Kommentar zur Nationalbibliotheks-VO
Unfassbar, was der Gesetzgeber sich manchmal so ausdenkt. Deutsche Websitebetreiber müssen nun die Inhalte Ihrer Seite regelmäßig an die deutsche Nationalbibliothek abliefern – strafbewehrt.
Ausführlicher dazu Spiegel Online.
Unser Leser Thomas Albrecht hat sich bereits Gedanken gemacht, wie so etwas optimalerweise aussehen könnte:
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider verweigert mein Provider zurzeit noch das Versenden von Dateianhängen, deren Größe 1 GB übersteigt. Da mir das Aufsplitten in kleine Einzel-Mails unpraktikabel erscheint, stelle ich Ihnen fristwahrend den Inhalt meiner Seiten vorab in gedruckter Form zur Verfügung. Die textuellen Inhalte befinden sich in den Kartons A bis M. Audiodateien habe ich Ihnen auf meine noch vorhandenen Magnetbänder überspielt. Diese befinden sich in den Kartons N bis W; Videokassetten finden Sie in den Kartons X bis Z.Um auch den Aufwand für Sie so gering für möglich zu halten, habe ich meine Update-Frequenz bereits auf 1x pro Woche reduziert.
(cen)

















27. Oktober 2008 20:49
Auch schon bekannt in aller Munde als die “Dummverordnung”.