Neues von Niggemeier
Stefan Niggemeier berichtet Neuigkeiten über seinen Rechtsstreit mit Callactive. Callactive hat in zweiter Instanz (nachdem sie die erste vor dem LG Hamburg bekanntlich gewann) zurückgezogen. Eine Überraschung für alle Interessierten, ein Glück für Hernn Niggemeier und schade für uns Juristen, die sich auf weitere Klärung zu dieser schwierigen Frage gefreut hatten.
Dieser Meinungsumschwung der Firma Callactive könnte zusammenhängen mit dem Urteil des LG München (gleiche Streitparteien), das die Sache ganz anders sah als die Kollegen aus Hamburg. Eine VORAB-Prüfungspflicht sei nach dem LG nicht zu fordern.
Zitat:
Der Bundesgerichtshof hat in o.g. Entscheidungen ausdrücklich ausgeführt, dass die Prüfungspflichten zumutbar sein müssen und das Geschäftsmodell an sich nicht in Frage stellen dürfen….Auch die Kommentarfunktion des Beklagten zu seinen Artikeln, mit denen er ja Diskussionen anstoßen will, lebt von ständigem Austausch der Nutzer….Durch eine notwendige Vorabprüfung würde der vom Verfassungsgeber gewünschte, wohl zum Großteil nicht rechtsverletzende Meinungsaustausch „abgewürgt”…
Das ganze Urteil ist natürlich hochinteressant und wird hohe Wellen in der Blog-Gemeinschaft schlagen. Wir freuen uns, dass nun endlich ein zweites Urteil zu dieser Problematik ergangen ist, obwohl die Rechtsunsicherheit nun noch größer geworden ist.
Lesen Sie die wichtigsten Auszüge des Urteils bei Niggemeier.
(cen)
















