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	<title>Kommentare zu: Hier irrt Niggemeier&#8230;</title>
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	<description>Intellectual Property Rights im Blog</description>
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		<title>Von: cen</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/hier-irrt-niggemeier/2008/11/07/comment-page-1/#comment-1340</link>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Dec 2008 16:46:57 +0000</pubDate>
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		<description>@ Jürgen Kalwa:

Die Stolpe-Überlegungen hat das BVerfG zwar zu einer Tatsachenbehauptung angestellt. Sie gelten allerdings auch bei der Meinungsäußerung. So hat das BVerfG ja im Babycaust-Urteil ausgeführt: &quot;Allein für nachträglich an eine Äußerung anknüpfende rechtliche Sanktionen...gilt im Interesse der Meinungsfreiheit, insbesondere zum Schutz vor Einschüchterungseffekten bei mehrdeutigen Äußerungen, der Grundsatz, dass die Sanktion nur in Betracht kommt, wenn die dem Äußernden günstigeren Deutungsmöglichkeiten mit hinreichender Begründung ausgeschlossen worden sind&quot;. Also nur für Sanktionen, nicht für Unterlassungserklärungen. 

Hinzu fügte es dann, dass diese Grundsätze nicht nur auf Tatsachenbehautpungen begrenzt seien, sondern auch für Werturteile gelten. 

Ausführlicher im Urteil &quot;Babycaust&quot; oder etwa Seelmann-Eggebert in der AfP 07, 86.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Jürgen Kalwa:</p>
<p>Die Stolpe-Überlegungen hat das BVerfG zwar zu einer Tatsachenbehauptung angestellt. Sie gelten allerdings auch bei der Meinungsäußerung. So hat das BVerfG ja im Babycaust-Urteil ausgeführt: &#8220;Allein für nachträglich an eine Äußerung anknüpfende rechtliche Sanktionen&#8230;gilt im Interesse der Meinungsfreiheit, insbesondere zum Schutz vor Einschüchterungseffekten bei mehrdeutigen Äußerungen, der Grundsatz, dass die Sanktion nur in Betracht kommt, wenn die dem Äußernden günstigeren Deutungsmöglichkeiten mit hinreichender Begründung ausgeschlossen worden sind&#8221;. Also nur für Sanktionen, nicht für Unterlassungserklärungen. </p>
<p>Hinzu fügte es dann, dass diese Grundsätze nicht nur auf Tatsachenbehautpungen begrenzt seien, sondern auch für Werturteile gelten. </p>
<p>Ausführlicher im Urteil &#8220;Babycaust&#8221; oder etwa Seelmann-Eggebert in der AfP 07, 86.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: IP&#124;Notiz &#187; Blog Archive &#187; Zwanziger ./. Weinreich - Tipp an Weinreich</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/hier-irrt-niggemeier/2008/11/07/comment-page-1/#comment-1270</link>
		<dc:creator>IP&#124;Notiz &#187; Blog Archive &#187; Zwanziger ./. Weinreich - Tipp an Weinreich</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Nov 2008 08:50:36 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.ip-notiz.de/?p=681#comment-1270</guid>
		<description>[...] uns auf IP&#124;Notiz zum Phänomen des fliegenden Gerichtsstands und dem Umstand geäußert (vgl. auch hier), dass Weinreich - nachdem Zwanziger vor dem LG Berlin und dem KG im einstweiligen [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] uns auf IP|Notiz zum Phänomen des fliegenden Gerichtsstands und dem Umstand geäußert (vgl. auch hier), dass Weinreich &#8211; nachdem Zwanziger vor dem LG Berlin und dem KG im einstweiligen [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: IP&#124;Notiz &#187; Blog Archive &#187; Zwanziger ./. Weinreich - wird Weinreich das Institut des fliegenden Gerichtsstands zum Verhängnis?</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/hier-irrt-niggemeier/2008/11/07/comment-page-1/#comment-1265</link>
		<dc:creator>IP&#124;Notiz &#187; Blog Archive &#187; Zwanziger ./. Weinreich - wird Weinreich das Institut des fliegenden Gerichtsstands zum Verhängnis?</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Nov 2008 13:01:28 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.ip-notiz.de/?p=681#comment-1265</guid>
		<description>[...] Kollege hat bereits über den Fall Zwanziger ./. Weinreich berichtet und einen zutreffenden Bezug zur Stolpe-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Kollege hat bereits über den Fall Zwanziger ./. Weinreich berichtet und einen zutreffenden Bezug zur Stolpe-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Jürgen Kalwa</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/hier-irrt-niggemeier/2008/11/07/comment-page-1/#comment-1264</link>
		<dc:creator>Jürgen Kalwa</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Nov 2008 21:25:35 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.ip-notiz.de/?p=681#comment-1264</guid>
		<description>Die unbelegte Tatsachenbehauptung IST die Rufschädigung im Stolpe-Fall. Um Tatsachen geht es bei Zwanziger gar nicht, sondern um Meinung. Und für den Meinungsstreit haben die Gerichte Maßstäbe gesetzt, die weit über die Frage hinausgehen: Ist die Kritik auf der Basis der vorhandenen Tatsachen gerechtfertigt oder gar begründet? Das Urteil und die Begründung im Prozess zwischen Filbinger und Hochhuth 1978 (Landgericht Stuttgart), bei dem der Schriftsteller zugestanden bekam, den Politiker einen furchtbaren Juristen nennen zu dürfen, gehört da schon eher zu den Präzedenzfällen, die man konsultieren sollte. Da wurden dem Autor bestimmte Behauptungen untersagt, aber nicht die Vokabel, die am stärksten saß: Die wurde als &quot;zulässiges Werturteil&quot; eingestuft.
http://64.233.169.104/search?q=cache:MEu1YZ6-Hz0J:www.vauban.de/pub/wette.pdf+%22furchtbarer+jurist%22+hochhuth+1978&amp;hl=en&amp;ct=clnk&amp;cd=21&amp;gl=us&amp;client=firefox-a     

Um nicht anderes handelt es sich im Fall Zwanziger. Um ein zulässiges Werturteil.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die unbelegte Tatsachenbehauptung IST die Rufschädigung im Stolpe-Fall. Um Tatsachen geht es bei Zwanziger gar nicht, sondern um Meinung. Und für den Meinungsstreit haben die Gerichte Maßstäbe gesetzt, die weit über die Frage hinausgehen: Ist die Kritik auf der Basis der vorhandenen Tatsachen gerechtfertigt oder gar begründet? Das Urteil und die Begründung im Prozess zwischen Filbinger und Hochhuth 1978 (Landgericht Stuttgart), bei dem der Schriftsteller zugestanden bekam, den Politiker einen furchtbaren Juristen nennen zu dürfen, gehört da schon eher zu den Präzedenzfällen, die man konsultieren sollte. Da wurden dem Autor bestimmte Behauptungen untersagt, aber nicht die Vokabel, die am stärksten saß: Die wurde als &#8220;zulässiges Werturteil&#8221; eingestuft.<br />
<a href="http://64.233.169.104/search?q=cache:MEu1YZ6-Hz0J:www.vauban.de/pub/wette.pdf+%22furchtbarer+jurist%22+hochhuth+1978&#038;hl=en&#038;ct=clnk&#038;cd=21&#038;gl=us&#038;client=firefox-a" rel="nofollow">http://64.233.169.104/search?q=cache:MEu1YZ6-Hz0J:www.vauban.de/pub/wette.pdf+%22furchtbarer+jurist%22+hochhuth+1978&#038;hl=en&#038;ct=clnk&#038;cd=21&#038;gl=us&#038;client=firefox-a</a>     </p>
<p>Um nicht anderes handelt es sich im Fall Zwanziger. Um ein zulässiges Werturteil.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: cen</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/hier-irrt-niggemeier/2008/11/07/comment-page-1/#comment-1261</link>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Nov 2008 11:46:13 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.ip-notiz.de/?p=681#comment-1261</guid>
		<description>&quot;Die Stolpe-Entscheidung betrifft übrigens eine “mehrdeutige Meinungsäußerung” im Zusammenhang mit einer Tatsachenbehauptung, die der Stolpe-Kontrahent hätte beweisen müssen.&quot;

Um ganz genau zu sein: Es war im Stolpe-Fall von vornherein klar, dass diese Tatsache nicht beweisbar war - und zwar von beiden Seiten.

Ich denke, hier ist es ein bißchen ähnlich. Ob sich Zwanziger demagogisch verhalten hat oder nicht, ist doch letztlich auch nicht dem Beweis zugänglich, öffentliches Gebaren hin oder her. Oder irre ich mich?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Die Stolpe-Entscheidung betrifft übrigens eine “mehrdeutige Meinungsäußerung” im Zusammenhang mit einer Tatsachenbehauptung, die der Stolpe-Kontrahent hätte beweisen müssen.&#8221;</p>
<p>Um ganz genau zu sein: Es war im Stolpe-Fall von vornherein klar, dass diese Tatsache nicht beweisbar war &#8211; und zwar von beiden Seiten.</p>
<p>Ich denke, hier ist es ein bißchen ähnlich. Ob sich Zwanziger demagogisch verhalten hat oder nicht, ist doch letztlich auch nicht dem Beweis zugänglich, öffentliches Gebaren hin oder her. Oder irre ich mich?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Jürgen Kalwa</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/hier-irrt-niggemeier/2008/11/07/comment-page-1/#comment-1256</link>
		<dc:creator>Jürgen Kalwa</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 09 Nov 2008 09:38:07 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.ip-notiz.de/?p=681#comment-1256</guid>
		<description>Ich empfehle für diese Debatte, erst mal mit dem Begriff des Synonyms trennscharf umzugehen. Synonyme sind keine Begriffserklärungen. Und die Tatsache, dass sie in Lexika zusammengetragen werden, kein rechtsrelvanter Aspekt für irgendwelche Deutungsmöglichkeiten. Es gibt Wörterbücher, die als Synonym für &quot;Verbrecher&quot; das Wort &quot;Mörder&quot; anbieten. Wenn ich jemanden als Verbrecher tituliere, der eines der Delikte begangen hat, bei denen eine Strafandrohung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe besteht, kann der nicht behaupten, ich hätte ihn als Mörder bezeichnet.  Synonym hin oder her.

Auch deshalb ist im Meinungsstreit der Kontext des Gesagten von Bedeutung. Die Gerichte legen Wert darauf, abzuwägen, wie sachlich und wie gedankenscharf sich jemand artikuliert, ob er argumentativ auftritt oder nur Parolen verbreitet (&quot;das sachliche Anliegen des Äußernden&quot;). 

Der dritte Faktor in der gerichtlichen Einschätzung ist der tatsächliche Gebrauch eines Wortes oder einer Formulierung in der alltäglichen Streitkultur. 

Die Stolpe-Entscheidung betrifft übrigens eine &quot;mehrdeutige Meinungsäußerung&quot; im Zusammenhang mit einer Tatsachenbehauptung, die der Stolpe-Kontrahent hätte beweisen müssen. Das ist ihm nicht gelungen. Was Jens Weinreich allenfalls beweisen muss, ist das öffentliche Gebaren von Theo Zwanziger, der sogar selbst ohne Not mit dem Wort &quot;demagogisch&quot; um sich wirft. Der also im Prinzip das tut, was er anderen vorwirft. Jemand, der im Meinungsstreit gerne austeilt, aber nicht einstecken will, findet vor deutschen Gerichten keine Sympathien.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich empfehle für diese Debatte, erst mal mit dem Begriff des Synonyms trennscharf umzugehen. Synonyme sind keine Begriffserklärungen. Und die Tatsache, dass sie in Lexika zusammengetragen werden, kein rechtsrelvanter Aspekt für irgendwelche Deutungsmöglichkeiten. Es gibt Wörterbücher, die als Synonym für &#8220;Verbrecher&#8221; das Wort &#8220;Mörder&#8221; anbieten. Wenn ich jemanden als Verbrecher tituliere, der eines der Delikte begangen hat, bei denen eine Strafandrohung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe besteht, kann der nicht behaupten, ich hätte ihn als Mörder bezeichnet.  Synonym hin oder her.</p>
<p>Auch deshalb ist im Meinungsstreit der Kontext des Gesagten von Bedeutung. Die Gerichte legen Wert darauf, abzuwägen, wie sachlich und wie gedankenscharf sich jemand artikuliert, ob er argumentativ auftritt oder nur Parolen verbreitet (&#8220;das sachliche Anliegen des Äußernden&#8221;). </p>
<p>Der dritte Faktor in der gerichtlichen Einschätzung ist der tatsächliche Gebrauch eines Wortes oder einer Formulierung in der alltäglichen Streitkultur. </p>
<p>Die Stolpe-Entscheidung betrifft übrigens eine &#8220;mehrdeutige Meinungsäußerung&#8221; im Zusammenhang mit einer Tatsachenbehauptung, die der Stolpe-Kontrahent hätte beweisen müssen. Das ist ihm nicht gelungen. Was Jens Weinreich allenfalls beweisen muss, ist das öffentliche Gebaren von Theo Zwanziger, der sogar selbst ohne Not mit dem Wort &#8220;demagogisch&#8221; um sich wirft. Der also im Prinzip das tut, was er anderen vorwirft. Jemand, der im Meinungsstreit gerne austeilt, aber nicht einstecken will, findet vor deutschen Gerichten keine Sympathien.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Rolf Schälike</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/hier-irrt-niggemeier/2008/11/07/comment-page-1/#comment-1249</link>
		<dc:creator>Rolf Schälike</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 08 Nov 2008 05:38:11 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.ip-notiz.de/?p=681#comment-1249</guid>
		<description>Der Leipziger Uni-Wortschatz wortschatz.uni-leipzig.de definiert Demagoge:  
   * Synonyme: Agitator, Aufwiegler, Hetzer, Provokateur, Volksverführer, Volksverhetzer
    * ist Synonym von: Aufwiegler, Hetzredner, Verschwörer, Volksverführer
    * wird referenziert von: Aufwiegler, Hetzer, Volksverführer

Damit werden jedoch eher die Worte Volksverhetzer relativiert, denn ein Demagoge hat keinesfalls zwangsweise die Absicht, zu hetzen, das Volk zu verführen. Demagogie ist eine Denkweise. durchaus gutgemeinte, jedoch eine beschränkte.Trifft damit auf alle Denker zu. 

Der Streit beweist erneut die Geföhrlichkeit der Stolpe-Enscheidung für die deutsche Sprache, welche in immer größerem Maße von den Richtern und Awälten definiert wird, und damit erstarrt.

In der deutschen Sprache sind die meisten Worte mehrdeutig; immer ist auch eine Deutung dabei, die man sich nicht wünscht, weil negativ empfunden.

Anschauliche Beispile:

Herr: Synonyme: Besitzer, Ehrenmann, Eigentümer, Eigner, Gastgeber, Gott, Halter, Hausherr, Herrscher, Inhaber, Kavalier, Mann, Regent, Weltmann

Bau: Synonyme: Aufbau, Aufbau, Bauplan, Bauplatz, Bauprojekt, Baustelle, Bauunternehmen, Bauvorhaben, Form, Gebäude, Gefängnis, Gliederung, Gliederung, Haus, Heim, Höhle, Loch, Rekonstruktion, Röhre, Schloß, Strafvollzugsanstalt, Struktur, Strukturierung, System, Wiederaufbau, Wiederherstellung

Dame: Synonyme: Gastgeberin, Königin, Mutter, Schachfigur, Wirtin

Witzbold: Synonyme: Clown, Humorist, Kasper, Narr, Schelm, Spaßmacher, Spaßvogel

Beleidigen kann jedes Wort, wenn man beleidigt sein möchte.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der Leipziger Uni-Wortschatz wortschatz.uni-leipzig.de definiert Demagoge:<br />
   * Synonyme: Agitator, Aufwiegler, Hetzer, Provokateur, Volksverführer, Volksverhetzer<br />
    * ist Synonym von: Aufwiegler, Hetzredner, Verschwörer, Volksverführer<br />
    * wird referenziert von: Aufwiegler, Hetzer, Volksverführer</p>
<p>Damit werden jedoch eher die Worte Volksverhetzer relativiert, denn ein Demagoge hat keinesfalls zwangsweise die Absicht, zu hetzen, das Volk zu verführen. Demagogie ist eine Denkweise. durchaus gutgemeinte, jedoch eine beschränkte.Trifft damit auf alle Denker zu. </p>
<p>Der Streit beweist erneut die Geföhrlichkeit der Stolpe-Enscheidung für die deutsche Sprache, welche in immer größerem Maße von den Richtern und Awälten definiert wird, und damit erstarrt.</p>
<p>In der deutschen Sprache sind die meisten Worte mehrdeutig; immer ist auch eine Deutung dabei, die man sich nicht wünscht, weil negativ empfunden.</p>
<p>Anschauliche Beispile:</p>
<p>Herr: Synonyme: Besitzer, Ehrenmann, Eigentümer, Eigner, Gastgeber, Gott, Halter, Hausherr, Herrscher, Inhaber, Kavalier, Mann, Regent, Weltmann</p>
<p>Bau: Synonyme: Aufbau, Aufbau, Bauplan, Bauplatz, Bauprojekt, Baustelle, Bauunternehmen, Bauvorhaben, Form, Gebäude, Gefängnis, Gliederung, Gliederung, Haus, Heim, Höhle, Loch, Rekonstruktion, Röhre, Schloß, Strafvollzugsanstalt, Struktur, Strukturierung, System, Wiederaufbau, Wiederherstellung</p>
<p>Dame: Synonyme: Gastgeberin, Königin, Mutter, Schachfigur, Wirtin</p>
<p>Witzbold: Synonyme: Clown, Humorist, Kasper, Narr, Schelm, Spaßmacher, Spaßvogel</p>
<p>Beleidigen kann jedes Wort, wenn man beleidigt sein möchte.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: stefan niggemeier</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/hier-irrt-niggemeier/2008/11/07/comment-page-1/#comment-1246</link>
		<dc:creator>stefan niggemeier</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Nov 2008 17:41:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.ip-notiz.de/?p=681#comment-1246</guid>
		<description>wir streiten doch gar nicht!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>wir streiten doch gar nicht!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: cen</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/hier-irrt-niggemeier/2008/11/07/comment-page-1/#comment-1245</link>
		<dc:creator>cen</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Nov 2008 12:13:19 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.ip-notiz.de/?p=681#comment-1245</guid>
		<description>Naja, meine Überlegung war ja nun, dass es reichen würde, wenn es unter vielen anderen auch DIESE Deutungsmöglichkeit gibt. Und die hast Du doch selbst im Synonymwörterbuch gefunden. 

Dabei geht es ja nicht darum, was das Wort genau bedeutet, sondern wie es sich verstehen lässt. 

Wenn Du allerdings nur über die Unrichtigkeit der Behauptung Zwanzigers, dass das Wort so &quot;im Duden&quot; steht, Beweis führen wolltest, dann ist das offenbar richtig, (&quot;hier irrt Niggemeier nicht...) denn ein Synonym ist ja keine Übersetzung. 
Aber: so haben es die Leser/Kommenterschreiber wohl offenbar auch nicht unbedingt verstanden, liest man sich die Kommentare mal durch, haben sie Deine Beweisführung auch eher in dem Sinn gelesen, dass darin ein Kommentar zum Prozess zu sehen ist. 
Aber letztlich will ich ja hier auch keinen Streit anfangen, wie was jetzt gemeint war, es ging mir vor allem um das Stolpe-Urteil.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Naja, meine Überlegung war ja nun, dass es reichen würde, wenn es unter vielen anderen auch DIESE Deutungsmöglichkeit gibt. Und die hast Du doch selbst im Synonymwörterbuch gefunden. </p>
<p>Dabei geht es ja nicht darum, was das Wort genau bedeutet, sondern wie es sich verstehen lässt. </p>
<p>Wenn Du allerdings nur über die Unrichtigkeit der Behauptung Zwanzigers, dass das Wort so &#8220;im Duden&#8221; steht, Beweis führen wolltest, dann ist das offenbar richtig, (&#8220;hier irrt Niggemeier nicht&#8230;) denn ein Synonym ist ja keine Übersetzung.<br />
Aber: so haben es die Leser/Kommenterschreiber wohl offenbar auch nicht unbedingt verstanden, liest man sich die Kommentare mal durch, haben sie Deine Beweisführung auch eher in dem Sinn gelesen, dass darin ein Kommentar zum Prozess zu sehen ist.<br />
Aber letztlich will ich ja hier auch keinen Streit anfangen, wie was jetzt gemeint war, es ging mir vor allem um das Stolpe-Urteil.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: stefan niggemeier</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/hier-irrt-niggemeier/2008/11/07/comment-page-1/#comment-1244</link>
		<dc:creator>stefan niggemeier</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Nov 2008 09:46:12 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.ip-notiz.de/?p=681#comment-1244</guid>
		<description>... durfte, meine ich natürlich.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230; durfte, meine ich natürlich.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: stefan niggemeier</title>
		<link>http://www.ip-notiz.de/hier-irrt-niggemeier/2008/11/07/comment-page-1/#comment-1243</link>
		<dc:creator>stefan niggemeier</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Nov 2008 08:57:08 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.ip-notiz.de/?p=681#comment-1243</guid>
		<description>&quot;Daraus - wie Niggemeier - zu folgern, dass Zwanziger mit seiner Klage auf der Strecke bleiben muss, ist allerdings nicht zwangsläufig richtig.&quot;

Ich habe das in keiner Weise gefolgert. Ich habe nur ausgeführt, dass Theo Zwanziger Unrecht hat, wenn er behauptet, der Duden definiere das Wort &quot;Demagoge&quot; genau wie er: als &quot;Volksverhetzer&quot;. Der normale Duden definiert es *gar nicht* als &quot;Volksverhetzer&quot;.

Zwanziger hat mit seiner Argumentation nachweislich Unrecht. Das bedeutet natürlich nicht, dass das Gericht nicht trotzdem entscheiden könnte, dass Jens Weinreich ihn nicht &quot;Demagoge&quot; nennen könnte.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Daraus &#8211; wie Niggemeier &#8211; zu folgern, dass Zwanziger mit seiner Klage auf der Strecke bleiben muss, ist allerdings nicht zwangsläufig richtig.&#8221;</p>
<p>Ich habe das in keiner Weise gefolgert. Ich habe nur ausgeführt, dass Theo Zwanziger Unrecht hat, wenn er behauptet, der Duden definiere das Wort &#8220;Demagoge&#8221; genau wie er: als &#8220;Volksverhetzer&#8221;. Der normale Duden definiert es *gar nicht* als &#8220;Volksverhetzer&#8221;.</p>
<p>Zwanziger hat mit seiner Argumentation nachweislich Unrecht. Das bedeutet natürlich nicht, dass das Gericht nicht trotzdem entscheiden könnte, dass Jens Weinreich ihn nicht &#8220;Demagoge&#8221; nennen könnte.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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