Kurz verlinkt: Google Analytics – Verstoß gegen LandesdatenschutzG?
Ein interessanter Artikel erschien gestern bei den Kollegen auf “heise-online”. Der Landtag in NRW verzichtet künftig auf Google Analytics. Die Daten wurden von Google in die USA übermittelt und dort ausgewertet. Nach § 17 des LDSG (NRW) dürfen diese Daten aber nur dann in Länder außerhalb der EU übermittelt werden,
“wenn dort ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist. Vor der Entscheidung über die Angemessenheit des Datenschutzniveaus ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz zu hören.”
Die Landesbauftragte hatte jedoch erhebliche Bedenken geäußert. Mehr dazu erfahren Sie hier.
(sjm)

















17. Dezember 2008 16:46
Die Drittstaaten-Problematik ist aber so neu nicht, ich wundere mich schon seit gestern, dass das so in den Fokus rückt. Am Ende kommt es dennoch auf die Frage an: Ist die IP personenbezogen oder nicht. Wer es bejaht, muss GA schon ablehnen, noch bevor er bei der Drittstaaten-Regelung ankommt. Wer es verneint, der kann GA einsetzen.