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	<title>IP&#124;Notiz</title>
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	<description>Intellectual Property Rights im Blog</description>
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		<title>#rp13: Und sonst so in Berlin?</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/rp13-und-sonst-so-in-berlin/2013/05/02/</link>
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		<pubDate>Thu, 02 May 2013 17:14:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Events]]></category>

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		<description><![CDATA[&#160; Die re:publica 13 steht vor der Tür, jede Menge Netzinteressierte &#8211; auch ein paar Juristen &#8211; fahren nach Berlin und werden wahrscheinlich wieder vor den Würstchenbratern in der Station rumhängen. Wer aber nicht von morgens bis abends das gleiche Publikum sehen will und auch mal was anderes auf die Twitter-Wall schreiben möchte, der kann [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p><a href="http://www.ip-notiz.de/wp-content/uploads/2013/05/berliner-blawger-betterplace-bloggerchor.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-3934" alt="berliner-blawger-betterplace-bloggerchor" src="http://www.ip-notiz.de/wp-content/uploads/2013/05/berliner-blawger-betterplace-bloggerchor-300x218.jpg" width="300" height="218" /></a></p>
<p>Die re:publica 13 steht vor der Tür, jede Menge Netzinteressierte &#8211; auch ein paar Juristen &#8211; fahren nach Berlin und werden wahrscheinlich wieder vor den Würstchenbratern in der Station rumhängen. Wer aber nicht von morgens bis abends das gleiche Publikum sehen will und auch mal was anderes auf die Twitter-Wall schreiben möchte, der kann sich hier ein paar Tipps abholen.</p>
<p>Übrigens: Bei den anderen Berliner Blawgern gibt es weitere Tipps zum Berlin-Genießen. Einfach mal vorbeischauen bei <a href="http://www.kriegs-recht.de/">Kriegs-Recht</a>, <a href="http://www.leveluplaw.com/">Level Up</a>, <a href="http://www.lawbster.de/rp13/">dem Lawbster </a>und den Kollegen <a href="http://rechtsanwalt-schwenke.de/blog/">Schwenke </a>und <a href="http://www.kanzlei-hoenig.de/blog/">Hoenig</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Morgens: </strong></p>
<ul>
<li>Wer gerne französisch frühstückt, sollte in&#8217;s<a href="http://www.tip-berlin.de/essen-und-trinken/restaurants-und-bars/fleury"> Fleury am Rosenthaler Platz </a>schauen. Großartige Baguettes, prima Kaffee und diverse Spezialitäten, die ich mangels Sprachkenntnissen sicher falsch schreiben würde. Aber Achtung: Das Café ist immer ziemlich voll, auf der anderen Seite der Straße gibt es quasi das &#8220;Fleury 2&#8243;, mit ähnlich gutem Essen, aber irgendwie mangelhafter Atmosphäre.</li>
<li>Für manchen mag dieser Vorschlag etwas Touri-mäßig klingen, aber das<a href="http://www.einsteinudl.com/"> Café Einstein unter den Linden</a> ist zum  Frühstück ebenfalls zu empfehlen &#8211; beispielsweise das Bircher Müsli, aber auch die Sandwiches sind exzellent. Und die Entscheider sind gleich um die Ecke&#8230;</li>
<li>wer im Prenzlauer Berg absteigt, kann in<a href="http://www.barsigismondo.com/"> die Bar Sigismondo gehen</a> und sich da sein Cornetto (nein, das ist kein Eis) abholen &#8211; italienischer wird&#8217;s nicht mehr in Berlin.</li>
</ul>
<p><strong>Mittags:</strong></p>
<ul>
<li>Der &#8220;Zoo&#8221; hat seinen Winterschlaf hinter sich gebracht und ist immer einen Besuch wert. <a href="http://www.tumblr.com/tagged/sloth%20humor">Da kann man z.B. Faultiere sehen. </a></li>
<li>Sollte das Wetter schön sein, könnte man ja auch mal einen entspannten <a href="https://www.google.de/search?q=mauerpark&amp;client=firefox-a&amp;hs=lhd&amp;rls=org.mozilla:de:official&amp;tbm=isch&amp;tbo=u&amp;source=univ&amp;sa=X&amp;ei=pZyCUbvKDcGztAb39oCQBw&amp;ved=0CGEQsAQ&amp;biw=1920&amp;bih=908">Vormittag im Mauerpark</a> genießen, obligatorisch natürlich für jene die Sonntags schon/noch da sind.</li>
<li>Ein bißchen durch Berlin streifen ist immer schön. Station-Besucher können kreuzberg-nah z.B. mal den <a href="http://www.derakazienkiez.de/">Akazienkiez aufsuchen</a>, eine nette Adresse, die viele Besucher noch nicht kennen.</li>
</ul>
<p><strong>Abends:</strong></p>
<ul>
<li>Die, die Mittags im Akazienkiez waren, können gleich da bleiben und abends exzellente Cocktails in der <a href="http://www.greendoor.de/">Green Door Bar</a> zu sich nehmen.</li>
<li>In Kreuzberg kann man sich natürlich immer noch ganz klasse einen hinter die Binde gießen. <a href="http://www.luzia.tc/">Besonders gut geht das in der Luzia Bar.</a></li>
<li>Hinterher dann auf einen <a href="http://www.burger-meister.de/">Burger zum Burgermeister</a></li>
<li><a href="http://www.ritterbutzke.de/">Oder doch noch Tanzen! </a></li>
</ul>
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		<title>IP&#124;Event: Quo Vadis, ab 23.04. in Berlin</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/ipevent-quo-vadis-ab-23-04-in-berlin/2013/04/22/</link>
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		<pubDate>Mon, 22 Apr 2013 08:48:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
				<category><![CDATA[IT]]></category>

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		<description><![CDATA[Quo Vadis &#8211; Wo geht die Reise hin? Jedes Jahr seit 2003 stellen sich die Vertreter der Gamesbranche diese Frage im Rahmen der gleichnamigen Entwicklerkonferenz. Kurz vor der Re:Publica wird hier schonmal der besonders freudvolle Teil der IT-Branche diskutiert. Wir sind seid einigen Jahren regelmäßig dabei uns haben es bisher nie bereut. Diesmal findet die [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><img alt="quovadis_logo_thumb" src="http://www.die-entwicklerkonferenz.de/images/stories/pressedownloads/quovadis_logo_thumb.jpg" width="199" height="97" />Quo Vadis &#8211; Wo geht die Reise hin? Jedes Jahr seit 2003 stellen sich die Vertreter der Gamesbranche diese Frage im Rahmen der gleichnamigen Entwicklerkonferenz. Kurz vor der Re:Publica wird hier schonmal der besonders freudvolle Teil der IT-Branche diskutiert. Wir sind seid einigen Jahren regelmäßig dabei uns haben es bisher nie bereut. Diesmal findet die QV im Café Moskau statt, einer der schönste Locations in Berlin, ansonsten dürfte sich nicht viel ändern: Hochklassike Speaker, interessante Inhalte: <a href="http://qvprogram.com/">hier geht es zum Programm. </a>Man sieht sich dann da.</p>
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		<title>OLG Hamm: &#8220;Statt-Preise&#8221;</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/olg-hamm-statt-preise/2013/04/16/</link>
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		<pubDate>Tue, 16 Apr 2013 08:18:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
				<category><![CDATA[UWG]]></category>

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		<description><![CDATA[In seinem heute veröffentlichten Urteil 4 U 186/12 v. 24.01.2013 hat das OLG Hamm über durchgestrichene &#8220;statt&#8221;-Preise bei Resterampen entschieden. Wie im Grunde nicht anders zu erwarten, liegt dann, wenn den durchgestrichenen Preisen keine Erklärung beigefügt wird, eine Irreführung des Verbrauchers vor. Das war bereits vor Jahrzehnten vom BGH in seinen Urteilen Preisgegenüberstellung I &#8211; III [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>In seinem heute veröffentlichten Urteil 4 U 186/12 v. 24.01.2013 hat das OLG Hamm über durchgestrichene &#8220;statt&#8221;-Preise bei Resterampen entschieden. Wie im Grunde nicht anders zu erwarten, liegt dann, wenn den durchgestrichenen Preisen keine Erklärung beigefügt wird, eine Irreführung des Verbrauchers vor. Das war bereits vor Jahrzehnten vom BGH in seinen Urteilen Preisgegenüberstellung I &#8211; III so entschieden worden. Im vorliegenden Fall hat es der Beklagten auch nichts genützt, dass diese sich darauf zurückgezogen hat, bei Restposten würden Verbraucher immer davon ausgehen, dass es die ehedem eigenen Preise gewesen seien, die man heruntergesetzt hätte. Vielmehr muss der Anbieter immer alle möglichen Deutungen gegen sich gelten lassen.</p>
<p><a href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2013/4_U_186_12_Urteil_20130124.html">Hier ist der Volltext.</p>
<p></a></p>
<p>Eine Erwähnung verdient die Bemerkung des OLG Hamm gegen Ende des Urteils:</p>
<p><em>Dieser Irreführungsvorwurf ist nicht streitgegenständlich. Er war und ist nach wie vor vom Verfügungsantrag der Antragstellerin nicht erfasst. Der auch in der Berufungsinstanz weiterhin verfolgte Unterlassungsantrag zielt durch den Zusatz „ohne dabei klarzustellen, um was für einen Vergleichspreis es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelt“ ganz konkret auf das Verbot der in Rede stehenden Werbung, soweit diese mehrdeutig ist. Das heißt, das Begehren richtet sich nicht auf das Verbot der beanstandeten Werbung mit durchgestrichenen Preisen schlechthin – und dies wäre mithilfe einer entsprechend uneingeschränkten Antragsformulierung unproblematisch möglich gewesen. Vielmehr wird das Begehren auf einen bestimmten Irreführungsvorwurf und damit auf eine konkrete Verletzungsform beschränkt. Nichts anderes ergibt sich aus der ursprünglichen Antragsbegründung. Im Gegenteil entspricht diese der solchermaßen eingeschränkten Antragsfassung. Denn sie geht mit keinem Wort auf den Vorwurf der Werbung mit sog. Mondpreisen ein, obwohl dies, wenn auch mit einer weitergehenden Antragsfassung – und die Unterwerfungserklärung der F GmbH (Anlage FN3 zur Antragsschrift vom 29.08.2012/Bl. 9 d.A.) geht insoweit deutlich weiter &#8211; durchaus möglich gewesen wäre, und zwar entweder als Hilfsbegründung eines Schlechthin-Verbotes oder als weiterer, ggf. lediglich hilfsweise geltend gemachter Streitgegenstand.</em></p>
<p>Hätte die Klägerin hier den Antrag entsprechend gestellt, wäre also wohl auch ein Tenor inkl. des Vorwurfs der &#8220;Mondpreise&#8221; drin gewesen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>IP Notiz auf Twitter</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/ip-notiz-auf-twitter/2013/04/15/</link>
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		<pubDate>Mon, 15 Apr 2013 08:21:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir sind übrigens auch auf Twitter. Nur da gibt es unseren Twitter-exklusiven Content (zugegeben, eher selten): Zu finden sind wir hier. &#160;]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Wir sind übrigens auch auf Twitter. Nur da gibt es unseren Twitter-exklusiven Content (zugegeben, eher selten):</p>
<p><a href="https://twitter.com/IPNotiz"> Zu finden sind wir hier. </a></p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>BGH: &#8220;Volks&#8221;-Serie</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/bgh-volks-serie/2013/04/11/</link>
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		<pubDate>Thu, 11 Apr 2013 15:33:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage des Schutzumfangs einer berühmten Marke entschieden. Die Klägerin, die Volkswagen AG, ist Inhaberin der Gemeinschaftsmarke &#8220;VOLKSWAGEN&#8221;, die für Fahrzeuge sowie deren Reparatur und Fahrzeugteile eingetragen ist. Die Beklagten sind eine zum Springer-Konzern gehörige Gesellschaft, die den Internetauftritt der BILD-Zeitung betreibt [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage des Schutzumfangs einer berühmten Marke entschieden.</p>
<p>Die Klägerin, die Volkswagen AG, ist Inhaberin der Gemeinschaftsmarke &#8220;VOLKSWAGEN&#8221;, die für Fahrzeuge sowie deren Reparatur und Fahrzeugteile eingetragen ist.</p>
<p>Die Beklagten sind eine zum Springer-Konzern gehörige Gesellschaft, die den Internetauftritt der BILD-Zeitung betreibt (Beklagte zu 1), und die A.T.U. Auto-Teile-Unger Handels GmbH &amp; Co. KG, die über ein Filialnetz markenunabhängiger Kraftfahrzeugwerkstätten verfügt (Beklagte zu 2).</p>
<p>Die Beklagte zu 1 veranstaltet seit 2002 mit Kooperationspartnern Aktionen, bei denen Fahrzeuge und Dienstleistungen mit dem Bestandteil &#8220;Volks&#8221; und einem Zusatz vertrieben werden (etwa Volks-Spartarif, Volks-Farbe, Volks-DSL). Im Jahr 2009 führten die Beklagten zwei Aktionen durch, in denen die Beklagte zu 2 Inspektionsleistungen für Kraftfahrzeuge unter der Bezeichnung &#8220;Volks-Inspektion&#8221; erbrachte und Reifen unter der Angabe &#8220;Volks-Reifen&#8221; anbot. In der Werbung wurde die Beklagte zu 2 als &#8220;Volks-Werkstatt&#8221; bezeichnet.</p>
<p>Die Klägerin hat die Beklagten wegen Verletzung der Rechte an ihrer bekannten Marke &#8220;VOLKSWAGEN&#8221; in Anspruch genommen. Das Landgericht hat die Beklagten zur Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz verurteilt. Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Berufungsgerichts aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.</p>
<p><a href="http://openjur.de/u/494323.html">Anders als das Oberlandesgericht </a>hat der Bundesgerichtshof nicht ausgeschlossen, dass die Zeichen &#8220;Volks-Inspektion&#8221;, &#8220;Volks-Reifen&#8221; und &#8220;Volks-Werkstatt&#8221; die bekannte Marke der Klägerin verletzen. Bekannte oder sogar berühmte Marken verfügen über einen weiten Schutzbereich. Dies hat zur Folge, dass bei der Verwendung anderer Zeichen ein weiter Abstand zu der bekannten Marke eingehalten werden muss. Eine Verletzung der bekannten Marke liegt bereits vor, wenn das Publikum aufgrund der Verwendung der Zeichen &#8220;Volks-Inspektion&#8221;, &#8220;Volks-Reifen&#8221; und &#8220;Volks-Werkstatt&#8221; durch die Beklagten von wirtschaftlichen oder organisatorischen Verbindungen zur Klägerin ausgeht oder wenn diese Zeichenbenutzung die Unterscheidungskraft der bekannten Marke &#8220;VOLKSWAGEN&#8221; beeinträchtigt. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs hat das Oberlandesgericht diesem weiten Schutzbereich bekannter Marken nicht ausreichend Rechnung getragen. Der Bundesgerichtshof hat die Sache deshalb zurückverwiesen, damit die zu einer Markenverletzung erforderlichen Feststellungen getroffen werden.</p>
<p><strong>Urteil vom 11. April 2013 &#8211; I ZR 214/11 &#8211; VOLKSWAGEN </strong></p>
<p>OLG München &#8211; Urteil vom 20. Oktober 2011 &#8211; 29 U 1499/11</p>
<p>(GRUR-RR 2011, 449 = WRP 2012, 354)</p>
<p>(Quelle: PM BGH)</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>juristisches Fundstück das Tages</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/juristisches-fundstuck-das-tages/2013/04/02/</link>
		<comments>http://www.ip-notiz.de/juristisches-fundstuck-das-tages/2013/04/02/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 02 Apr 2013 08:54:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
				<category><![CDATA[UWG]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8220;Das mag auch an den zu durchschreitenden Untiefen des Mineralwasserrechts liegen.&#8221; (GRUR-Prax 5/2013)]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Das mag auch an den zu durchschreitenden Untiefen des Mineralwasserrechts liegen.&#8221; (GRUR-Prax 5/2013)</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Meine besten IP Blogs &#8211; eine Übersicht</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/meine-besten-ip-blogs-eine-ubersicht/2013/03/27/</link>
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		<pubDate>Wed, 27 Mar 2013 15:49:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verlinkungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Ich habe in der Blawg-Landschaft ein wenig die Übersicht verloren &#8211; spätestens mit dem Verlust meines Google Readers (lange Geschichte). Daher würde ich gerne nochmal zusammenfassen, welche Blogs es in unserem Rechtsbereich so gibt. Regelmäßig lese ich Telemedicus (Standardlektüre!) und das Blog des Kollegen Kompa. Weiter auf der Liste stehen etwa das Feldblog (leider zu [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe in der Blawg-Landschaft ein wenig die Übersicht verloren &#8211; spätestens mit dem Verlust meines Google Readers (lange Geschichte). Daher würde ich gerne nochmal zusammenfassen, welche Blogs es in unserem Rechtsbereich so gibt.</p>
<p>Regelmäßig lese ich <a href="http://www.telemedicus.info/">Telemedicus (Standardlektüre!)</a> und das Blog des Kollegen <a href="http://www.kanzleikompa.de/">Kompa</a>. Weiter auf der Liste stehen etwa das <a href="http://www.feldblog.de/">Feldblog (leider zu selten)</a> und das <a href="http://www.markenblog.de/">Markenblog</a>. Ein jüngeres, aber wirklich ausgezeichnetes Blawg ist das <a href="http://kartellblog.de/">Kartellblog</a>, das für mich in Ausschnitten relevant ist. Die Berliner Blawger-Kollegen vom <a href="http://dingeldey.wordpress.com/berlinblawger/">Domainblog </a>und dem Kollegen <a href="http://rechtsanwalt-schwenke.de/blog/">Schwenke </a>lese ich natürlich auch gern. Dessen ehemaliger Partner blogged als <a href="http://www.lawbster.de/">Lawbster </a>ebenfalls lesenswert. Auch <a href="http://www.internet-law.de/">RA Stadler</a> muss genannt werden, der für mich zu den aktivsten Bloggern der Szene gehört. <a href="http://www.leveluplaw.com/">Level Up law</a> ist teilweise etwas zu &#8220;Special interest&#8221; für mich, hat aber auch immer wieder interessante Beiträge. Als internationales Schwergewicht ist noch die<a href="http://ipkitten.blogspot.de/"> IP Kat</a> dabei. Die <a href="http://blog.beck.de/category/gewerblicher-rechtsschutz-und-urheberrecht">Beck-Blogs</a> nenne ich hier auch, obwohl das für mich zwar das gleiche Spiel, aber ein etwas anderes Stadion darstellt. Hinzu kommen natürlich noch weitere Kollegen wie etwa <a href="http://www.kriegs-recht.de/">Henning Krieg</a>, der ja mittlerweile eher BLAWG-Metablogging betreibt.</p>
<p>Soweit also meine IP-Blog-Sammlung, die mit Sicherheit weder vollständig noch repräsentativ ist. Vor allem dürfte sie den Stand von Vorgestern abbilden. Wer wird vermisst, wer muss mittlerweile auf so einer Liste auftauchen? Wen aus der Branche lesen Sie / wen lest Ihr regelmäßig? Empfehlungen per E-Mail oder in den Kommentaren sind gern gesehen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wozu das Gestrampel?</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/wozu-das-gestrampel/2013/03/12/</link>
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		<pubDate>Tue, 12 Mar 2013 18:05:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Warum bloggen wir eigentlich? Was soll das alles? Geht&#8217;s um Mandate oder darum, seinen Namen &#8220;im Internet&#8221; zu lesen? Der Kollege Krieg hat diese Dinge in Erfahrung bringen wollen, ich und einige andere haben geantwortet. Hier kann Teil 1 des Ergebnisses abgerufen werden, hier Teil 2. Wozu also das Gestrampel? Meine Antwort in einer so [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Warum bloggen wir eigentlich? Was soll das alles? Geht&#8217;s um Mandate oder darum, seinen Namen &#8220;im Internet&#8221; zu lesen? Der Kollege Krieg hat diese Dinge in Erfahrung bringen wollen, ich und einige andere haben geantwortet. Hier kann<a href="http://www.kriegs-recht.de/berliner-blawger-survey-teil1/"> Teil 1 </a>des Ergebnisses abgerufen werden, <a href="www.kriegs-recht.de/berliner-blawger-survey-teil2/">hier Teil 2. </a></p>
<p>Wozu also das Gestrampel? Meine Antwort in einer so genannten Nussschale: Ich weiß es auch nicht. Macht aber nichts.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Markenüberwachung</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/markenuberwachung/2013/03/11/</link>
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		<pubDate>Mon, 11 Mar 2013 17:58:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Zur Feier des Tages mal ein kurzes Video zum Thema &#8220;Markeneintragung&#8221; und &#8220;Markenüberwachung&#8221;. Man kann&#8217;s nicht oft genug sagen.]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><object width="424" height="290" classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="src" value="http://www.youtube.com/v/y3wbAMD8dUk?version=3&amp;hl=de_DE" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><embed width="424" height="290" type="application/x-shockwave-flash" src="http://www.youtube.com/v/y3wbAMD8dUk?version=3&amp;hl=de_DE" allowFullScreen="true" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true" /></object></p>
<p>Zur Feier des Tages mal ein kurzes Video zum Thema &#8220;Markeneintragung&#8221; und &#8220;Markenüberwachung&#8221;. Man kann&#8217;s nicht oft genug sagen.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Handbuch: Wie Kreative ihre Rechte schützen können</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/kreative-rechte-schutzen/2013/03/04/</link>
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		<pubDate>Mon, 04 Mar 2013 10:12:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Designrecht]]></category>
		<category><![CDATA[GeschmMR]]></category>
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		<description><![CDATA[Vor einiger Zeit ist die Kreativgesellschaft Hamburg an meine Kollegin Paula Deus und mich herangetreten und hat uns gefragt, ob wir einen kleinen Leitfaden zum Thema &#8220;Geistiges Eigentum für Kreative&#8221; schreiben möchten. Das Buch ist mittlerweile fertig und käuflich zu erwerben. Mit knappen 170 Seiten ist es eher kurz gefasst und ist ganz und gar [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.ip-notiz.de/kreative-rechte-schutzen/2013/03/04/kreative/" rel="attachment wp-att-3882"><img class="alignleft size-full wp-image-3882" alt="kreative" src="http://www.ip-notiz.de/wp-content/uploads/2013/02/kreative.jpg" width="243" height="243" /></a>Vor einiger Zeit ist die Kreativgesellschaft Hamburg an meine Kollegin Paula Deus und mich herangetreten und hat uns gefragt, ob wir einen kleinen Leitfaden zum Thema &#8220;Geistiges Eigentum für Kreative&#8221; schreiben möchten. Das Buch ist mittlerweile fertig und <a href="http://www.amazon.de/Kreative-Leistungen-sch%C3%BCtzen-Geistiges-Kreativwirtschaft/dp/3981483308/ref=sr_1_1?ie=UTF8&amp;qid=1361959080&amp;sr=8-1">käuflich zu erwerben</a>. Mit knappen 170 Seiten ist es eher kurz gefasst und ist ganz und gar als hands-on-Handbuch für Selbständige im Kreativbereich gedacht; also für Designer, Schneider, Werber oder sonstige Kreative, die mit diesem Rechtsbereich mittlerweile zwangsläufig in Berührung kommen, ohne in den zweifelhaften Genuss einer juristischen Ausbildung gekommen zu sein. Wer also keine juristische Vorbildung hat, sich aber mit Themen wie &#8220;Wie melde ich ein Geschmacksmuster an&#8221; oder &#8220;Was muss ich bei Domainnamen juristisch beachten&#8221; auseinandersetzen muss, könnte Interesse an unserer &#8220;kreativen Leistung&#8221; haben. Wir haben uns bemüht, das Buch so unjuristisch wie eben möglich zu halten und juristische Dogmatik durch praktische Ratschläge zu ersetzen.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Supermarke für Supermärkte?</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/supermarke-fur-supermarkte/2013/02/27/</link>
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		<pubDate>Wed, 27 Feb 2013 09:31:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Unternehmensgruppe Metro ist ein großer Player auf dem Europäschen Markt &#8211; auch, was den Schutz ihres geistigen Eigentums angeht, ist sie umtriebig. Durch eine Tochtergesellschaft nimmt sie ihre Kennzeichenrechte wahr und sehr ernst. Kürzlich erst gab es das &#8211; unbestätigte -  Gerücht, sogar Microsoft habe sich den Ansprüchen der Gruppe gebeugt. Der letzte große [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Die Unternehmensgruppe Metro ist ein großer Player auf dem Europäschen Markt &#8211; auch, was den Schutz ihres geistigen Eigentums angeht, ist sie umtriebig. Durch eine Tochtergesellschaft nimmt sie ihre Kennzeichenrechte wahr und sehr ernst. Kürzlich erst gab es das &#8211; unbestätigte -  Gerücht, sogar Microsoft <a href="http://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Software-Microsoft-Kein-Metro-in-Windows-8-7672062.html">habe sich den Ansprüchen der Gruppe gebeugt</a>. Der letzte große Sieg des Unternehmens war das BGH-Urteil ROLLER’s Metro, <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;Datum=Aktuell&amp;Sort=12288&amp;nr=59888&amp;pos=7&amp;anz=682&amp;Blank=1.pdf">das hier abrufbar ist</a>. Hier ging Metro aus seinem Unternehmenskennzeichenrecht gegen einen Hersteller von Spezialreinigungsgeräten vor. Der BGH nahm dabei eine u.a. Branchennähe zwischen Metro und ROLLER an, denn die Branchennähe beschränke sich bei Cash&amp;Carry-Märkten nicht auf die Dienstleistung des Betreibens von Kaufhäusern und Großmärkten, sondern erfasse <em>sämtliche Waren und Dienstleistungen, die dort üblicherweise angeboten würden</em>. Dies &#8211; und einige andere Punkte &#8211; erschien meinem Kollegen und mir diskussionswürdig. <a href="http://beck-online.beck.de/Default.aspx?vpath=bibdata/zeits/GRURPrax/2013/Y-300.Z-GRURPrax.B-2013.H-04.htm">Unsere Überlegungen sind in der aktuellen GRUR Prax Ausgabe zu finden. </a></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>OLG Dresden zum Urheberrecht des Architekten</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/olg-dresden-zum-urheberrecht-des-architekten/2013/02/22/</link>
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		<pubDate>Fri, 22 Feb 2013 09:39:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[UrhPersönlichkeitsR]]></category>

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		<description><![CDATA[&#160; Das Urheberrecht des Architekten ist insofern ein interessantes Thema, als jedes Gericht dem Architekten &#8220;grundsätzlich&#8221; ein Urheberrecht an seinem Werk zugesteht (sofern dies außergewöhnlich gut gelungen ist, Stichwort Schöpfungshöhe). In der Realität scheitern Architekten jedoch regelmäßig daran, ihre Rechte geltend zu machen. Grund ist die Abwägung zwischen den Rechten, die dem Eigentümer, meist der [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.ip-notiz.de/olg-dresden-zum-urheberrecht-des-architekten/2013/02/22/kulturpalast_gesehen_vom_altmarkt/" rel="attachment wp-att-3872"><img class="alignleft size-medium wp-image-3872" alt="Kulturpalast_gesehen_vom_Altmarkt" src="http://www.ip-notiz.de/wp-content/uploads/2013/02/Kulturpalast_gesehen_vom_Altmarkt-300x225.jpg" width="300" height="225" /></a></p>
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<p>Das Urheberrecht des Architekten ist insofern ein interessantes Thema, als jedes Gericht dem Architekten &#8220;grundsätzlich&#8221; ein Urheberrecht an seinem Werk zugesteht (sofern dies außergewöhnlich gut gelungen ist, Stichwort Schöpfungshöhe). In der Realität scheitern Architekten jedoch regelmäßig daran, ihre Rechte geltend zu machen. Grund ist die Abwägung zwischen den Rechten, die dem Eigentümer, meist der Staat, zustehen müssen, um das Gebäude sinnvoll nutzen zu können und den Rechten des Architekten. Regelmäßig geht diese Abwägung zu Lasten der Werkschöpfer aus. <a href="https://docs.google.com/viewer?a=v&amp;q=cache:EUQiiCJQWvYJ:www.prof-rauch-tu-dresden.de/wp-content/uploads/2012/12/Urheberrecht_04_12_12.pdf+&amp;hl=de&amp;gl=de&amp;pid=bl&amp;srcid=ADGEEShVPRovSvePlSZ8CNQyafeAsphK_QnQbrwiTWP8-9JjvRcueJgVyOBspgQI__A3-o15gMPxeg1d_Hr6UHHsUbR9LbO3DupfyXENRVh79uCOBc2d7bEDHCSscGg40Bm8HLodPP69&amp;sig=AHIEtbSAIL34_lzBZQ8jsko-yhzLwuWtiA">Eine zugegeben sehr kurze Darstellung zu dem Problembereich findet sich hier in Form einer PP-Präsentation</a>.</p>
<p>Unlängst hatte auch das OLG Dresden einen Fall in diesem Bereich zu entscheiden (OLG Dresden vom 13. November 2012, Az.: 11 U 853/12), der sicher ein &#8220;Klassiker&#8221; in diesem Bereich werden wird. Es ging dabei um den Mehrzwecksaal des ästhetisch umstrittenen Kulturpalastes in Dresden, der die DDR-&#8221;Moderne&#8221; in die historische Altstadt der Elbmetropole trug. Der Kläger, Architekt des Dresdner Kulturpalastes, hatte gegen die von der Stadt Dresden geplante Neugestaltung des Mehrzwecksaales auf Unterlassung geklagt. Nach Auffassung des Senats ist der Mehrzwecksaal von einer solchen künstlerischen Schöpfungshöhe, dass er ohne weiteres in den Bereich des Urheberschutzrechts falle. Seine besondere ästhetische Wirkung übertreffe diejenige vergleichbarer Säle bei weitem, so dass er urheberrechtlich als Werk der Baukunst zu würdigen sei.</p>
<p>Aber: Die Urheberschutzfähigkeit führe nicht zu einer Veränderungssperre. Das Bestandsinteresse des Klägers trete hinter dem Veränderungsinteresse der Beklagten zurück, weil sich die Stadt mit der beabsichtigten Nutzung als reinem Konzertsaal innerhalb der ursprünglichen Gebrauchszwecke des Mehrzwecksaals halte. Auch sei zu berücksichtigen, dass die Beklagte als Musikstadt von Rang eine Spielstätte für Orchester, die internationalen Maßstäben genügt, schaffen wolle. Im Konflikt zwischen dem geistigen Eigentum des Architekten und dem Sacheigentum der Stadt komme bei der gebotenen Abwägung hier den Interessen der Stadt der Vorrang zu.  Maßgeblich sei dabei nur, ob dem Kläger die geplanten Änderungen zuzumuten seien. Planungsalternativen, die für den Kläger gegebenenfalls weniger einschneidende Folgen haben könnten, blieben hingegen außer Betracht.</p>
<p>Es zeigt sich also auch hier wieder, dass Architekten einen urheberrechtlich prekären Stand haben. Gerichte tendieren dazu, die Gebrauchsfähigkeit der Gebäude stärker zu gewichten. In diesem Fall dürfte der Senat richtig gelegen haben und in Teilaspekten weiter zur Rechtssicherheit auf diesem Gebiet beitragen. Jacobs kritisiert allerdings in GRUR-RR 13, 51, 57 zurecht, dass Planungsalternativen, die das Urheberrecht des Architekten weniger stark belasten, weder in den Planungen noch durch die Gerichte überhaupt berücksichtigt werden. Fraglich ist im vorliegenden Fall allerdings, ob eine weniger einschneidende Planungsalternative denkbar gewesen wäre &#8211; ist doch die &#8220;Vernichtung&#8221; des Werks im Architektenurheberrecht immer noch das sicherere Mittel gegenüber der Veränderung.</p>
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<p>&nbsp;</p>
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<p><a href="http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Kulturpalast_gesehen_vom_Altmarkt.jpg&amp;filetimestamp=20060712161608">(Bild: cc.by-sa by Florian S.)</a></p>
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