafür vorgesehenen Feldern liegen. Die Plättchen sind auf der Vorderseite von eins bis zwölf durchnummeriert und auf der Rückseite mit roten, blauen oder grünen Farbmustern versehen. Die Aufgabe des Anwenders besteht darin, die Plättchen nach der Aufgabenstellung des Übungsheftes einem bestimmten Feld zuzuordnen. Hat der Anwender die Aufgabe richtig gelöst, kann er dies, wenn er das Kontrollgerät umdreht, daran erkennen, dass die Rückseiten der Plättchen ein harmonisches, im Übungsheft zur Kontrolle abgebildetes Muster bilden.

Die Beklagte hat Lernspiele hergestellt und vertrieben, die weitgehend nach demselben Prinzip wie die Lernspiele der Klägerin funktionieren. Die Klägerin ist der Ansicht, die Beklagte habe dadurch das Urheberrecht an ihren Lernspielen verletzt. Sie nimmt die Beklagte auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch.

Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Revision der Klägerin hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Nach Ansicht des BGH können die Lernspiele der Klägerin als Darstellungen wissenschaftlicher Art nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG urheberrechtlich geschützt sein. Für Darstellungen wissenschaftlicher Art ist es begriffswesentlich, dass sie der Vermittlung von belehrenden oder unterrichtenden Informationen dienen. Die Kontrollgeräte vermitteln im Zusammenspiel mit den Übungsheften solche Informationen. Bereits der Darstellung einfachster “wissenschaftlicher” Erkenntnisse kann Urheberrechtsschutz zukommen. Das Berufungsgericht hat angenommen, eine Urheberrechtsverletzung sei ausgeschlossen, weil sich die Inhalte und Aufgaben der Übungshefte der Beklagten von denen der Klägerin unterscheiden. Nach Auffassung des BGH kann mit dieser Begründung eine Urheberrechtsverletzung nicht verneint werden. Für den Urheberrechtsschutz einer Darstellung wissenschaftlicher Art ist der dargestellte Inhalt ohne Bedeutung. Es kommt nicht darauf an, was, sondern wie etwas dargestellt wird. Nur die Form der Darstellung kann deren Urheberrechtsschutz begründen.

Das Berufungsgericht wird daher zu prüfen haben, ob die Lernspiele der Klägerin eine so eigentümliche Formgestaltung aufweisen, dass sie als Darstellungen wissenschaftlicher Art Urheberrechtsschutz genießen. Hierfür reicht es schon aus, dass sich die Gestaltung vom alltäglichen Schaffen im betroffenen Bereich der Lernspiele abhebt, auch wenn das Maß der geistigen Leistung und individuellen Prägung gering ist. Sollten die Lernspiele der Klägerin allerdings nur ein geringes Maß an Eigentümlichkeit haben, könnten bereits verhältnismäßig geringfügige Abweichungen in der Gestaltung der Lernspiele der Beklagten zur Folge haben, dass keine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Auch dies wird das Berufungsgericht gegebenenfalls zu prüfen haben. (weiterlesen …)

Cui bono?

Donnerstag, 12. Mai 2011

Nach Guttenberg sind nun auch Veronika Saß und auch Sylvana Koch-Mehrin von “Plag”-Projekten zu Fall gebracht worden. Zurecht, natürlich. Unbedingt müssen solche Betrügereien untersucht werden, für die Glaubwürdigkeit der Wissenschaft, für die Glaubwürdigkeit der Politik. Peinlich ist dies natürlich für die entsprechenden Personen, die aber nur mehr oder weniger tief stürzen werden. So bitter wie Guttenberg wird es niemanden treffen. Saß ist nur am Rande eine politische Person, Koch-Merin hat bisher eine deutliche schlauere Medienpolitik verfolgt: “Kein Kommentar”, heiß es von ihr seit dem Aufkommen der Gerüchte. Entsprechend wird ihr auch niemand einen falschen Umgang mit der Krise vorwerfen können. In der ohnehin schwach besetzten FDP könnte es da nochmal ein Comeback geben.

Aber während der gerechte Zorn und die ebenso gerechte Strafe die Missetäter nun einholen, bleibt eine Frage weitgehend ungestellt. Wie kommt es eigentlich dazu, dass prominente, dem politischen Umfeld zugehörige Personen ihre Doktorarbeiten fälschen können? Kann es überhaupt sein, dass sie “Alleintäter” waren? Oder muss nicht angenommen werden, dass eine Art System hinter dieser Häufung an Vorfällen steckte?

Es stellt sich mit jedem Mal immer dringender die Frage, ob hier nicht, wie es im süddeutschen Raum so schön heißt, ein Fall von Spezlwirtschaft vorliegen muss. Wie eng Guttenberg mit seinem Doktorvater auch politisch verbunden war, ist mittlerweile schon mehrfach angedeutet worden, auch wirtschaftliche Verbindungen zwischen der Rhön Klinikum AG und der Universität Bayreuth. Aber so offensichtlich muss es ja nicht immer laufen. Doktorväter haben natürlich immer ein Interesse daran, sich High Potentials als Doktoranden zu suchen. Stets ist mit der Beziehung Doktorvater-Doktorand auch ein Netzwerk geknüpft, das nicht selten lebenslang hält. Professoren haben daher immer ein starkes Eigeninteresse daran, Politiker auf diese Weise an sich zu binden. In der Politik und Wissenschaft, sei es nun die Juristerei oder anderswo, begegnet man sich als Politiker und Professor immer mehrmals im Leben, nicht zuletzt auf Landesebene.

Der Zorn der Universitäten wird dort unglaubwürdig, wo die Prüfungskommissionen, wie nun in Bayreuth, nur sehr zurückhaltend Kritik an den getäuschten Professoren üben. Gern wird davon gesprochen, die Professoren hätten sich ein solches Fehlverhalten einfach nicht vorstellen können. Dass ein Doktorvater so blauäugig war – warum nicht. Aber derer gleich drei (bei denen diese Fälle bekannt geworden sind)? Dass einem großen Jurist wie Häberle oder auch seinem Zweitprüfer Streinz nicht einmal zumindest der Verdacht gekommen ist, dass die Arbeit große Sprünge aufweist, ist doch überraschend. Ebenso überraschend, dass diese Arbeit auch so besonders gut bewertet wurde – ganz anders als noch Guttenbergs anonym gefertigtes Staatsexamen.

Dass die Professoren die Urheberrechtsverletzungen ihrer Schützlinge nicht erkannt haben, ist auch eine Pflichtverletzung ihrerseits. Es wäre den Universitäten dringend zu raten, auch hier zweimal hinzusehen und genau zu prüfen, ob in dem ein oder anderen noch unbekannten Fall nicht vielleicht zu wohlwollend auf die künftige Elite dieses Landes geschaut wurde. Viel wichtiger ist aber noch, dass Vorkehrungen getroffen werden, solche Dinge künftig anders zu handhaben. Es lässt sich natürlich nicht verhindern, dass auch einflussreiche Personen wie Politiker oder ihre Kinder Dissertationen schreiben – vielmehr ist das ja sehr wünschenswert. Wichtig wird in der Zukunft aber sein, dass gerade der Zweitkorrektor seine Arbeit wieder ernster nimmt, als Korrektiv in Fällen, in denen die Verbindung zwischen Doktorvater und Doktorand vielleicht etwas zu sehr von gegenseitigen Interessen geprägt ist.

IP|Webnotizen XIII

Mittwoch, 11. Mai 2011

Bernd Graff und die Foo Fighters

Mittwoch, 4. Mai 2011

SZ-Journalist Graff geht in diesem Artikel hier der interessanten Frage nach, warum die Foo Fighters ihr neues Album nach Ländern gestaffelt veröffentlichen. Die Ausgangsthese ist dabei völlig berechtigt:

Es ist völlig irrelevant, ob Server mit neuen Foo-Fighters-Stücken in den USA stehen. Sie können von London, Paris, Tokio aus genauso aufgerufen werden wie von New York, San Francisco und St. Louis aus. Das scheint in den Kommunikationsstrukturen multinationaler Musik-Firmen noch nicht wirklich tief verankert zu sein.

Aber ob diese Antwort wirklich zum Kern der Sache vorstößt, da bin ich mir nicht sicher:

… könnte man selbst hinter der absurden Länderbegrenzung eine größere PR-Strategie vermuten. Die Verknappung durch die Lizenznehmer korrespondiert dann mit der freiwilligen Piraterie durch die Urheber. Die Diskrepanz zwischen den agil anarchischen Foo Fighters und dem sie verwaltenden Apparat des musikindustriellen Establishments wirkt umso größer, je mehr sich die Band ihren Fans mit Vorab-Kostenlosem andient, während die Musik-Industrie sich ihnen willkürlich selbst dann noch verweigern will, wenn die blamable Sinnlosigkeit ihres Tuns längst um- und übergangen ist.

LG Berlin: § 97 a UrhG nicht anwendbar vor DVD-Release

Freitag, 11. März 2011

Diesen Beschluss des LG Berlin zum vielumstrittenen § 97 a UrhG wollen wir Ihnen nicht vorenthalten. Das LG führt hierbei für den Bereich der Filmwirtschaft aus,

“Die Rechtsanwaltskosten für die vorprozessuale Abmahnung sind gem. § 97 a Abs. 1 UrhG zu erstatten. Die Kosten sind nicht gem. § 97 a Abs. 2 UrhG auf 100,- € beschränkt. Es fehlt an einer unerheblichen Rechtsverletzung, denn die Beklagte ermöglichte, den Film öffentlich zugänglich zu machen, noch vor der relevanten Verwertungsphase. Entgegen der Ansicht der Beklagten ist hierfür nicht auf den Kinostart abzustellen, denn der DVD-Verkauf ist gegenüber dem Verleih an Kinos eine eigenständige Nutzungsart. Die relevante Verwertungsphase beginnt deshalb mit dem DVD-Verkauf (OLG Köln GRUR-RR 2011, 85, 86 – Männersache). Im vorliegenden Fall lag die Verletzungshandlung am 17.8.2009 vor dem Start des DVD-Verkaufs am 27.11.2009, was diese Nutzung erheblich erschwerte.

(Beschluss vom 03.03.2011 (Az.: 16 O 433/10))

Den Beschluss in einer längeren Fassung hier.