Gericht verweigert Ermittlungen gegen P2P-Nutzer
Ermittlung der IP-Adresse, Strafanzeige und Akteneinsicht – das war bislang der Weg den die Musikindustrie beschreiten musste, um an die ladungsfähige Anschrift des Internetanschlussinhabers zu gelangen. Auf Heise.de wird nun berichtet, das Landgericht Frankenthal habe dem jetzt einen Riegel vorgeschoben.
Sehen Sie hierzu die Artikel auf “Heise Online”
und der aktuellen MIR.
(sjm)

















16. Juni 2008 10:43
[...] Am 11. und 12. Juni 2008 fand die Ministerkonferenz in Celle statt. Diskutiert wurde dort u.a. die wachsende und von Staatsanwaltschaften kaum mehr zu bewältigende Menge an Strafanzeigen im Zusammenhang mit Tauschbörsen im Internet. Bislang bedarf es eines dreistufigen Vorgehens, um an die ladungsfähige Anschrift der möglichen Verletzer zu gelangen: Ermittlung der IP-Adresse, Strafanzeige, Akteneinsicht. [...]