IP|Rezension: Volker Boehme-Neßler, Die Öffentlichkeit als Richter?
Dienstag, 29. Juni 2010 18:33
Volker Böhme-Neßler hat mit dem 184-seitigen Buch, im Nomos-Verlag erschienen, eine gute Tat vollbracht: Er hat die Debatte um den wattigen Litigation-PR-Begriff endlich ein wenig voran gebracht. Als Herausgeber hat er in “Die Öffentlichkeit als Richter” quasi alles versammelt, was derzeit Rang und Namen hat. Die unvermeidliche Gisela Friedrichsen berichtet über ihre Erfahrungen, Jan Mönikes und natürlich Uwe Wolff, aber auch etwa Rudolf Gerhardt sind mit dabei. Damit gibt das Buch eine gute Übersicht über die verschiedenen Debattenstränge, Richter, Anwälte, Journalisten und PR-Berater kommen zu Wort.
Dabei ist die Qualität der Aufsätze natürlich etwas gemischt. Manche mögen eine gute Einführung in den Sachstand geben – was üblicherweise der Käufer eines solchen Buches nicht mehr nötig hat (so etwa der – immerhin sehr gut geschriebene – Artikel von Jahn). Deutlich interessanter sind die Beobachtungen der Protagonisten des Litigation-PR-Geschehens: Hier sind mit dem Artikel von Brigitte Koppenhöfer, “Als Richterin im Zentrum des Mediensturms. Justiz und Medien, dargestellt am Beispiel des sog. Mannesmann-Verfahrens” und insbesondere dem Artikel von Mönikes und Wettberg zum Fall Tauss gute Beiträge enthalten. Insbesondere der Tauss-Artikel sticht heraus als Beitrag, der deutlich über dieses Buch hinausweist und eigentlich ein größeres Forum verdient hätte. Daher verlinken wir an dieser Stelle noch einmal zur Website von Jan Mönikes, wo er frei erhältlich ist. | Lesen sie weiter …

Die gleichzeitig getätigte Warenbestellung wurde von der Luxemburger Firma zügig bearbeitet. Auf den Losgewinn wartete Herr W. hingegen vergebens. Nachdem umständlich die ladungsfähige Anschrift des Versandunternehmens ermittelt worden war (es war lediglich ein Postfach angeben), wendete diese zu ihrer Verteidigung ein, dass lediglich die Rede von einem “Gewinnkandidaten” gewesen sei, der nur die Möglichkeit eines Gewinns habe. Im weiteren Fließtext sei der Hinweis enthalten gewesen: