Ein klassischer Irrtum zu den Markenklassen
Das Markenblog hat einen lesenswerten kurzen Beitrag über einen häufigen Irrtum zu den Markenklassen und ihren Einfluss auf die Verwechslungsfähigkeit von Marken.
Für die Beurteilung der Verwechslungsfähigkeit zweier Marken ist wesentlich relevanter, ob die in der Klasse beanspruchten Waren oder Dienstleistungen identisch oder ähnlich sind. So ist beispielsweise die Ware Software (Klasse 09) hochgradig verwechslungsfähig mit der Dienstleistung eines Softwareprogrammierers (Klasse 42), jedoch nicht ähnlich zur ebenfalls in Klasse 09 geführten Taucherbrille.
(cen)
















